FAZ 30.09.2026
17:41 Uhr

Deutschland-Liveblog: Berliner SPD erwartet Erklärung zu Eralps Mitgliedschaft bei Roter Hilfe


Nach F.A.Z.-Recherche: „Wir werden das thematisieren“ +++ Innenministerkonferenz beschließt nicht mehr einstimmig +++ Buschmann sieht Koalition „ökonomisch links von der Ampel“ +++ alle Entwicklungen im Liveblog

Deutschland-Liveblog: Berliner SPD erwartet Erklärung zu Eralps Mitgliedschaft bei Roter Hilfe

Koçak gibt Sitz im Innenausschuss ganz aufDer Berliner Linke-Abgeordnete Ferat Koçak gibt nach Kritik an zu viel Nähe zu mutmaßlichen Angehörigen krimineller Clanstrukturen seinen Sitz im Innenausschuss des Bundestags ganz auf. „Ich möchte nicht, dass meine Kolleginnen und Kollegen und ihre wichtige parlamentarische Arbeit durch Angriffe auf meine Person zusätzlich belastet werden“, schrieb Koçak auf der Plattform X. Er hatte seine Ausschusstätigkeit wegen der Vorwürfe zuvor bereits ruhen lassen.

Krach und Çağlar sind neue SPD-Fraktionsvorsitzende in BerlinDie Berliner SPD-Fraktion hat Steffen Krach und Derya Çağlar zu ihren Vorsitzenden gewählt. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Fraktionskreisen. Der SPD-Landesvorsitzende und die bisherige stellvertretende Fraktionschefin führen die Fraktion gemeinsam. Bisher hatte es bei der Berliner SPD im Abgeordnetenhaus anders als bei Linken und Grünen keine Doppelspitze gegeben. Der bisherige langjährige SPD-Fraktionschef Raed Saleh hatte am Dienstag vergangener Woche überraschend bekannt gegeben, nicht wieder für das Amt zu kandidieren. Zwei Tage später waren Krach und Çağlar als Doppelspitze nominiert worden. Krach war SPD-Spitzenkandidat bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus und zog neu ins Landesparlament ein. Çağlar gehört ihm schon seit 2016 an. Die Wahl der Fraktionsspitze gilt als wichtiger Schritt bei der Neuaufstellung der Berliner Sozialdemokraten vor möglichen Sondierungsgesprächen mit Linken und Grünen. 

Verfassungsrechtler sehen Anhaltspunkte für Wahlwiederholung in Sachsen-AnhaltLaut einem Bericht des „Spiegels“ sehen mehrere Staatsrechtler Anhaltspunkte dafür, dass die AfD in Sachsen-Anhalt ihren Landtagswahlkampf teilweise mit öffentlichen Mitteln der Landtagsfraktion unterstützt haben könnte. Damit könnte sie gegen Vorschriften zur Parteienfinanzierung verstoßen haben. Im Mittelpunkt stehen mindestens 18 sogenannte „Bürgerdialoge“, bei denen „mehr oder weniger offen Wahlkampf“ betrieben wurde. Nach Recherchen des ARD-Magazins „Kontraste“ gingen diese Veranstaltungen über einen bloßen Dialog zwischen Abgeordneten und Bürgern hinaus.Fraktionsmittel, die aus Steuergeldern bereitgestellt werden, dürfen nicht zur Finanzierung von Parteiwerbung oder im Wahlkampf verwendet werden. Die Juristin Sophie Schönberger von der Freien Universität Berlin und weitere Fachleute sehen deshalb Hinweise auf eine unzulässige, verdeckte Parteienfinanzierung. „Der Wahlkampf der AfD in Sachsen-Anhalt wurde großteils aus Fraktionsmitteln finanziert“, sagte Schönberger dem „Spiegel“. Das sei „offensichtlich rechtswidrig“ und könne dazu führen, dass die Landtagswahl erfolgreich angefochten werden könnte.Ob es tatsächlich zu einer Wahlanfechtung oder gar zu einer Wiederholung der Wahl kommt, ist noch offen. Über einen Wahleinspruch entscheidet zunächst der Landtag. Wird der Einspruch zurückgewiesen, kann anschließend das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt mit Sitz in Dessau-Roßlau angerufen werden. Die Hürden für eine Wahlwiederholung sind hoch: Nach dem Grundsatz der Mandatsrelevanz kommt sie nur infrage, wenn ein festgestellter Wahlfehler die Sitzverteilung beeinflusst haben könnte.

