FAZ 04.08.2026
11:30 Uhr

Logistikunternehmen in Frankfurt: Konflikt um mögliche Überwachung durch KI


Am Frankfurter Flughafen droht bei einem Logistikunternehmen der Streit zwischen Management und Betriebsrat über eine mögliche KI-Überwachung von Mitarbeitern zu eskalieren.

Logistikunternehmen in Frankfurt: Konflikt um mögliche Überwachung durch KI

Dass Künstliche Intelligenz die Arbeitswelt revolutioniert, ist bekannt. Ein Konflikt am Frankfurter Flughafen zeigt derzeit, wie brisant die Auswirkungen auf die Belegschaft sein können und welches Konfliktpotential KI im Betrieb birgt. Auf der einen Seite des Konflikts steht das Management der LUG Air Cargo Handling GmbH. Ob gekühlte Lebensmittel, Medikamente oder gefährliche Chemikalien, alle möglichen Waren durchlaufen die Lagerhallen und Röntgengeräte der LUG, bevor sie an einer der 55 Rampen umgeschlagen und schließlich in Flugzeuge verladen werden, die sie bis ans andere Ende der Welt transportieren. Das Unternehmen ist auch an den Flughäfen in Hamburg und München vertreten und gehört zur Dettmer Group, einem Logistikkonzern mit Sitz in Bremen. Auf der anderen Seite des Konflikts steht die Belegschaft des Unternehmens in Frankfurt. Sie fürchtet nämlich, durch KI-Software überwacht zu werden. Zum Beispiel durch ein Programm, das automatisiert durch Kameras die Maße der Fracht mit einem Zeitstempel erfasst. Dadurch, so fürchtet die Belegschaft, wäre möglicherweise eine Leistungskontrolle möglich. Ein anderes IT-Werkzeug hält fest, wer wann durch welche Tür gegangen ist, wodurch, so die Sorge, theoretisch auch Toilettenpausen errechnet werden könnten. „Die verwendeten Programme können genau überprüfen, wie lange ein Mitarbeiter in welchem Raum war, wie schnell ein Fahrzeug be- und entladen wurde und wie lange eine Rampe durch den Mitarbeiter belegt war“, erklärt Christian Niemeier, IT-Sachverständiger und Geschäftsführer des Deutschen Arbeitnehmerforums, einer Organisation, die Betriebsräte berät. Die gesammelten Daten könnten zur Verhaltens- und Leistungskontrolle verwendet werden, auch Kündigungen könnten damit begründet werden, meint Niemeier. Die LUG antwortete auf mehrere Anfragen der F.A.Z. nicht auf die Frage, ob IT-Programme auch zur Überwachung der Mitarbeiter eingesetzt werden. Arbeitnehmervertreter haben Mitbestimmungsrecht Der LUG-Betriebsrat hat Christian Niemeier beauftragt, die IT-Programme einzuschätzen und Verhandlungen mit dem Arbeitgeber aufzunehmen. Das Betriebsverfassungsgesetz räumt der Arbeitnehmervertretung bei der Einführung technischer Systeme, die das Verhalten oder die Leistung von Mitarbeitern überwachen können, ein Mitbestimmungsrecht ein. Niemeier setzte sich eigenen Angaben zufolge dabei für eine Rahmenvereinbarung zwischen Betriebsrat und Management ein, in der festgehalten werden sollte, wie welche Daten verwendet werden dürfen. Die Verhandlungen scheiterten, der Betriebsrat schaltete die Arbeitsgerichte ein. „Unser Ziel ist es, die KI-gestützten Programme mitzubestimmen, so wie der Gesetzgeber es vorsieht. Nicht mehr und nicht weniger“, betont Niemeier. Das Arbeitsgericht Frankfurt und später auch das hessische Landesarbeitsgericht ordneten zur Lösung des Konflikts an, sogenannte Einigungsstellen einzurichten. Das sind mit Vertretern der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite besetzte Gremien, die Meinungsverschiedenheiten zwischen beiden Parteien schlichten sollen. Der Vorsitzende muss unparteiisch sein, häufig werden dafür Arbeitsrichter oder Rechtsanwälte ausgewählt. Konflikte über mehrere Programme Mittlerweile seien für die LUG zu elf Themen gerichtliche Einigungsstellen eingerichtet worden, sagt Niemeier. Ein kostenintensives