Darin heißt es, die Partei verstoße gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürde. Die Autoren verwiesen unter anderem auf ein rassistisch geprägtes politisches Konzept der AfD. Diese definiere unterschiedliche Klassen von Menschen und werte insbesondere Personen mit Migrationshintergrund ab. Die AfD habe ein ethnisch-kulturelles Volksverständnis. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass ein Verbotsantrag gegen die Partei vor dem Bundesverfassungsgericht wahrscheinlich Erfolg hätte.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte ist ein gemeinnütziger, spendenfinanzierter Verein mit Sitz in Berlin und sieht sich als Verteidigerin der Grund- und Menschenrechte.
Diese Nachricht wurde am 25.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