Innenminister beschließen nicht mehr zwingend einstimmigDie Innenministerkonferenz (IMK) hat sich von ihrem Prinzip der einstimmigen Beschlüsse verabschiedet. Wie die Deutsche Presse-Agentur aus dem Kreis der Innenministerinnen und Innenminister erfuhr, wurde diese Entscheidung bereits vor einigen Tagen per Umlaufbeschluss getroffen. Demnach gilt ab sofort als beschlossen, was in dem Gremium eine Mehrheit von mindestens 13 der 16 Stimmen erhält.Die Frage, ob dieses Prinzip mit Blick auf einen möglichen AfD-Innenminister beibehalten werden sollte oder nicht, war in der IMK schon länger diskutiert worden. Die IMK hat keine Geschäftsordnung. Vielmehr beruht das Prinzip der Einstimmigkeit, das die Möglichkeit eines Beschlusses auch bei Enthaltungen vorsieht, auf langjähriger Praxis. Die Innenministerkonferenz ist die ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Bundesländer, in der diese ihre Politik koordinieren und gemeinsame Beschlüsse fassen. Der Bundesinnenminister nimmt an ihren Treffen als ständiger Gast mit Rede- und Antragsrecht, jedoch ohne Stimmrecht teil und bringt die Interessen des Bundes in die Beratungen ein. Das Spitzenpersonal der Sicherheitsbehörden des Bundes trägt bei den regulären Sitzungen, die zweimal pro Jahr stattfinden, zur aktuellen Lage vor.Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) hatte bei der Herbstkonferenz 2025 gesagt, sie gehe im Falle einer Regierungsbeteiligung der AfD in einem Bundesland davon aus, dass die IMK in einem solchen Fall dafür Sorge trage, „dass wir weiterhin beschlussfähig sind, damit die AfD keine wichtigen Beschlüsse blockieren könnte“. Der hessische Innenminister, Roman Poseck (CDU), hatte damals gesagt: „Ein AfD-Vertreter an einer Stelle, die für die Sicherheit so wichtig ist, wäre fatal.“ Die IMK würde in einem solchen Fall alles dafür tun, um handlungsfähig zu bleiben.Bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September war die AfD mit ihrem Spitzenkandidaten, Ulrich Siegmund, mit 43,8 Prozent stärkste Kraft vor der CDU mit 17,2 Prozent geworden. Für eine absolute Mehrheit fehlen der AfD drei Stimmen. Siegmund möchte sich dennoch nach eigenen Worten im Dezember zum ersten AfD-Ministerpräsidenten wählen lassen. Vor der Landtagswahl hatte er noch mehrfach ausgeschlossen, ohne eigene Mehrheit zu regieren.

