FAZ 28.09.2026
09:15 Uhr

Abwahlverfahren Raunheim: Geschreddertes Papier nach Wahl im Rathauskeller entdeckt


Der umstrittene Raunheimer Bürgermeister Rendel kann im Amt bleiben. Zwar stimmte am Sonntag eine Mehrheit gegen ihn, doch reichte die Zahl der Stimmen nicht aus. Womöglich wird die Wahl aber angefochten.

Abwahlverfahren Raunheim: Geschreddertes Papier nach Wahl im Rathauskeller entdeckt

Die Abwahl des Raunheimer Bürgermeisters David Rendel (SPD) ist gescheitert. Das erforderliche Quorum von 3331 Stimmen wurde am Sonntag deutlich verfehlt. Die Wahlbeteiligung blieb sehr gering, sie lag zwischen 14,2 und 27,1 Prozent. Deutlich besser war die Wahlbeteiligung bei der Briefwahl. Doch womöglich wird die Wahl angefochten. Denn nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses wurden geschredderte Unterlagen im Rathaus entdeckt - die Polizei hat sie sichergestellt. Darin war laut Polizei „auch ein grauer Umschlag, wo Wahlsache draufstand“. 2811 Wahlberechtigte stimmten für die Abwahl, das war die klare Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Nur: Um Rendel aus dem Amt zu drängen, wären 3331 erforderlich gewesen. 99,5 Prozent aller 4153 Stimmen waren gültig. Vertreter von WsR, SPD und Grünen sagten kurz nach Bekanntgabe das Wahlergebnisses, nun müssten sich alle Fraktionen zusammensetzen und in einer Mediation die Differenzen der vergangenen Jahren aufarbeiten. Bürgermeister David Rendel war am Wahlabend nicht erreichbar. Er will sich am Montag zum Wahlergebnis äussern. Nach der Bekanntgabe des Ergebnisses wollten zwei Mitglieder der WsR-Fraktion im Rathauskeller, wo sich die Fraktionsräume befinden, Altpapier entsorgen. Dabei entdecken sie in mehreren Müllsäcken geschreddertes Papier, das teilweise in der Farbe exakt den Wahlumschlägen entsprach. Die daraufhin alarmierte Polizei stellte die Unterlagen sicher um zu untersuchen, ob womöglich versucht wurde, durch die Vernichtung von Wahlunterlagen das Wahlergebnis zu beeinflussen. Sollte dies der Fall sein, werde die Wahl angefochten. Die Stadtverordnetenversammlung hatte mit der nötigen Zweidrittelmehrheit das Abwahlverfahren beschlossen. Daraufhin hatte Rendel eine Woche Zeit, schriftlich auf sein Amt zu verzichten. Dies tat Rendel nicht. Hintergrund der Auseinandersetzung ist ein Streit um die Rückzahlung von Provisionen, die an einen Mitarbeiter eines städtischen Eigenbetriebs gezahlt worden waren. Die Stadtverordnetenversammlung hatte den Magistrat aufgefordert, die bereits geleisteten Provisionszahlungen zurückzufordern. Rendel hatte dagegen argumentiert, dass dies Sache des Magistrats sei. Bei einem Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt entschied das Gericht 2023 gegen Rendel.