Die Bundespolizei bekommt mehr Kompetenzen zur Bekämpfung von Kriminalität, Extremismus und kann künftig auch konsequenter gegen ausreisepflichtige Ausländer vorgehen. Bundestag und Bundesrat haben ein entsprechendes Gesetz am späten Freitag verabschiedet. Seit mehr als fünf Jahren war darüber beraten worden, drei Bundesregierungen hatten sich damit befasst. Die Bundespolizei kann künftig in besonderen Gefahrenlagen eine automatische Echtzeit-Gesichtserkennung an Bahnhöfen und anderen Orten in ihrem Zuständigkeitsbereich anwenden. Die Technik kann zum Beispiel zur Anwendung kommen, wenn ein entführtes Kind gesucht wird. Für die Bekämpfung von Extremismus und Schleuserkriminalität soll die Bundespolizei Befugnisse zur Telekommunikationsüberwachung bekommen. Dabei geht es vor allem um Handy-Ortung und die Überwachung von Messenger-Kommunikation. In Waffen- und Messerverbotszonen an Bahnhöfen und in Zügen sollen künftig stichprobenartige und anlasslose Kontrollen stattfinden dürfen. Mittels Videotechnik und Künstlicher Intelligenz soll die Bundespolizei bestimmte Bewegungsmuster erkennen dürfen, die auf die Begehung einer Straftat hindeuten, etwa wenn jemand mit der Faust ausholt, ein Messer zückt oder wenn eine hilflose Person ins Gleisbett fällt. Deutlich mehr Aufgaben und Überstunden Für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer soll die Bundespolizei nun selbst Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam beantragen können, wenn sie diese Personen in ihrem Zuständigkeitsbereich antrifft, also vor allem an Bahnhöfen und Flughäfen. Damit soll verhindert werden, dass die ausreisepflichtigen Personen untertauchen. Das ist bislang ein großes Problem und verhindert viele Abschiebungen. Das bisher geltende Bundespolizeigesetz stammt in weiten Teilen noch aus dem Jahr 1994. Seither hat sich die Gefahrenlage in Deutschland erheblich verändert und verschärft. Der Abstimmung am Freitag war eine Panne vorausgegangen. Denn der Bundestag hatte schon vor der Sommerpause dem Gesetz zugestimmt – allerdings nur mit der Mehrheit der anwesenden Abgeordneten. Das ist bei einem einfachen Gesetz auch die Regel. Allerdings brauchte es für das Bundespolizeigesetz die Zustimmung der Mehrheit aller Mitglieder des Bundestags, die sogenannte Kanzlermehrheit. Deswegen musste sich der Bundestag am vergangenen Freitag abermals mit dem Gesetz befassen und abstimmen, diesmal in einer namentlichen Abstimmung. Auf die Bundespolizei sind in den vergangenen Jahren deutlich mehr Aufgaben zugekommen. Vor allem die verschärften Grenzkontrollen erfordern deutlich mehr Personaleinsatz; auch die Zahl der Überstunden steigt. Auch soll die Bundespolizei verstärkt bei der Abwehr von Drohnen eingesetzt werden; ein Thema, das die Sicherheitsbehörden zunehmend beschäftigt. Die Bundespolizei-Gewerkschaft fordert deswegen, mehr Frauen und Männer bei der Bundespolizei einzustellen.