Vorältestenrat in Magdeburg: Die AfD lenkt ein, die CDU streitetVor der konstituierenden Sitzung des Magdeburger Landtags am nächsten Dienstag haben sich die Fraktionen in mehreren Streitpunkten geeinigt. Die AfD rückte am Mittwoch in einer weiteren Sitzung des Vorältestenrates nach Angaben von Teilnehmern von ihrem ursprünglichen Vorschlag ab, die Ausschüsse des Landtags mit zwölf Abgeordneten zu besetzen und jeweils sechs Plätze davon für sich selbst zu beanspruchen. Dies hätte der AfD Blockademöglichkeiten beschert; andere Fraktionen hielten diesen Vorschlag für verfassungswidrig und kündigten Klagen gegen eine solche Verteilung an. Nun haben sich die Fraktionen im Vorältestenrat auf den ursprünglichen Vorschlag der Landtagsverwaltung geeinigt, die Ausschüsse mit elf Abgeordneten zu besetzen. Die AfD darf fünf Plätze besetzen, die CDU zwei und die anderen Fraktionen einen.Auch bei der Raumverteilung gab es nach Teilnehmerangaben eine Einigung. Die AfD rückte von ihrer Forderung ab, dass die Fraktionen von SPD und Grüne aus dem Hauptgebäude des Landtags ausziehen. Die SPD wird dies dennoch tun, nun allerdings freiwillig, und die bisherigen Räumlichkeiten der FDP in der Nähe übernehmen.Am kommenden Dienstag will sich dann der AfD-Politiker Tobias Rausch als Landtagspräsident zur Wahl stellen. Das BSW hat seine Zustimmung in Aussicht gestellt. Die CDU kündigte am Dienstag ihre Enthaltung an. Die AfD möchte auch noch die Geschäftsordnung ändern, damit sie zusätzlich noch einen Vizepräsidentenposten erhält. Im Kampf um einen weiteren Vizepräsidentenposten setzte sich in der CDU-Fraktion am Dienstag Carsten Borchert nach F.A.Z.-Informationen mit sieben zu fünf Stimmen gegen Daniel Sturm durch. Allerdings verlangt der abwesende CDU-Abgeordnete Lars-Jörn Zimmer nachträglich eine abermalige Abstimmung, weil auf der Tagesordnung keine Wahl angekündigt worden ist, sondern lediglich ein Bericht. In den Reihen der CDU gibt es Verärgerung über das Fernbleiben von Abgeordneten wie Zimmer bei einer wichtigen Sitzung, zumal kurz nach dem Wahldebakel der CDU. 

Anhörung zu AfD-Verbotsverfahren hat begonnen Im Thüringer Landtag hat die Anhörung zu einem Verbotsverfahren gegen die AfD begonnen. Geladen sind vor dem Justizausschuss des Landtags in öffentlicher Anhörung neun Personen und Organisationen. Als erster spricht der Anwalt Chan-Jo Ju. Ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, das die Verfassungsmäßigkeit der AfD prüfen würde, sei auf jeden Fall ein Gewinn „sowohl für die AfD als auch für die Demokratie“, sagte Jun. Denn ein Verbotsverfahren, das sicherlich zwei bis drei Jahre dauern werde, werde die AfD verändern – in welche Richtung sei allerdings nicht klar. Die AfD habe aber die Chance, Abstand zu nehmen von einem Konzept der Remigration, das auf die ethnische Abstammung von Staatsbürgern ziele. Nach dem Konzept des österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner, den die AfD schon mehrfach empfangen hat, „müsste ich das Land bald verlassen“, sagte Jun, der Sohn südkoreanischer Einwanderer ist. „Denn ich bin nicht hinreichend assimiliert wegen meines Phänotyps“, fügte er hinzu. Die AfD müsse im Zuge eines solchen Verfahrens ihren Anhängern klarmachen, mit welchen Positionen man außerhalb der Partei stehe. Das Verhalten der Anhänger der AfD sei maßgeblich dafür, wie die Verfassungsmäßigkeit der Partei beurteilt werde. Später wird sich auch die Gesellschaft für Freiheitsrechte äußern, die im Juni ein umfangreiches Gutachten erstellt hat, das ein Verbot der AfD untermauern soll. Am Abend soll der Entertainer Hape Kerkeling angehört werden, den die Linke eingeladen hat. Er hatte im April bei der Gedenkfeier zur Befreiung des KZ Buchenwald eine bewegende Rede über das Schicksal seines Großvaters gehalten, der Jahre in dem KZ als politischer Häftling eingesperrt war. Danach soll auf Einladung der AfD der ehemalige Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen sprechen. Maaßen wird seit Januar 2024 vom Bundesamt für Verfassungsschutz im Bereich des Rechtsextremismus beobachtet, wogegen er klagt.  

