Der Entwurf für einen neuen Digitale-Medien-Staatsvertrag macht deutlich, wie grundlegend sich die Voraussetzungen freier Meinungsbildung verändert haben. Medienvielfalt entscheidet sich heute nicht mehr allein daran, welche Angebote existieren. Entscheidend ist zunehmend, welche davon auf digitalen Oberflächen überhaupt sichtbar werden. Darin liegt eine der zentralen Fragen unserer künftigen Medienordnung: Wie lässt sich Informationsvielfalt sichern, ohne dass der Staat darüber entscheidet, welche Meinung die richtige ist? Die Antwort muss bei der Wahlfreiheit der Nutzerinnen und Nutzer beginnen. In einer idealen Welt können sie selbst beurteilen, welchen Medien und welchen Stimmen sie vertrauen. Dazu braucht es eine verlässliche Grundlage, für die unterschiedliche Angebote auch tatsächlich erreichbar und auffindbar sein müssen. Und hier verschieben sich gerade die Gewichte: Plattformen und Empfehlungssysteme sortieren, gewichten und empfehlen Inhalte. Sie beurteilen und treffen damit Entscheidungen darüber, was Aufmerksamkeit erhält und was kaum sichtbar wird. Ihre Kriterien folgen dabei nicht zwangsläufig dem Ziel einer möglichst vielfältigen öffentlichen Meinungsbildung, sondern auch wirtschaftlichen (vielleicht sogar politischen) Interessen, Aufmerksamkeit und Verweildauer. Das neue knappe Gut heißt Sichtbarkeit Das Problem unserer digitalen Öffentlichkeit ist deshalb nicht ein Mangel an Informationen. Im Gegenteil: Noch nie standen so viele Inhalte zur Verfügung. Theoretisch jedenfalls. Tatsächlich ist aber etwas anderes knapp geworden: unsere Aufmerksamkeit und damit die Chance, diese Vielfalt überhaupt wahrnehmen zu können. Das ist besonders relevant für journalistische Angebote. Wer sich eine eigene Meinung bilden will, braucht Zugang zu verlässlichen Informationen und zu unterschiedlichen Perspektiven. Wenn journalistisch-redaktionelle Angebote in algorithmisch sortierten Umgebungen gegenüber besonders emotionalen oder aufmerksamkeitsstarken Inhalten strukturell ins Hintertreffen geraten, hat das Folgen für die Informationsvielfalt. Es darf nicht darum gehen, einzelne Beiträge nach ihrer politischen Ausrichtung zu beurteilen oder missliebige Meinungen aus einem Feed zu drängen. Dann wäre die Sorge, Regulierung könne einen staatlich definierten Meinungskorridor schaffen, nicht unbegründet. Entscheidend ist vielmehr, ob Angebote nach nachvollziehbaren journalistisch-redaktionellen Kriterien erstellt werden und jemand für sie Verantwortung trägt. Genau an dieser Unterscheidung setzt auch der gegenwärtige medienpolitische Ansatz an. Regeln für die Auswahl, nicht die Meinung Vielfaltssicherung ist kein neuer Gedanke. Als Kabelplätze und UKW-Frequenzen knapp waren, wurde die Verteilung dieser begrenzten Ressourcen ebenfalls nicht allein den jeweiligen Infrastrukturbetreibern überlassen. Und das aus gutem Grund: Es gab Regeln, die Vielfalt sichern und Entscheidungen nachvollziehbar machen sollten. Heute sind die Engpässe andere. Sie heißen Feed, Suchergebnis oder Empfehlungssystem. Sie sind weniger sichtbar als eine Frequenz oder ein Kabelplatz, können für die Wahrnehmung von Medienangeboten aber mindestens ebenso relevant sein. Und die Prozesse und Kriterien für die Selektion sind unklarer denn je – trotz gesetzlich vorgesehener Transparenzpflichten. Die Konsequenz daraus kann nicht sein, historische Regulierung eins zu eins auf die digitale Welt zu übertragen. Aber ihr Grundgedanke bleibt aktuell: Wer über einen zentralen Zugang zu öffentlicher Kommunikation verfügt, sollte die Bedingungen dieses Zugangs nicht vollkommen allein bestimmen. Transparenz allein wird daran nichts ändern. Notwendig sind vielmehr nachvollziehbare und überprüfbare Bedingungen dafür, wie Angebote ausgewählt und sichtbar gemacht werden. Dazu gehört auch klare Grenzen: Medienaufsicht hat nie darüber entscheiden, welche politischen Positionen wertvoller oder richtiger sind. Darf sie auch gar nicht. Ihre Aufgabe ist es, transparente Verfahren und faire Zugangsbedingungen zu sichern. Vielfalt ist Voraussetzung für Wahlfreiheit Diese Debatte wird häufig als Gegensatz zwischen Regulierung und Freiheit geführt. Das greift zu kurz. Denn auch ein vollkommen unregulierter Feed ist nie neutral. Er folgt Regeln – nur werden diese Regeln dann ausschließlich von den jeweiligen Plattformen festgelegt. Die eigentliche Frage lautet deshalb nicht, ob ausgewählt wird. Ausgewählt wird längst. Die Frage ist, unter welchen Bedingungen diese Auswahl stattfindet, wer diese Auswahl trifft und ob Nutzerinnen und Nutzer nachvollziehen können, warum ihnen bestimmte Inhalte begegnen und andere nicht. Informationsvielfalt zu sichern, heißt deshalb nicht, Menschen eine bestimmte Auswahl vorzusetzen. Im Gegenteil: Es geht darum, ihnen tatsächlich Auswahl und Beurteilung zu ermöglichen. Dazu gehört es, insbesondere bei Informationen immer die Quelle zu kennen. Das gehört auch zur digitalen Souveränität. Wenn zentrale Bedingungen unserer Meinungsbildung zunehmend von wenigen, international agierenden Plattformen geprägt werden, sollte eine demokratische Medienordnung darauf eine Antwort finden, die Freiheit und Vielfalt gleichermaßen schützt. Demokratische Öffentlichkeit entsteht nicht dadurch, dass jemand vorgibt, was Menschen sehen sollen. Sie entsteht dort, wo unterschiedliche Stimmen die Chance haben, sichtbar zu werden – und die Menschen selbst entscheiden können, welchen sie folgen. Thorsten Schmiege ist Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) und der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK).
