„Gute Politik steht niemals still“, sagte der EU-Innenkommissar Magnus Brunner, als er am Donnerstagmorgen zum Rat der Innenminister in Luxemburg erschien. Es war seine Art, eine bemerkenswerte Parallelität zu erklären. Einerseits setzten die Minister an diesem Tag den Schlussstein des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), indem sie die neue Rückführungsverordnung formal beschlossen, auf die sich die Gesetzgeber im Juni verständigt hatten. Andererseits begannen sie schon wieder damit, das GEAS aufzubohren, und zwar an einer zentralen Stelle: bei den Regeln für instrumentalisierte Migration. Es ist die Folge des Ansturms von rund 80.000 Migranten in zwei Tagen auf die spanische Exklave Ceuta. Das wird nun von fast allen Staaten als bisher krassester Fall gesehen, in dem ein Drittstaat Migranten eingesetzt hat, um einen EU-Staat unter Druck zu setzen – in diesem Fall Marokko, das Ceuta für sich beansprucht. Diesmal war der Schock der Mitgliedstaaten so groß, dass sie eine radikale Maßnahme ins Auge fassen: nämlich eine europäische Rechtsgrundlage zu schaffen, um das Asylrecht in solchen Fällen auszusetzen und illegal eingereiste Personen zurückzuschicken, ohne ihren Schutzanspruch zu prüfen. Eröffnet hat diese Debatte die Präsidentin der EU-Kommission. Mitte September stellte Ursula von der Leyen einen „neuen europäischen Krisenreaktionsrahmen“ in Aussicht, der bei „gesteuerten Massenbewegungen“ eine „zeitlich begrenzte und streng festgelegte Flexibilität der Standardverfahren“ für Asyl ermöglichen soll. Die Kommission will damit über den geltenden Rahmen der Krisenverordnung hinausgehen, die Teil des GEAS ist. Sie sieht in solchen Fällen lediglich vor, dass Mitgliedstaaten mehr Zeit bekommen, um Asylanträge zu registrieren (vier Wochen statt zehn Tage), dass sie alle Anträge im beschleunigten Grenzverfahren prüfen dürfen (statt nur von Personen aus Ländern mit geringer Schutzquote) und dieses um sechs Wochen verlängern können. Doch muss jedes Schutzgesuch weiter individuell geprüft werden. Brüssel ist bereit, Grenzsperren zu finanzieren Als das beschlossen wurde, nahmen es betroffene Staaten nur widerwillig als Kompromiss mit dem linksliberal dominierten Europäischen Parlament hin. Tatsächlich hatten Griechenland gegenüber der Türkei, Finnland gegenüber Russland, Polen und Litauen gegenüber Belarus faktisch ihre Grenzen geschlossen und Migranten zurückgewiesen. Dabei konnten sie sich aber nur auf eine nationale Notlage berufen. Ob das vor Gericht Bestand hat, muss sich erst noch erweisen. Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sind mehrere Klagen anhängig. Nun bekommen diese Staaten breite Unterstützung von anderen. Schon am Samstag berieten 17 Innenminister auf Einladung von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt in München über eine Einschränkung des Asylrechts. Am Donnerstag sagte der CSU-Politiker in Luxemburg, dass man einen „Krisenreaktionsmechanismus“ brauche, „wenn ganz offensichtlich Migrationswellen an den Außengrenzen nicht durch eine humanitäre Notsituation erzeugt werden, sondern durch Desinformation, durch Schleusertum“. Dann müsse ein „Schnellverfahren außerhalb der Asylregeln“ gelten, um Personen sofort zurückführen zu können. Das ist nun die neue Terminologie, früher hätte man von „Pushbacks“ gesprochen. Der Vorstoß wurde von etlichen Ministern unterstützt, etwa aus Belgien, Griechenland, Österreich, Schweden und Zypern. Die Initiative liegt bei der EU-Kommission. Der zweite Aspekt der Debatte am Donnerstag betraf einen besseren Grenzschutz. Innenkommissar Brunner hatte vor dem Treffen einen Fünf-Punkte-Plan präsentiert, der vieles wiederholt, was ohnehin schon geschieht. Neu ist jedoch, dass sich die Kommission erstmals bereit zeigt, „den Mitgliedstaaten gezielte Unterstützung bei der Verstärkung sensibler Abschnitte der EU-Außengrenzen zu gewähren, wo dies erforderlich ist, einschließlich möglicher physischer Barrieren“. Damit fällt ein weiteres Tabu. Bisher bestand die Kommission stets darauf, dass sie zwar allerlei Mittel für die Überwachung von Grenzen und Ausrüstung von Beamten zur Verfügung stellt, nicht aber für die Sperren selbst. Was wird aus den Grundrechtsbeauftragten von Frontex? Der Bezug zu Ceuta liegt auf der Hand: Die Seegrenze zu Marokko stand praktisch offen. Außerdem waren die spanischen Grenzbeamten überlaufen worden. In solchen Fällen soll künftig, so Brunners Vorschlag, eine schnelle Eingreiftruppe von Frontex zur Verfügung stehen, die binnen 24 Stunden verlegt werden kann. Außerdem soll die Behörde soziale Netzwerke überwachen, Desinformation aufspüren und die Betreiber zum Löschen veranlassen. Die irregulären Migranten waren mit Aufrufen mobilisiert worden, dass das Tor nach Europa nun offen stehe. Ende Oktober will die Kommission ein erweitertes Mandat für Frontex vorschlagen. Im Hintergrund wird aber nicht nur darüber geredet, die Kompetenzen und das Personal auszuweiten. Es gibt auch Überlegungen, die Grundrechtsbeauftragten abzuziehen, die jeden Frontex-Einsatz begleiten. Nachdem der frühere Frontex-Chef Fabrice Leggeri versucht hatte, „Pushbacks“ zu vertuschen und 2022 gehen musste, stärkte die Behörde den Grundrechtsschutz noch. Allerdings sind die Staaten seither sehr zögerlich damit, EU-Grenzschützer überhaupt anzufordern. Als die Grenzen zu Belarus unter Druck gerieten, wurden die Beamten von Polen nicht einmal in den engeren Grenzbereich gelassen. Aufmerken lässt deshalb ein Vorstandsbeschluss der Europäischen Volkspartei. Am Dienstag forderte sie die EU auf, „alle Grundrechtsbeauftragten von Frontex zur Grundrechteagentur der Europäischen Union zu verlegen, um die Grundrechtsarbeit in den EU-Agenturen zu straffen und die operative Effizienz von Frontex zu steigern“. Derlei Überlegungen gibt es auch im Umfeld von der Leyens. Ob sie sich durchsetzen, muss sich allerdings erst noch zeigen.