Buschmann sieht Schwarz-Rot links von der AmpelDer frühere Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) gesteht ein, die Politik der Regierung unter Friedrich Merz falsch eingeschätzt zu haben. Im F.A.Z. Einspruch Podcast sagte er am Mittwoch, er hätte sich nicht vorstellen können, dass eine Regierung unter Merz „ökonomisch links von der Ampel“ agiere.Als Beispiele nannte Buschmann die höhere Staatsverschuldung und den Umgang mit den Finanzproblemen im Gesundheitswesen: Statt die Lücken durch Systemreformen zu schließen, würden Beiträge erhöht und Leistungen gekürzt. Das seien klassische etatistische Maßnahmen. Im Nachhinein zu sagen, man hätte das Verhalten der Koalition vorhersehen müssen, bezeichnete er als „müßig“.Buschmann erinnerte daran, dass nach dem Ende der Ampel viele Menschen auf Besserung gehofft hätten. Seiner Einschätzung nach hätten wohl viele – vielleicht 80 Prozent – gedacht, es könne nur besser werden. Diese Hoffnung habe Friedrich Merz ins Kanzleramt getragen. Vermutlich seien manche auch deshalb von der FDP zur CDU gewechselt. „Die Hoffnung ist nicht aufgegangen“, sagte Buschmann.

Internationaler Polizeieinsatz gegen Rechtsrock-SzeneWegen der mutmaßlichen Verbreitung volksverhetzender Nazi-Musik hat die Polizei in mehreren Bundesländern Durchsuchungen durchgeführt. In Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Bayern wurden die Räumlichkeiten von vier Beschuldigten durchsucht, wie die Staatsanwaltschaft Rostock und das Landeskriminalamt (LKA) Mecklenburg-Vorpommern mitteilten. Ihnen wird vorgeworfen, Mitglieder einer rechtsextremistischen kriminellen Vereinigung zu sein.Die Beschuldigten im Alter von 55, 52, 48 und 43 Jahren würden verdächtigt, sich spätestens 2020 dauerhaft zusammengeschlossen zu haben, „um im organisierten Zusammenwirken eine nationalsozialistische, antisemitische, rassistische und menschenverachtende Ideologie über die arbeitsteilige Herstellung und den Verkauf von Tonträgern mit volksverhetzenden Musikinhalten zu verbreiten“. Auch in Baden-Württemberg, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen gab es den Angaben zufolge Durchsuchungen, die sich gegen acht weitere Beschuldigte richten. Dabei gehe es um Volksverhetzungsdelikte im Zusammenhang mit den Tonträgerproduktionen der mutmaßlich kriminellen Vereinigung.Weitere Durchsuchungen unter anderem in Berlin fanden den Angaben zufolge bei insgesamt zehn nicht tatverdächtigen Menschen aus dem näheren Umfeld der Beschuldigten statt. Auch im europäischen Ausland fanden demnach Durchsuchungen statt, nämlich in Estland, Italien, Polen und in Tschechien. Festnahmen seien nicht geplant. Es gehe darum, bestehende Verdachtsmomente aufzuklären. Unter Leitung des LKA Mecklenburg-Vorpommern seien mehr als 390 Polizeikräfte der beteiligten Bundesländer, des Bundes und der europäischen Nachbarländer im Einsatz.

