Eine zweideutige Bemerkung, eine beiläufige Berührung – so etwas haben viele Arbeitnehmer schon einmal am Arbeitsplatz erlebt. Aber was, wenn kein eindeutiges Fehlverhalten nachweisbar ist? Auch dann sind Betroffene nicht schutzlos gestellt.
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09.03.2026 08:02 Uhr |

Eine zweideutige Bemerkung, eine beiläufige Berührung – so etwas haben viele Arbeitnehmer schon einmal am Arbeitsplatz erlebt. Aber was, wenn kein eindeutiges Fehlverhalten nachweisbar ist? Auch dann sind Betroffene nicht schutzlos gestellt.
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