Wer sich in Hessen in einem Krankenhaus behandeln lässt, soll durch spezialisierte Ärzte und moderne Ausstattung bessere Chancen auf Heilung haben. Das Gesundheitsministerium hat festgelegt, welche Kliniken künftig welche Therapien und Operationen anbieten dürfen. Der Abbau doppelter Strukturen soll zudem die Kosten im Rahmen halten, wenn nicht mehr jede Klinik jeden Eingriff durchführt. Die Standorte für die Notfallversorgung bleiben hingegen unverändert bestehen. Das hat Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) mitgeteilt, als sie die Änderungen vorstellte. Hessen komme den gesetzlichen Vorgaben der Krankenhausreform des Bundes „mit Augenmaß verantwortungsvoll, transparent und gemeinsam mit seinen Partnern im Gesundheitswesen“ nach, sagte Stolz. Die Menschen könnten sich weiter darauf verlassen, im Notfall schnell medizinische Hilfe zu erhalten. Neben den Notfallstandorten werde es auch bei der Geburtshilfe sowie der Kinder- und Jugendmedizin keine Änderungen geben. Im Regelfall solle eine Notversorgung überall in Hessen in 30 Minuten erreichbar sein. Das Leitmotiv laute: „Nah im Notfall und planbar zum Spezialisten“. Spezialisierung soll Patientensicherheit erhöhen Im Kern geht es darum, dass Kliniken in vorgegebenen Leistungsgruppen künftig Operationen und Behandlungen anbieten dürfen, für die sie besonders qualifiziert sind. Dazu muss ein Krankenhaus bestimmte Anforderungen an Personal, Ausstattung und Qualität erfüllen. Die Krankenhäuser konnten einen entsprechenden Antrag für die jeweilige Leistungsgruppe stellen, den der medizinische Dienst geprüft hat. Insgesamt 1800 Anträge wurden gestellt, und Hessens Krankenhäuser bekommen in diesen Tagen vom Ministerium ihre vorläufigen Zuweisungen. Zur Entscheidung dürfen sie Stellung nehmen. Das Ministerium geht davon aus, im Dezember schließlich die endgültigen Zuweisungen vornehmen zu können. Eine Liste, welches Krankenhaus welche Behandlungen vornehmen darf, will das Ministerium auf seiner Internetseite veröffentlichen, sobald alle vorläufigen Zuweisungen versandt sind. Die stärkere Spezialisierung soll die Patientensicherheit auch dadurch erhöhen, dass ein Krankenhaus, das bestimmte Eingriffe öfter vornimmt, eine größere Routine hat. Als Beispiel für die Veränderungen führte das Ministerium einige Beispiele an: Derzeit bieten 23 Krankenhäuser Operationen an der Bauchspeicheldrüse an. Diese Eingriffe gelten als recht schwierig. Künftig sollen sie auf 15 spezialisierte Krankenhäuser in Hessen beschränkt sein. Eierstockkrebs wird in 28 Häusern behandelt, ihre Zahl soll auf 15 sinken. Ein künstliches Kniegelenk setzen 66 Kliniken ein. Als Folge der Reform sollen nur noch 50 Krankenhäuser diese Operation anbieten. Spezialeingriffe nur dort, wo Qualität gewährleistet werden könne Auch bei Brustkrebs und Eingriffen an Nervensystem, Gehirn und Rückenmark wird die Zahl der Krankenhäuser, in denen diese Eingriffe vorgenommen werden, beschränkt. Grundlage für die Einschätzung, welcher Bedarf an Leistungen besteht, ist der hessische Krankenhausplan. Er umfasst 260 Seiten und wurde Ende 2025 veröffentlicht. Laut Stolz geht es nicht darum, dass Krankenhäuser schließen müssten, sondern um eine Neuordnung der Versorgung. Spezialisierte Leistungen sollten nur dort angeboten werden, wo die erforderliche Qualität gewährleistet werden könne. Der Bund hatte die Krankenhausreform 2024 beschlossen. Einer der Gründe dafür war auch, dass viele Behandlungen heute ambulant erfolgen, für die Patienten früher stationär aufgenommen wurden. Zudem werden die Menschen älter, und Fachkräfte werden dringend gesucht. Zur Finanzierung der Reform wird der Krankenhaus-Transformationsfonds genutzt, der ein Volumen von rund 3,6 Milliarden Euro hat. Das Geld stammt vom Bund, den Ländern und den Krankenhausträgern. Darin enthalten sind auch 950 Millionen Euro aus dem Sondervermögen des Bundes. Bis zum Jahr 2035 soll das Geld für Strukturveränderungen eingesetzt werden. Es ist ausdrücklich nicht dafür vorgesehen, laufende Kosten zu finanzieren. Die Landesregierung unterstützt Hessens Krankenhäuser zudem in dieser Legislaturperiode mit Fördermitteln von mehr als einer Milliarde Euro. Die FDP-Fraktion fordert von der Landesregierung Informationen darüber, wie es mit den einzelnen Kliniken weitergehe. „Nun muss die Landesregierung schnellstmöglich transparent darlegen, was die Entscheidungen für jeden einzelnen Krankenhausstandort und für die Versorgung in den Regionen bedeuten“, so der FDP-Abgeordnete Yanki Pürsün. „Für die Mehrheit der Krankenhäuser ergeben sich keine oder nur geringe Veränderungen“, sagte Daniela Sommer, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, zu den vorgestellten Änderungen. Ihr Fazit: „Die Versorgung in Hessen bleibt verlässlich.“
