Es ist das letzte Bild von diesem Abend: Hieu Hoang Trung sitzt an einem großen runden Tisch in einem asiatischen Restaurant in Frankfurt. Neben ihm sitzt Duy Quang Nguyen, daneben sein Zwillingsbruder Quang Minh und dessen Freundin. Aller vier lächeln in die Kamera. Das Foto, das auf die Leinwand des Gerichtssaals im Prozess in Frankfurt projiziert wird, zeigt vielleicht den letzten unbeschwerten Moment der vier Freunde. In der Nacht fahren sie mit E-Rollern zu ihrem Hotel: Auf einem gekennzeichneten Fahrradweg fährt Hieu Trung voran, dahinter die Zwillinge, die sich einen Roller teilen. Quang Minhs Freundin fährt mit etwas Abstand hinterher. Kurz nach einer Kreuzung nahe dem Hauptbahnhof werden drei von ihnen von einem schwarzen Toyota Corolla Verso erfasst. Zuerst trifft das Auto die Zwillinge, sie und ihr Roller werden in die Luft geschleudert. Nur 0,3 Sekunden später kollidiert der Wagen mit dem E-Scooter von Hieu Trung, der dadurch auf die Motorhaube katapultiert wird. Sein Kopf durchschlägt die Windschutzscheibe auf der Fahrerseite. Nach wenigen Metern wird er vom Fahrzeug abgeworfen. Quang Minhs Freundin, die auf einem weiteren Roller mit etwas Abstand hinter ihnen fährt, muss das alles mit ansehen. So rekonstruiert es später ein Gutachter in dem Prozess am Frankfurter Landgericht. Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Mord vor Die beiden Brüder sterben noch am Tag des Unfalls, dem 6. Juli 2025. Hieu Trung wird schwer verletzt und liegt zeitweise im Krankenhaus im Koma. Durch den Unfall verliert er ein Bein, er leidet seitdem an epileptischen Anfällen sowie Erinnerungslücken und wartet derzeit auf eine Lebertransplantation. Die posttraumatische Belastungsstörung bei der vierten Rollerfahrerin ist so stark, dass sie auch ein Jahr später nicht vor Gericht aussagen kann. Seit Ende Juni steht der Fahrer des Toyotas vor Gericht: Mohammad S., 23 Jahre alt, schwarzes lockiges Haar. Er war noch in der Nacht zum Unfallort zurückgekehrt und hatte sich der Polizei gestellt. Seit Juli 2025 sitzt er in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm im Fall der Zwillinge fahrlässige Tötung vor, im Fall von Hieu Trung versuchten Mord durch Unterlassen, weil er nach dem Unfall einfach weitergefahren war. Am Mittwoch will das Gericht ein Urteil gegen ihn verkünden. Im Zentrum dieses Prozesses stehen vor allem zwei Fragen: Warum ist es überhaupt zu diesem Unfall gekommen? Also: Warum ist S. von der Fahrbahn abgekommen und auf den Fahrradweg gefahren? Und: Warum hat er nicht angehalten? Mitfahrer belastet den Angeklagten schwer Fest steht: Mohammad S. ist deutlich zu schnell gefahren. 50 Kilometer pro Stunde sind an der Mainzer Landstraße, wo der Unfall passierte, erlaubt. Ein Gutachter schätzt die Geschwindigkeit des Toyotas auf 87 Kilometer pro Stunde, mit einer Differenz von plus/minus zehn. Zwischenzeitlich stand in diesem Verfahren der Verdacht im Raum, der Angeklagte habe während der Fahrt Lachgas konsumiert. Im Auto saßen in dieser Nacht vier Personen: Mohammad S. am Steuer, zwei Freunde von ihm und ein vierter Mitfahrer, der anders als die anderen beiden nicht mit dem Angeklagten befreundet ist. Er meldete sich einen Tag nach dem Unfall bei der Polizei und sagte genau das aus. Er behauptete, der Angeklagte habe während der Fahrt einen mit Lachgas gefüllten Ballon in der Hand gehalten. Die anderen drei sagten Gegenteiliges: Demnach war der Mitfahrer der Einzige, der im Wagen Lachgas konsumiert hatte. Weil das Auto dem Vater von Mohammad S. gehörte, habe es deswegen auch Streit gegeben. Will hier der Mitfahrer also auspacken, weil er anders als die Freunde von Mohammad S. den Angeklagten nicht schützen will? Oder will er sich selbst aus der