FAZ 18.08.2026
12:38 Uhr

Diskriminierungsverbot: Gesetze allein verändern keine Haltungen, aber Verhaltensweisen


Mit dem Gesetz ist die Diskriminierung am Arbeitsplatz nicht verschwunden. Aber Betroffene haben nun mehr Möglichkeiten, ihren Arbeitgebern etwas entgegenzusetzen.

Diskriminierungsverbot: Gesetze allein verändern keine Haltungen, aber Verhaltensweisen

Ist unsere Welt in den vergangenen 20 Jahren nun besser geworden? Als im Sommer 2006 auf Vorgabe aus Brüssel das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, kurz AGG, aus der Taufe gehoben wurde, gab es im Alltag, insbesondere am Arbeitsplatz, viele Benachteiligungen. Wahre Wunder waren von dem neuen Gesetz zunächst nicht zu erwarten, zu stark waren die Vorbehalte aus dem Lager der Arbeitgeber. Auch wenn die Diskriminierungsverbote aus Sicht von Personalverantwortlichen ihre Berechtigung hatten, gab es Widerstand gegen Beschwerderechte und die Möglichkeit auf Entschädigung. Denn einmal vor Gericht ausgefochten, konnten solche Konflikte nicht nur den Betriebsfrieden stören, sondern die Basis für eine Zusammenarbeit mit dem Noch-Mitarbeiter nachhaltig beschädigen – was sicher nicht jedes Opfer einer Diskriminierung als „Exit“-Strategie im Sinn gehabt hatte. Zahlreiche Fälle von Scheinbewerbungen und anschließenden Schadensersatzforderungen gegen Unternehmen belegen außerdem, dass sich der damalige Gesetzgeber den Vorwurf gefallen lassen muss, mit dem AGG dem Rechtsmissbrauch Tür und Tor geöffnet zu haben. Fortschritte bei der Lohngleichheit von Frau und Mann Doch das ist eben nur eine Seite. Das AGG, seine Ansprüche und mutige Kläger haben ermöglicht, Alltagsdiskriminierungen aufzudecken, über die sich sonst der Mantel des Schweigens gelegt hätte. In Deutschland, wo der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund knapp 31 Prozent beträgt, kommt es natürlich vor, dass ein Mietinteressent wegen seines ausländisch klingenden Nachnamens nicht den Zuschlag erhält. Kann einem Makler dies nachgewiesen werden, ist Schadensersatz nach AGG fällig – so hat der Bundesgerichtshof jüngst entschieden. Noch bedeutsamer sind die Fortschritte bei der Lohngleichheit von Frau und Mann: Bis in die Leitungsebenen von Großkonzernen haben Auskunfts- und Ausgleichsansprüche Einzug gehalten. Sie sind nur die Vorboten kommender Entgelttransparenzansprüche, die bald in ein neues Gesetz münden sollen. Das AGG ist kein Heilsbringer und hat auch viele Unklarheiten geschaffen, die bis heute noch Gerichte beschäftigen. Aber es hat eben auch Betroffenen ein Mittel an die Hand gegeben, sich gegen Unrecht am Arbeitsplatz zur Wehr zu setzen. Gesetze allein verändern keine Haltungen, aber sie verändern Verhaltensweisen. Und das ist der erste Schritt.