Jugendlicher wegen mutmaßlicher Anschlagspläne und IS-Unterstützung angeklagtIn Nordrhein-Westfalen ist Anklage gegen einen Sechzehnjährigen wegen mutmaßlicher Anschlagsplanungen und IS-Unterstützung erhoben worden. Dem Beschuldigten werden unter anderem Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung und die Verabredung zu schwerer Brandstiftung vorgeworfen, wie die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf am Dienstagabend mitteilte. Der Jugendliche soll unter anderem einen Brandanschlag auf eine Kirche in Hamm geplant haben.Laut Anklage stand der Jugendliche aus Hamm von Mai bis Oktober 2024 über einen Messengerdienst mit einem Mitglied der Dschihadistenmiliz „Islamischer Staat“ (IS) in Kontakt. Dabei soll er erklärt haben, in das IS-Gebiet ausreisen zu wollen, um sich dem sogenannten Dschihad anzuschließen.Zwischen Oktober 2025 und März 2026 soll er sich zudem über mögliche Anschlagsszenarien ausgetauscht und sich zu einem Brandanschlag auf eine Kirche in Hamm bereit erklärt haben. Dazu habe er konkrete Anweisungen zum Ausspähen des Kirchengebäudes erhalten und dieses mit einer Drohne teilweise umgesetzt.Daneben soll er in sozialen Medien Beiträge mit IS-nahen Inhalten verbreitet und zudem versucht haben, einen Hochsitz mit einer Silvesterrakete zur Explosion zu bringen. Laut einem Gutachten war der Jugendliche bei Begehung der vorgeworfenen Taten wegen einer psychischen Erkrankung in seiner Einsichtsfähigkeit erheblich eingeschränkt. Er befindet sich derzeit in einem psychiatrischen Krankenhaus. Über die Zulassung der Anklage entscheidet das Oberlandesgericht Düsseldorf.

Syrer in Rheinland-Pfalz wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen festgenommenDie Bundesanwaltschaft hat in Rheinland-Pfalz einen Syrer festnehmen lassen, der vor elf Jahren in Syrien drei Menschen erschossen haben soll. Ibrahim A. werden deshalb Kriegsverbrechen vorgeworfen, wie die Karlsruher Behörde am Mittwoch mitteilte. Er soll im syrischen Bürgerkrieg erst bei den staatlichen Streitkräften gewesen sein und sich dann einer oppositionellen Miliz angeschlossen haben.Dort sei A. Kommandeur gewesen. Im September oder Oktober 2015 nahm er den Angaben zufolge zusammen mit anderen Kämpfern drei vermeintliche Angehörige der Staatsführung fest. Die Gefangenen seien dazu gezwungen worden, Angriffe auf die Miliz zu gestehen. Dann seien sie hingerichtet worden. A. habe den drei Gefangenen in den Kopf geschossen.Er wurde am Mittwoch in Neuwied festgenommen und sollte dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe vorgeführt werden. Dieser sollte über die Untersuchungshaft entscheiden.

Prien rudert bei Elterngeld-Kürzungsplänen zurückBundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will die Reform des Elterngelds offenbar noch einmal prüfen. Sie sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), sie plädiere nach den Debatten des Sommers dafür, „dass wir uns noch mal zusammensetzen und schauen, ob die Sparmaßnahmen beim Elterngeld in diesem Umfang zielführend und gerechtfertigt sind“.Auf die Frage, ob es denkbar wäre, die Elterngeldmonate doch nicht von 14 auf zwölf Monate zu kürzen, sagte die Ministerin: „Dafür bin ich offen.“ Die Koalition berate derzeit über verschiedene Optionen und rechne diese mit Blick auf die Haushaltslage durch. Auch die Aufteilung der Elterngeldmonate zwischen den Partnern könnte sich laut Prien noch ändern. „Wir reden über alle Stellschrauben und haben uns in der Koalition noch auf kein Modell festgelegt“, sagte sie. „Wir müssen vor allem die Bedürfnisse der Eltern stärker in den Blick nehmen. Die Verkürzung auf zwölf Monate bei einer anderen Aufteilung der Partnerschaftsmonate ist für viele Familien nur schwer zu realisieren.“

