Wissenschaftliche Förderinstitutionen vergessen nur selten zu erwähnen, dass über Forschungsanträge streng wissenschaftlich entschieden wird. Dass persönliche Motive trotzdem eine Rolle spielen, lässt sich vermuten. Überzeugend nachweisen ließ es sich bislang nicht. Studien, die den Einfluss geteilter Merkmale auf die Fördermittelvergabe untersuchen, haben oft ein Selektionsproblem. Wenn Anträge spanischer Wissenschaftler beispielsweise von spanischen Gutachtern besser bewertet werden, muss der Grund nicht die gemeinsame Herkunft sein. Es kann auch daran liegen, dass sie eine besonders hohe Qualität haben oder den Gutachtern fachlich näher liegen, weil sie aus demselben Forschungssystem kommen. Die Tendenz, das Vertraute positiver zu bewerten, heißt im Fachbegriff Homophilie. Die beiden Ökonomen Nicola Fuchs-Schündeln und Felix Holub vom Wissenschaftszentrum Berlin haben nun untersucht, welche Rolle Homophilie bei der Vergabe von Fördermitteln spielt, genauer gesagt: ob Gutachter Anträge besser bewerten, wenn sie mit dem Antragsteller Staatsangehörigkeit, das Land, in dem sie forschen, oder Geschlecht teilen (Homophily in grant evaluations. „Nature Human Behavior“, 2026). Die Studie versucht das Selektionsproblem zu entschärfen, indem sie die Bewertungen desselben Antrags durch verschiedene Gutachter vergleicht. Untersucht wurden 37.073 Bewerbungen um ERC-Grants aus den Jahren 2019 bis 2023. Die Stipendien des Europäischen Forschungsrats eignen sich für den Forschungszweck besonders, weil die Anträge hier jeweils zwei Bewertungsstufen durchlaufen. Beide Male geben mehrere Gutachter zunächst individuelle Bewertungen ab, anschließend entscheidet das Gremium gemeinsam. So lässt sich vergleichen, ob derselbe Antrag anders bewertet wird, wenn der Gutachter mit dem Antragsteller eines oder mehrere der untersuchten Merkmale teilt. Klar erkennbar homophiliebedingte Unterschiede Das Ergebnis fällt recht eindeutig aus. Teilen Gutachter und Antragsteller die Staatsangehörigkeit, steigt die Bewertung in der ersten Runde im Durchschnitt um 0,075 Punkte auf der Skala von eins bis fünf. Teilen sie das Tätigkeitsland, aber nicht die Staatsangehörigkeit, sind es 0,056 Punkte. Der Effekt des Geschlechts ist mit 0,025 Punkten deutlich kleiner. Besonders groß ist der Unterschied mit 0,164 Punkten, wenn Gutachter und Antragsteller sowohl dieselbe Staatsangehörigkeit als auch dasselbe Tätigkeitsland haben. Um andere Einflussfaktoren auszuschließen, berücksichtigen die Autoren auch die individuelle Strenge der Gutachter, Netzwerkeffekte wie Ko-Autorenschaft oder akademische Nähe. Die Ergebnisse verändern sich dadurch kaum. Das spricht dafür, dass die höheren Bewertungen tatsächlich auf Homophilie-Effekte zurückzuführen sind. Im Ganzen sind die Unterschiede nicht sehr ausgeprägt, aber auch nicht unerheblich. Bei den individuellen Bewertungen kann die Studie eine relativ starke kausale Evidenz aufweisen. Weniger stark ist sie bei der eigentlichen Förderentscheidung, wo nicht der einzelne Gutachter, sondern das gesamte Gremium entscheidet. Doch auch hier lässt sich zumindest ein Zusammenhang aufweisen. Je mehr Mitglieder eines Panels dasselbe Tätigkeitsland und dieselbe Staatsangehörigkeit wie ein Antragsteller haben, desto höher ist seine Chance, die erste Auswahlrunde zu überstehen. Über beide Bewertungsstufen gerechnet ist ein zusätzliches Gremiumsmitglied mit gleicher Staatsangehörigkeit und gleichem Tätigkeitsland laut der Studie mit einer um etwa einen Prozentpunkt höheren Förderwahrscheinlichkeit verbunden. Bei einer durchschnittlichen Förderwahrscheinlichkeit von 14,2 Prozent ist auch das kein riesiger, aber ein durchaus relevanter Unterschied. Das Problem ist, dass davon nicht alle Bewerber gleichermaßen profitieren. Bewerber aus Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Italien und Spanien, die zusammen mehr als die Hälfte der Anträge stellen, treffen im Durchschnitt häufiger auf Panelmitglieder, die ihr Tätigkeitsland und ihre Staatsangehörigkeit teilen. Die Autoren schätzen, dass sich daraus ein homophiliebedingter Unterschied von 0,9 Prozentpunkten in der erwarteten Förderwahrscheinlichkeit zwischen den Bewerbern aus diesen fünf Ländern und denen aus allen anderen Ländern ergibt. Die Konsequenz liegt nahe: Um Ungleichbehandlung entgegenzuwirken, müsste die Vielfalt der Gutachter erhöht und darauf geachtet werden, dass die Gutachter möglichst gerecht zugewiesen werden. Auf nationale Förderinstitutionen lassen sich die Ergebnisse der Studie nicht direkt übertragen, weil Gutachter und Antragssteller in diesem Fall meistens aus demselben Tätigkeitsland kommen. Die Staatsangehörigkeit könnte aber durchaus eine Rolle spielen.
