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17.08.2026
17:55 Uhr
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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz soll vor Diskriminierung schützen. In der Praxis stoßen Betroffene auf hohe rechtliche Hürden. Und die geplante Reform geht die strukturellen Schwächen des Gesetzes nicht an.

Vor zwanzig Jahren trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Nach jahrelangen politischen Auseinandersetzungen und erheblichem Widerstand beschloss der Deutsche Bundestag das Gesetz mit den Stimmen der damaligen Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Begleitet wurde der Gesetzgebungsprozess von teils alarmistischen Narrativen, die das Ende der Vertragsfreiheit in Deutschland sahen oder Klagefluten prophezeiten. Nichts dergleichen hat sich tatsächlich bewahrheitet.
Vor zwanzig Jahren hat der Bund den Schutz vor Diskriminierung erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Bei staatlichem Handeln klafft jedoch bis heute eine strukturelle Lücke.
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