Die Anwälte des jüdischen Studenten Lahav Shapira haben gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, die Klage gegen die Freie Universität Berlin als unzulässig abzulehnen, Berufung eingelegt (Urteil vom 23. März 2026, Az. K 356/24). Shapira, der in Berlin-Mitte von einem Kommilitonen angegriffen und schwer verletzt wurde, wirft der Universität vor, ihn und andere Studenten nicht ausreichend vor antisemitischer Diskriminierung geschützt zu haben und damit ihren Verpflichtungen nach Paragraph 5, Absatz 2 des Berliner Hochschulgesetzes nicht nachgekommen zu sein. Der Täter hatte die Tat gestanden, ein antisemitisches Motiv aber abgestritten. Das Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass sich aus der Antidiskriminierungspflicht der Hochschule kein individuell einklagbares Recht des Betroffenen ableiten lässt. Verbände unterstützen Shapira Gemeinsam mit RIAS Berlin, dem Netzwerk Jüdischer Hochschullehrender, der Jüdischen Studierendenunion sowie der International Association of Jewish Lawyers hat der Bundesverband RIAS die Entscheidung des Klägers begrüßt, in Berufung zu gehen. Die Verbände erhoffen sich davon einen Musterprozess. Denn im Zentrum des Verfahrens steht die Frage, ob Hochschulen nicht nur zum Schutz vor Diskriminierung verpflichtet sind, sondern Betroffene diesen Schutz auch rechtlich durchsetzen können. Der Geschäftsführer des Bundesverbandes RIAS sagte, das Urteil zeige eine erhebliche Schutzlücke im Berliner Hochschulrecht auf. Von antisemitischer Diskriminierung betroffene Studenten „sind rechtlich nicht wirksam geschützt, wenn sie die Verpflichtung der Hochschulen, gegen Diskriminierung vorzugehen, nicht einklagen können und der Schutz vor Antisemitismus vom guten Willen der einzelnen Hochschule abhängt“. Die Leiterin des Netzwerks Jüdischer Hochschullehrender, Julia Bernstein, sagte, verbürgte Schutzrechte von Universitätsangehörigen gegen ein antisemitisches Klima an Hochschulen müssten durchsetzbar sein. „Andernfalls bleiben sie wirkungslos“, so Bernstein. Auch andere Fälle von Ausgrenzung, verbalen Anfeindungen oder Verleumdungskampagnen müssten ernst genommen werden. „Nur wenn Hochschulen auch bei diesen verdeckteren Formen von Antisemitismus konsequent handeln, entsteht ein wirksamer Schutz“, sagte sie. Der müsse auch einklagbar sein.
