FAZ 30.09.2026
13:02 Uhr

Nach langem Ringen: Bundesregierung plant höhere Pflegebeiträge für Kinderlose


Bis kurz vor Schluss haben Union und SPD um einen Kompromiss im Streit um die Pflege gerungen. Nun hat das Kabinett eine Reform beschlossen.

Nach langem Ringen: Bundesregierung plant höhere Pflegebeiträge für Kinderlose

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) hat die vom Kabinett beschlossene Pflegereform als „ersten wichtigen Schritt zur Stabilisierung des Pflegesystems“ bezeichnet. Mit dem am Mittwoch auf den Weg gebrachten Gesetzespaket werde ein drohendes Defizit von acht Milliarden ⁠Euro abgewendet, die pflegerische Versorgung gesichert und die allgemeinen Beitragssätze blieben im kommenden Jahr stabil, sagte Linnemann in Berlin. Grundsätzliche und weitreichende Änderungen werden jedoch auf eine Expertenkommission verlagert, die ihre Arbeit im Oktober aufnehmen soll. Man schaffe Verlässlichkeit ‌für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen in einer Zeit, in der das System finanziell massiv unter Druck stehe, sagte Linnemann. Die Zahl der zu pflegenden Menschen habe sich in den vergangenen 20 Jahren auf rund ‌sechs Millionen verdreifacht. Der Minister ‌betonte die Bedeutung der häuslichen Pflege: „Die Menschen, die zu Hause zu pflegen sind, gerade auch die Angehörigen, die stützen das System.“ Deswegen sei die ursprünglich erwogene Kürzung bei den Rentenversicherungsbeiträgen für pflegende Angehörige vollständig vom Tisch. Um die Finanzen in eine Balance zu bringen, sind dem Minister zufolge jedoch Einsparungen nötig. ⁠So soll das Begutachtungssystem geändert und zielgenauer ausgestaltet werden. Während der allgemeine Beitragssatz bei 3,6 Prozent stabil bleibt, steigt der Zuschlag für Kinderlose um 0,3 Prozentpunkte. Die Beitragsbemessungsgrenze wird um 300 Euro angehoben und damit weniger stark als zunächst geplant. Auch soll für bislang beitragsfrei mitversicherte Ehepartner künftig ein Zuschlag von 0,52 Punkten erhoben werden. Linnemann will bei seinem Entwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz, den das Kabinett am Vormittag beschloss, aber „nicht allein von einem Spargesetz sprechen“. Es gebe „auch viele strukturelle Komponenten“ unter dem Motto „Reha vor Pflege“, sagte er. Zudem ‌erhalten Versicherte ab dem 60. Lebensjahr künftig Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung („Check-up 60+“). Die Versorgung in pflegerischen Akutsituationen soll verbessert werden, von 2028 an soll es auch Akut-Kurzzeitpflegeplätze geben. Für Familien mit pflegebedürftigen Kindern wird ein sogenanntes Sozialraumbudget von rund 3600 Euro im ⁠Jahr eingeführt. Die grundlegende ⁠Neuaufstellung des Systems soll eine Kommission vorbereiten, die bis Ende Januar einen Entwurf vorlegen soll. „Ein Entwurf, der die Pflege ⁠fit machen soll für die Dreißigerjahre“, sagte Linnemann. Sein Ziel sei es, dass ein entsprechendes Gesetz zum 1. Juli 2027 in Kraft treten könne. Der ‌Einigung im Kabinett waren zähe Verhandlungen zwischen Union und SPD vorausgegangen. Beide Koalitionspartner stehen nach Niederlagen bei den jüngsten Landtagswahlen unter Druck. Vor allem die SPD hatte auf Reformen gedrängt, die nicht nur auf Einsparungen zulasten der Versicherten setzen.