Donald Trump hat abermals weitreichende Zölle angekündigt, von denen ein großer Teil der Welt betroffen ist und auch die EU. Wie das Weiße Haus mitteilte, sollen Zölle von zehn oder 12,5 Prozent auf Einfuhren von insgesamt 60 Handelspartnern eingeführt werden, die für mehr als 99 Prozent aller Importe in die USA stehen. Als Begründung führt die US-Regierung an, dass diese Handelspartner Importe von Waren, die unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt werden, nicht wirksam genug unterbinden, was ein Wettbewerbsnachteil für amerikanische Unternehmen sei. Die Regierung beruft sich dabei auf Abschnitt 301 eines Handelsgesetzes aus dem Jahr 1974. Die EU-Kommission reagierte gelassen auf die neuen Zölle. Ein Sprecher sagte, im Wesentlichen verlängere Trump das vor einem Jahr geschlossene Zollabkommen zwischen den USA und der EU. Die Bedingungen für die EU veränderten sich wenig. Damals war festgelegt worden, dass die EU ihre Einfuhrzölle auf null senkt und die USA ihrerseits die Zölle für Waren aus der EU auf insgesamt 15 Prozent begrenzen. Die jetzt angekündigten Zölle sollen offenbar nicht auf bestehende Zölle aufgeschlagen werden. In Brüssel wurde außerdem darauf hingewiesen, dass mit der neuen Zollankündigung zusätzliche Ausnahmen auf bestimmte Güter verbunden seien. Zudem wurde mit Genugtuung registriert, dass Trump vorerst keine Vergeltungszölle wegen des am Donnerstag beschlossenen Bußgeldes von 890 Millionen Euro gegen den amerikanischen Technologiekonzern Google angekündigt hat. Der US-Handelsbeauftragte Jamieson Greer hat diese Entscheidung scharf kritisiert und gesagt, sie sei „ein echtes Risiko für die Fortsetzung transatlantischer Stabilität mit Blick auf die Handelspolitik“. Die Außenbeauftragte Kaja Kallas wies allerdings am Freitag darauf hin, dass die von Trump als Begründung angeführte Verletzung arbeitsrechtlicher Standards für die EU nicht gerechtfertigt sei. Ein Vergleich der Arbeitsgesetze zeige die Stärke der EU. Die jetzt bekannt gegebenen Zölle sind gewissermaßen Ersatzzölle für Ersatzzölle. Sie lösen Zölle von zehn Prozent ab, die Trump im Februar auf Grundlage eines anderen Abschnittes des Gesetzes aus dem Jahr 1974 verhängt hat. Diese Zölle konnte er nur 150 Tage lang erheben, und sie liefen am Freitag um Mitternacht aus. Die neuen Zölle traten unmittelbar danach in Kraft. Rechtsgrundlage der neuen Zölle besser Die auslaufenden Zölle wiederum waren ein Ersatz für die Zölle, die der Oberste Gerichtshof im Februar für ungültig erklärt hat. Dazu gehörten die Zölle, die er an jenem Tag Anfang April 2025, den er „Liberation Day“ nannte, auf Einfuhren aus fast allen Ländern der Welt ausrief. Sie wurden damals auf Basis eines Notstandsgesetzes aus dem Jahr 1977 verhängt, dem International Emergency Economic Powers Act (IEEPA). Die US-Regierung hat im Frühjahr mit der Rückabwicklung dieser Zölle begonnen und bis Ende Juni mehr als 70 Milliarden Dollar an Unternehmen zurückbezahlt. Das ist mehr, als sie in diesem Zeitraum mit anderen Zöllen eingenommen hat. Die neuen, mit dem Argument der Zwangsarbeit begründeten Zölle kommen nicht überraschend. Handelsbeauftragter Greer hat sie schon Anfang Juni in Aussicht gestellt. Beobachtern zufolge haben sie bessere Chancen als frühere Zölle, bestehen zu bleiben, weil ihre Rechtsgrundlage als weniger angreifbar gilt. Trump hat auf Basis dieses Gesetzes schon in seiner ersten Amtszeit Zölle verhängt, die Rechtsstreitigkeiten überstanden haben. Sie sind allerdings noch nie auf derart breiter Front mit dieser Begründung verhängt worden. Der Zoll von zehn Prozent soll für Handelspartner gelten, die sich schon verpflichtet hätten, Importverbote auf Basis von Zwangsarbeit umzusetzen. Darunter soll die EU fallen. Der höhere Zoll von 12,5 Prozent soll für Länder ohne solche Zusagen erhoben werden. Dazu zählen die USA China, aber auch die Schweiz. Aus Sicht des Wirtschaftsdachverbands Economiesuisse ist das „weder nachvollziehbar noch gerechtfertigt“. Schweizer Exporteure erlitten dadurch Wettbewerbsnachteile gegenüber Ländern mit niedrigeren Zollsätzen, darunter die Länder der EU und Großbritannien. Den Vorwurf, die Schweiz unternehme zu wenig gegen den Import von Waren aus Zwangsarbeit, weist Economiesuisse entschieden zurück. Es gebe keine Hinweise darauf, dass Schweizer Lieferketten genutzt würden, um Waren aus Zwangsarbeit in den US-Markt zu schleusen. Die 12,5 Prozent bewegen sich aber noch innerhalb des Rahmens, auf den sich die USA und die Schweiz im November in einer Grundsatzvereinbarung geeinigt haben. Demnach sollen die länderspezifischen Zusatzzölle für die meisten Schweizer Importe in die USA auf 15 Prozent gedeckelt werden. Bisher ist es aber nicht gelungen, diese Absichtserklärung in ein verbindliches Handelsabkommen zu überführen. Das ist insofern eine offene Flanke, als die Schweiz zu jenen Ländern gehört, die das US-Handelsministerium separat von den jetzt angekündigten Zöllen daraufhin überprüft, ob sie strukturelle Überkapazitäten in der Produktion und aus diesem Grund einen großen bilateralen Handelsüberschuss gegenüber den USA haben. Diese Untersuchung nimmt ebenfalls das Gesetz aus dem Jahr 1974 als Grundlage, und sie könnte zu weiteren Zöllen führen. Auch die EU könnte von diesen Zöllen betroffen sein. Trump hat deutlich gemacht, dass Zölle auch nach der Niederlage vor dem Obersten Gerichtshof ein zentrales Element seiner Handelspolitik bleiben werden, und er bereit ist, dabei eine Rechtsgrundlage nach der anderen zum Einsatz kommen zu lassen. Dies unterstrich Handelsbeauftragter Greer auch erst in dieser Woche bei einer Anhörung vor dem US-Kongress. Er sagte: „Die spezifischen Grundlagen, die diese Regierung verwendet, haben sich verändert, aber die Handelsstrategie nicht.“ Trump hat in den vergangenen Wochen schon eine Reihe anderer Zölle angekündigt. Erst vor wenigen Tagen ordnete er Importzölle von 50 Prozent für eine ganze Reihe von Produkten aus Kanada an. Er beschrieb dies als Reaktion auf Zölle, die Kanada als Vergeltung für frühere Zölle gegen die USA verhängt hat.
