FAZ 20.03.2026
11:21 Uhr

Kommunalwahl Hessen: Eine Täuschung der Wähler


Jede Stimme zählt, sagen die Parteien. Jede Stimme für einen Oberbürgermeister oder Landrat ist aber die Folge einer Wählertäuschung.

Kommunalwahl Hessen: Eine Täuschung der Wähler

Die Stimmzettel sind ausgezählt, die Mandate vergeben. Wird also Rheingau-Taunus-Landrat Sandro Zehner (CDU) in Kürze sein Amt im Bad Schwalbacher Kreishaus niederlegen, um ehrenamtlicher Kreistagsabgeordneter zu werden? Wird Wiesbadens Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende (SPD) nun als gewählter Stadtverordneter ins Stadtparlament wechseln? Natürlich nicht. Im Kreis Darmstadt-Dieburg wird es auch keinen Rückzug von Landrat Klaus Peter Schellhaas (SPD) geben, weil sich der langjährige Wahlbeamte schon jetzt auf die Arbeit in der SPD-Fraktion freut. Das sind nur drei von zu vielen Beispielen für eine bedenkliche Entwicklung in Hessen: Die Parteien unterbreiten den Wählern ein Personalangebot, das diese zwar mit ihrer Stimmabgabe annehmen können, aber am Ende nicht erhalten. Natürlich ist es nachvollziehbar, dass Parteien mit bekannten Namen und Gesichtern werben, um sich möglichst viele Stimmen zu sichern. Am Ende ist es gleichwohl eine Variante der Wählertäuschung. Denn wer sich auf einer Liste aufstellen lässt, der bittet die Wähler um Stimmen, damit er selbst Erfolg hat. Für die hauptamtlichen Wahlbeamten, also Landräte, Bürgermeister, Beigeordnete, gilt das nicht. Das hessische Kommunalwahlrecht ist klar und verbietet die gleichzeitige Ausübung von hauptamtlichem Wahlamt und ehrenamtlichem Mandat. Kandidierende Wahlbeamte dürfen sich nicht damit rausreden, dass jede  Stimme für sie eine Unterstützung bedeutet. Wenn nach dem Verzicht „Nachrücker“ ins Stadtparlament einziehen, dann sind das neue  Kommunalpolitiker, die bei der Wahl gerade nicht mit einem Mandat versehen wurden. Bei einer Kommunalwahl, die das Kumulieren und Panaschieren erlaubt, will der Wähler aber entscheiden dürfen, wer Verantwortung übernimmt. Die Kandidatur von Wahlbeamten unterläuft dieses Prinzip, egal ob sie ganz vorne auf der Liste oder auf den sogenannten Ehrenplätzen am Ende stehen. Denn den Parteien geht es mit diesen Kandidaten um Stimmen, nicht um ein reales Personalangebot. Das Land sollte ernsthaft erwägen, dieser Strategie einen Riegel vorzuschieben. Denn die nach dem absehbaren Verzicht von Wahlbeamten unausweichliche Umverteilung von Mandaten unterläuft das demokratische Prinzip einer Wahl.