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20.03.2026
13:09 Uhr
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Wer sich das ganze Ersparte der betrieblichen Altersvorsorge auf einmal auszahlen lässt, muss aufpassen. Diese Szenarien sollten Sie berücksichtigen.

Viele Beschäftigte nutzen die Möglichkeit der betrieblichen Altersversorgung. Weit verbreitet sind Modelle, in denen diese von Beschäftigten durch Entgeltumwandlung finanziert werden. Dabei werden Teile des Bruttogehaltes direkt in einen Vorsorgevertrag eingezahlt. Wie Auszahlungen daraus zu besteuern sind, kann zu Streit mit dem Finanzamt führen, wie ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zeigt (Urteil vom 30. Oktober 2025, X R 25/23).
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