FAZ 28.07.2026
17:41 Uhr

Bürokratieabbau: Özdemir ruft eine neue Zeitrechnung aus


Die grün-schwarze Regierung in Stuttgart hat sich auf ein Effizienzgesetz zum Bürokratieabbau geeinigt. Der Ministerpräsident präsentiert auch Regelungen, die wegfallen sollen.

Bürokratieabbau: Özdemir ruft eine neue Zeitrechnung aus

In Baden-Württemberg sollen alle überflüssigen und rechtlich nicht zwingend notwendigen Berichts- und Dokumentations- sowie Aufbewahrungspflichten vom 1. Januar 2028 an entfallen. Auf einen entsprechenden Gesetzentwurf einigte sich die grün-schwarze Koalition zwei Monate nach der Regierungsbildung. Er soll nach der Sommerpause vom Parlament verabschiedet werden. Ministerpräsident Cem Özdemir (Grüne) sagte dazu am Dienstag, es beginne hiermit „eine neue Zeitrechnung der Staatsmodernisierung“. Als ein Beispiel einer Berichtspflicht, die durch das „Effizienzgesetz“ sofort wegfallen könnte, nannte der Ministerpräsident die Kontrolle von Flottengrenzwerten. Das mache die EU, eine weitere Kontrolle durch die Landesverwaltung sei nicht nötig. Ebenso entfallen soll der zusätzliche Nachweis auf Zahlung des Mindestlohnes bei Firmen, die öffentliche Aufträge annehmen. Die Firmen sind ohnehin verpflichtet, den Mindestlohn zu zahlen. Innenminister Manuel Hagel (CDU) hob die bundesweite Pilotfunktion des Vorhabens hervor. „Wir misten nicht nur Verwaltung aus, wir machen eine Richtungsumkehr und sind Taktgeber für die Republik.“ Wichtig sei, dass man nicht nur Vorschriften außer Kraft setze, sondern dass man mit dem Rechtsbereinigungsgesetz prüfe, welche Rechtspflichten, die für die Überbürokratisierung mitverantwortlich seien, abgeschafft werden müssten. Boris Palmer ist auch dabei Neben der weitgehenden Reduktion von Berichtspflichten wurden auch weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau vereinbart: Die unter Özdemirs Vorgänger Winfried Kretschmann auf Drängen der Wirtschaft ins Leben gerufene Entlastungsallianz wird fortgesetzt. Das heißt: Die Regierung berät weiter mit den kommunalen Spitzenverbänden und der Wirtschaft über den Bürokratieabbau. Außerdem soll es unter Führung von Innenminister Hagel eine Zukunftskommission für die Kommunen geben. Dabei wird es um die Verschärfung des Konnexitätsprinzips auf Landesebene und den Standardabbau gehen. Geplant ist zudem, den Masterplan zur Verwaltungsmodernisierung fortzuschreiben. Zusätzlich wird der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer (parteilos) zum „unabhängigen Rat für Staatsmodernisierung und Verwaltungsvereinfachung“ benannt. Palmer berät in dieser Funktion den Ministerpräsidenten, dem Kabinett gehört er nicht an. Özdemir hatte von ursprünglichen Plänen, Palmer zum Staatsrat mit Kabinettsrang zu machen, Abstand genommen, um Interessenkollisionen zwischen Palmers kommunalem Wahlamt und seiner landespolitischen Aufgabe zu vermeiden. Palmer sagte, die Zeit sei „reif für eine solche Aufgabe“. In der vergangenen Legislaturperiode hatte die Regierung ein Bürokratieentlastungspaket beschlossen und unter anderem die Landesbauordnung vereinfacht und die sogenannte Genehmigungsfiktion eingeführt, nach der Anträge als genehmigt gelten, wenn die Behörde nicht innerhalb eines festen Zeitraums darauf reagiert. Von den kommunalen Spitzenverbänden, vor allem vom Landkreistag, war dies aber als unzureichend bewertet worden. Der Landkreistag begrüßt das Vorhaben Das Gesetz zum Abbau der Berichts- und Dokumentationspflichten soll auch Ausnahmen enthalten: Vorschriften, die vom Europa- und Bundesrecht verlangt werden, sollen erhalten bleiben. Auch Vorschriften, die der Gefahrenabwehr und zur Einhaltung von Verwaltungsverfahren dienen, sollen von dem Bereinigungsgesetz ausgenommen werden. „Das Gesetz enthält die Ermächtigung für die Landesregierung, eine Rechtsverordnung zu erlassen, die bestimmt, welche einzelnen Pflichten in begründeten Fällen von der Aufhebung ausgenommen werden“, heißt es in der Kabinettsvorlage. Jedes Fachressort soll Vorschläge zum Bürokratieabbau für das Regelungsbereinigungsgesetz machen. Da die Fachministerien Vorschläge machen werden, welche Berichts- und Dokumentationspflichten per Verordnung erhalten bleiben müssen, wird es hierüber noch Diskussionen innerhalb der Regierung geben. Der Hauptgeschäftsführer des baden-württembergischen Landkreistages, Alexis von Komorowski, begrüßte das Vorhaben der Regierung im Gespräch mit der F.A.Z. Das Entlastungsgesetz könne aber seine Wirksamkeit nur entfalten, wenn sein Anwendungsbereich umfassend alle Aufgabenfelder der Kommunen, der Landratsämter und Staatsbehörden erfasse und „Ausnahmeregelungen weder zu weit gefasst noch zu häufig angewendet“ würden.