FAZ 07.05.2026
20:12 Uhr

Künstliche Intelligenz: Brüssel lockert KI-Regeln für den Maschinenbau


Längere Fristen und Ausnahmen für bestimmte Branchen: Die EU schwächt ihre KI-Verordnung ab. Die Reaktionen sind gespalten.

Künstliche Intelligenz: Brüssel lockert KI-Regeln für den Maschinenbau

Vertreter des Europäischen Parlaments und der EU-Staaten haben sich nach monatelangen Verhandlungen auf eine Abschwächung eines Gesetzespakets zur Regulierung Künstlicher Intelligenz (KI) geeinigt. Demnach fallen Maschinen weitgehend aus dem Anwendungsbereich der Regeln, weil bestehende Vorschriften wie etwa die sogenannte Maschinenprodukteverordnung schon viele Anwendungen abdeckten. Vor allem Deutschland hatte auf diese Ausnahme gedrängt. Die Vereinbarung sieht zudem die Verlängerung wichtiger Fristen vor: Die Vorgaben für Hochrisiko-KI-Systeme sollen nun erst von Dezember 2027 an statt wie bisher von August 2026 an greifen. Dazu zählen beispielsweise die biometrische Gesichtserkennung, KI in kritischer Infrastruktur oder KI-Systeme zur Bewertung der Kreditwürdigkeit. Sind die KI-Systeme in andere Produkte integriert und werden nicht eigenständig vertrieben, liegt die neue Frist im August 2028. Anbieter solcher Systeme müssen dann unter anderem ein Risikomanagementsystem etablieren, technische Dokumentationen und fehlerfreie Trainingsdatensätze vorweisen können sowie das System bei der EU registrieren lassen. Die Änderungen der KI-Verordnung (AI Act) müssen noch vom Europäischen ⁠Parlament und den EU-Staaten beschlossen werden. Drohungen des Siemens-Chefs Mit der KI-Verordnung will die EU einen sicheren und ethisch angemessenen Einsatz der Technologie gewährleisten. Vertreter europäischer Unternehmen kritisieren, dass der AI Act ihnen viel Bürokratie aufhalse und im Wettbewerb mit amerikanischen Unternehmen ein großer Nachteil sei. Der Vorstandsvorsitzende von Siemens, Roland Busch, hatte vor zwei Wochen auf der Industriemesse in Hannover erklärt, wenn sich Brüssel hier nicht auf die Unternehmen zubewege und die Vorschriften in Sachen Daten und KI lockere, werde man die Entwicklungen nach Amerika und Asien verlagern. Damit würde Europa sich von einer modernen Industrie verabschieden. Im Maschinenbau wurden bislang viele KI-Anwendungen als Hochrisikosysteme eingestuft, insbesondere wenn sie Sicherheitsfunktionen von Maschinen übernehmen oder eng mit der Produktsicherheit verknüpft sind. Es geht zum Beispiel um KI-gestützte Roboter, um autonome Qualitätskontrolle oder vorausschauende Wartung. Dabei sagt die KI beispielsweise sicherheitskritische Ausfälle vorher und schaltet gewisse Vorgänge automatisch ab. „Mini-Kompromiss mit Maxi-Bürokratie“ Endlich ein positives Signal für industrielle KI, heißt es nun von den deutschen Maschinenbauern. „Gerade für die Maschinenbauunternehmen ist es entscheidend, dass die Schnittstelle zwischen KI-Gesetz und Regulierung von Maschinensicherheit sauber geregelt ist und nicht zu einer Doppelregulierung führt“, sagte Hartmut Rauen, der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Maschinenbauverbandes VDMA. Er zeigte sich gegenüber Brüssel nach wie vor skeptisch. „Eine abschließende Bewertung erfordert eine genaue Prüfung, ob der Kompromiss keine neuen Fallstricke enthält“, sagt Rauen. Von einem „Mini-Kompromiss mit Maxi-Bürokratie“ sprach die EU-Abgeordnete Svenja Hahn (FDP), die mehr Vereinfachungen für alle Branchen gefordert hatte. „Das Ergebnis der Trilog-Verhandlungen zum KI-Omnibus stellt einen wichtigen ersten Schritt dar, um die KI-Regulierung industrietauglicher zu gestalten und Doppelregulierung zu vermeiden“, erklärte Sarah Bäumchen, die Geschäftsführerin des Zentralverbandes der Elektroindustrie (ZVEI). Das sei dringend notwendig, um das Wachstumspotential industrieller KI aus Europa erschließen zu können. Brüssel habe verstanden, dass KI nicht gleich KI sei. Ein industriell eingesetztes System sei nicht mit einer Nutzung durch Privatkonsumenten zu vergleichen. Das Herausnehmen der Maschinenverordnung aus dem bisherigen europäischen KI-Regelwerk und die realistische Definition von dem, was eine industrielle Hochrisiko-KI eigentlich sei, seien wichtige Schritte, um die KI-Regulierung praxistauglich zu machen. „Bedenklich ist jedoch, dass es in dem Trilog nicht gelungen ist, die Anpassungen auch auf den Medizinproduktebereich zu übertragen“, sagte Bäumchen. Der Revisionsprozess der Medizinprodukteverordnung müsse daher mit höchster Priorität weiterverfolgt werden, damit auch hier Doppelregulierung abgebaut werde.