Schusslinie bringen, weil er befürchtet, durch seinen Konsum und den Streit darüber den Unfall verursacht zu haben? Ist der Unfall auf Lachgaskonsum zurückzuführen? Mohammad S. selbst sagt, er habe an dem Abend mehrere mit Lachgas befüllte Ballons am Mainufer inhaliert, aber keinen kurz vor oder während der Fahrt. Ein toxikologischer Sachverständiger beschrieb die Auswirkung von Lachgas im Straßenverkehr so: Es komme zu Verzerrungen der visuellen und akustischen Wahrnehmung, festgestellt würden häufig auch Gleichgewichtsstörungen, Konzentrationsmangel, Schlangenlinienfahren und Geschwindigkeitsverstöße. Das alles würde zur Fahrweise von S. in dieser Nacht passen. Aber das Ergebnis des Gutachtens ist ein anderes: In einem Test mit drei Probanden kann Mohammad S. nicht nachgewiesen werden, dass er gelogen hat, was den Zeitpunkt des Konsums angeht. Es könne nicht „mit der notwendigen an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit“ belegt werden, dass der Unfall auf den Lachgaskonsum zurückzuführen sei, sagt der Toxikologe. Auch der Mitfahrer, der ihn beschuldigt hatte, stellte sich bei seiner Befragung vor Gericht als unglaubwürdig heraus. Im Plädoyer der Staatsanwaltschaft finden seine Behauptungen keine Erwähnung mehr. In ihren Schlussvorträgen gehen die Anklägerinnen vielmehr davon aus, dass er es war, der während der Fahrt Lachgas konsumierte. In so einer Situation weiterzufahren, „passt zu Psychopathen“ Noch wichtiger ist in diesem Verfahren die Frage, warum Mohammad S. weiterfuhr. Hatte er bemerkt, dass er Personen verletzt hatte, und gehofft, unbemerkt davonzukommen? Von den vier Männern im Auto will nach eigenen Angaben niemand mitbekommen oder auch nur daran gedacht haben, dass das Auto Personen erfasst hatte. Der Beifahrer sagt, er habe nach rechts aus dem Fenster geschaut. „Wir sind noch an einem Auto vorbeigefahren, dann kam der Knall, also der Unfall.“ Die Scheibe sei danach so sehr zersplittert gewesen, dass er nichts mehr gesehen habe. Der Angeklagte neben ihm habe bei der Weiterfahrt durch ein Loch in der Scheibe geschaut, um noch etwas zu sehen. Die beiden Anklägerinnen glauben jedenfalls, dass zumindest er und der Angeklagte spätestens den Moment bemerkt haben müssen, in dem Hieu Trungs Kopf auf der Fahrerseite der Windschutzscheibe aufprallte. Fast vier Kilometer fuhr Mohammad S. noch durch Frankfurt, bis er das Auto auf einem Parkplatz zwischen mehreren Schrottautos abstellte. In so einer Situation weiterzufahren, „passt zu Psychopathen“, sagt ein psychiatrischer Sachverständiger an einem der letzten Verhandlungstage. Zu Mohammad S. aber nicht. War es Kalkül oder Schock? Nach Angaben des Psychiaters könnte S. unter einem „Unfallschock“ gestanden haben und deswegen weitergefahren sein. Für die Frage nach seiner Steuerungsfähigkeit könnte das bedeuten, dass sie im juristischen Sinne erheblich gemindert oder gar ganz aufgehoben war. Festlegen will sich der Gutachter allerdings nicht. Kalkül oder Schock? Daran könnte sich am Ende alles entscheiden. Die Anklägerinnen nehmen Ersteres an und fordern eine Freiheitsstrafe in Höhe von acht Jahren für Mohammad S. – wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs sowie versuchten Mordes durch Unterlassen und des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Die Verteidigung glaubt hingegen, dass S. drei bis vier Minuten nach der Kollision weitergefahren ist, „ohne die Wirklichkeit zu erfassen“. „Solange das nicht ausgeschlossen werden kann, kann er nicht für ein Tötungsdelikt, geschweige denn wegen versuchten Mordes verurteilt werden“, sagt sein Rechtsanwalt. Er und seine Kollegin fordern deshalb eine Bewährungsstrafe, der Haftbefehl sei aufzuheben. Nun muss das Gericht entscheiden.