Härtere Strafen für Angriffe auf Zugbegleiter und Polizisten geplantAngriffe auf Busfahrer, Zugbegleiter und Beschäftigte anderer dem Gemeinwohl dienender Einrichtungen sollen künftig härter bestraft werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, über den das Kabinett an diesem Mittwoch beraten will. Demnach sollen die Strafdrohungen bei Angriffen auf beispielsweise Zugbegleiter künftig denen bei Angriffen auf Vollzugsbeamte entsprechen.Der von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erarbeitete Entwurf beinhaltet auch eine höhere Mindeststrafe für Übergriffe auf Polizisten. Bei tätlichen Angriffen auf Vollstreckungsbeamte soll die Mindeststrafe von drei auf sechs Monate steigen. Für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sieht der Entwurf bis zu fünf Jahre Haft oder Geldstrafe vor. Besonders schwere Fälle sind extra geregelt. Dazu zählen Waffeneinsatz, gemeinschaftliche Tat, schwere Gefahren für das Opfer und ein hinterlistiger Überfall. Dann drohen ein bis zehn Jahre Haft. Aktuell wird Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet. In besonders schweren Fällen sind bis zu fünf Jahre möglich.

Bundesinnenministerium will unabhängige Asylberatung deutlich einschränkenEine von Behörden unabhängige Asylverfahrensberatung soll nach Plänen des Bundesinnenministeriums künftig nur noch besonders schutzbedürftigen Asylsuchenden offen stehen. Es sei vorgesehen, die Beratung „in ihrer bisherigen Form nicht fortzuführen und künftig auf die Personengruppe der Vulnerablen zu beschränken“, heißt es in einer von der Linken im Bundestag erbetenen Sachinformation des Ministeriums, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt.Das Ministerium erklärt damit die in dem Bereich geplante drastische Kürzung. Im Bundeshaushalt für das kommende Jahr, der noch im Bundestag beraten wird, sind dafür nur noch fünf Millionen Euro vorgesehen. In diesem Jahr stehen dafür 24,5 Millionen Euro zur Verfügung. Davon bliebe künftig also nur noch rund ein Fünftel übrig.

Neues System zur Drohnenerkennung am Berliner Flughafen BERDie Deutsche Flugsicherung (DFS) hat am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) ein System zur Drohnenerkennung in Betrieb genommen. Damit könnten Drohnen im An- und Abflugbereich frühzeitig entdeckt und die zuständigen Stellen über mögliche Gefährdungen für den Luftverkehr informiert werden, teilte das Bundesverkehrsministerium mit.Es gehe darum, mit möglichen Gefahren besser umgehen zu können, sagte Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) am späten Dienstagabend am BER. „Wir nehmen die zunehmende Gefahr durch Drohnen im Umfeld der Flughäfen sehr ernst“, so Bilger. „Deswegen war es wichtig und richtig, dass wir schnell gehandelt haben, und deshalb auch die internationalen Verkehrsflughäfen jetzt sehr zügig mit Drohnendetektionsausrüstung ausgestattet haben.“Brandenburgs Verkehrsminister Robert Crumbach (SPD) sagte, Drohnenereignisse könnten unterschiedliche Ursachen haben. „Es ist natürlich so, dass nicht jede Drohne immer eine Gefahr ist, aber sie ist eine potenzielle Gefahr, und deswegen müssen wir sehr schnell reagieren können. Und das können wir nun mit dem neuen System gewährleisten.“Hintergrund der Inbetriebnahme des Systems sind den Angaben zufolge wiederholte Drohnensichtungen im Umfeld deutscher Flughäfen. Das Bundesverkehrsministerium setzt auf den weiteren Ausbau solcher Systeme: „Im Laufe des Jahres sollen sukzessive weitere internationale Verkehrsflughäfen mit entsprechenden Systemen für die An- und Abflugbereiche ausgestattet werden“, hieß es.Allein im ersten Halbjahr 2026 wurden am Flughafen BER so viele Drohnen gesichtet wie an keinem anderen deutschen Flughafen. In den sechs Monaten registrierte der Tower in Schönefeld nach DFS-Angaben 28 solcher Flugobjekte. Das war eine Sichtung mehr als im selben Zeitraum am größten deutschen Flughafen in Frankfurt am Main. In sieben Fällen musste der Flugverkehr am BER deswegen vorübergehend unterbrochen werden.