Vorgehen, das der Betrieb bezahlen muss. Die zuvor vom Betriebsrat geforderte Rahmenvereinbarung hätte allgemeingültige Regelungen für IT-Programme festlegen können. Da diese nicht zustande kam, ist es üblich, jedes Programm einzeln zu verhandeln, was deutlich teurer ist. Philipp Donath, Professor für Arbeitsrecht an der gewerkschaftlich getragenen University of Labour in Frankfurt, hält es für ungewöhnlich, dass bei LUG so oft auf das grundsätzlich sinnvolle Instrument der Einigungsstelle zurückgegriffen wurde. „Dass es sich gar nicht bewegt und ganze elf Einigungsstellen für einzelne Fragestellungen und KI-Systeme eingerichtet werden, ist eher selten“, sagt Donath. Für ihn sei das ein Hinweis darauf, dass die betriebliche Zusammenarbeit gestört sein könne. Der Konflikt um angebliche Überwachung scheint sich auf den gesamten Betrieb auszuwirken: Wochen vor den Betriebsratswahlen machte ein Flyer die Runde, der die hohen Kosten der gerichtlich eingesetzten Einigungsstellen aufschlüsselte. Niemeier sieht darin den Versuch, die Belegschaft gegen den Betriebsrat aufzubringen. Ein Mitarbeiter der LUG wirkt am Telefon verängstigt: „Ich kann nichts sagen, weil sie finden einen Weg, uns dafür zu bestrafen“, sagt er.  Zuletzt habe das Management versucht, dem Betriebsratsvorsitzenden zu kündigen, obwohl dieser aufgrund seiner Position einen besonders hohen Kündigungsschutz genießt, heißt es. Auch Niemeier hat die gescheiterte Kündigung mitbekommen. Die LUG bezog hierzu gegenüber der F.A.Z. keine Stellung. Der betroffene Angestellte war nicht zu erreichen. Arbeit der Einigungsstellen wird behindert Die Einrichtung der Einigungsstellen hat den Konflikt bislang nicht lösen können. Sitzungsprotokolle, die der F.A.Z. vorliegen, legen den Schluss nahe, dass der Arbeitgeber sich über verbindliche Beschlüsse des Gremiums hinwegsetzt. Den Protokollen zufolge sind die Arbeitgebervertreter zudem häufig nicht zu den Sitzungen erschienen. Auch wurde die Organisation der Sitzungen, die im Betrieb stattfinden, den Unterlagen zufolge mehrfach dadurch erschwert, dass kurz vor Beginn oder sogar während der Sitzung der Tagungsraum geändert wurde. Zudem stellte der Arbeitgeber laut Protokollen trotz mehrfacher Aufforderung durch den Einigungsstellenvorsitzenden nicht die notwendige Sitzungstechnik zur Verfügung. Überdies habe sich die Arbeitgeberseite bislang trotz Beschlusses „zu keinem Entwurfsstand der Betriebsvereinbarung geäußert“, bemängelt der Vorsitzende im Protokoll weiter. Als auf Beschluss der Einigungsstelle überprüft werden sollte, inwiefern IT-Programme zur Überwachung der Mitarbeitenden genutzt werden könnten, konnte das Gutachten nicht beauftragt werden, da eine Kostenübernahmeerklärung durch den Arbeitgeber fehlte. Ein Problem, das auch Niemeier kennt. Laut eigener Aussage wurde er seit zwei Jahren nicht für seine Arbeit bezahlt, bei den Anwälten des Betriebsrats sei es ähnlich. Die Ausgaben des Betriebsrats trägt immer das Unternehmen. Niemeier, der bundesweit Betriebsräte berät, nennt diesen Konflikt beispiellos. „Der Arbeitgeber hat sich in diesem Konflikt offensichtlich völlig verrannt“, sagt er. Auch der Arbeitsrechtsexperte Donath sieht das Verhalten kritisch. „Durch verzögerte oder gar keine Zahlungen von Sachverständigen wird dem Betriebsrat ein Bein gestellt, weil viele Sachverständige den Betriebsrat dann zukünftig nicht mehr vertreten oder beraten möchten“, sagt Donath. „Muss der Betriebsrat die Einführung oder Anwendung Künstlicher Intelligenz beurteilen, gilt die Hinzuziehung eines Sachverständigen als erforderlich“, hebt er hervor. Niemeier will trotz der ausbleibenden Bezahlung weiter für die Mitbestimmung im Unternehmen kämpfen.