Dlf 26.06.2026
01:11 Uhr

Öffentliche Finanzen - Bund und Länder einigen sich auf finanzielle Entlastungen der Kommunen


Bund und Länder haben sich auf eine Reform zur Entlastung vor allem der Kommunen geeinigt. Das ist ein Ergebnis des Treffens der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzler Merz. Konkret geht es um sogenannte Leistungsgesetze, die zwar auf Bundesebene beschlossen, aber vor allem bei Kommunen zu erheblichen Ausgaben führen, wie etwa die Kinder- und Jugendhilfe und die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung.

Öffentliche Finanzen - Bund und Länder einigen sich auf finanzielle Entlastungen der Kommunen
Die Kostenübernahme gilt für Gesetze, die der Bund nach dem 1. September dieses Jahres beschließt. Es gilt eine Bagatellgrenze von 200 Millionen Euro. Sind die Umsetzungskosten höher als dieser Betrag, übernimmt der Bund 80 Prozent der Kosten.
Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, der rheinland-pfälzische Regierungschef Schnieder, sieht schon im kommenden Jahr ein Entlastungspotenzial bei den Kommunen von drei Milliarden Euro. Bundeskanzler Merz sagte, die Neuregelung folge dem Grundsatz: Wer bestellt, bezahlt. Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, sich an diesem Grundsatz orientieren zu wollen.

Bund stellt Ländern 450 Millionen Euro für Justizbehörden zur Verfügung

Bund und Länder schlossen zudem einen sogenannten "Pakt für den Rechtsstaat". Nach Angaben des Bundesjustizministeriums erhalten die Länder vom Bund 450 Millionen Euro, um mehr Justizpersonal einzustellen und die Digitalisierung in den Justizbehörden voranzutreiben. Außerdem soll der Bund rechtliche Voraussetzungen für schnellere, effektivere Verfahren schaffen. Die Länder verpflichten sich ihrerseits, bis zum Jahr 2029 bundesweit 2.000 Richter, Staatsanwälte und weitere Justizmitarbeiter einzustellen. Wer in den vergangenen Jahren schon viel neues Personal eingestellt hat, kann sich diese Stellen anrechnen lassen. 
Diese Nachricht wurde am 26.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.