FAZ 30.09.2026
14:11 Uhr

Reformdebatte: Politik darf kein „Gesamtkunstwerk“ sein


Seit einiger Zeit wird der Begriff des Gesamtkunstwerks für Reformen und Gesetze verwendet. Doch taugt die Verwendung eines Konzepts aus dem 19. Jahrhundert für die heutige Politik?

Reformdebatte: Politik darf kein „Gesamtkunstwerk“ sein

Jean-François Lyotard hatte nicht recht, das Ende der großen Erzählungen ist nicht eingetreten. Das ließ sich neulich wieder an einem Großnarrativ überprüfen, das seitdem durch die Tagespolitik geistert. Anlass bot die Aussage von Arbeitsministerin Bärbel Bas, als sie bei der Vorstellung des Berichts der Alterssicherungskommission am 21. Juni davon sprach, dass die Umsetzung der Empfehlungen als „Gesamtkunstwerk“ zu betrachten sei. Sollte heißen: Die Integrität der Vorschläge ist nur dann gewährleistet, wenn nichts mehr daran verändert wird. Bundeskanzler Friedrich Merz übernahm die Formulierung sofort, und angesichts der jüngsten Debatten um die Rentenreform bekräftigten jetzt auch die neue Kanzleramtschefin Nina Warken und der neue Unionsfraktionschef Thorsten Frei die schon zur Floskel verkommene Wendung. Der Urheber ihrer Anwendung auf die Gesetzgebung der schwarz-roten Koalition ist aber nicht Bas, sondern der inzwischen in Ungnade gefallene Jens Spahn: Den Koalitionsvertrag beschrieb er nach der Unterzeichnung im April 2025 als „Gesamtkunstwerk“. Hatte er den Begriff bei einem seiner Besuche der Bayreuther Festspiele aufgeschnappt? Wie kein Zweiter hat Richard Wagner die Notwendigkeit des Gesamtkunstwerks propagiert. Neu ist die Verquickung von Kunst und Politik nicht In seinem Manifest „Das Kunstwerk der Zukunft“ schreibt er, dass das Gesamtkunstwerk alle Gattungen der Kunst zu umfassen habe, um „jede einzelne dieser Gattungen als Mittel gewissermaßen zu verbrauchen, zu vernichten zu Gunsten der Erreichung des Gesamtzwecks aller“. Im Gesamtkunstwerk wird das Ganze auf Kosten seiner Teile stilisiert, sie haben sich unter- und einzuordnen in das opus totale. Theodor W. Adorno beschrieb diese Stoßrichtung – freilich von Walter Benjamin entlehnt – mit dem Begriff der „Phantasmagorie“, bei der das schillernde Endprodukt den dahinter- und zugrunde liegenden Konstitutionsprozess verschleiert. Für Gesetzesvorhaben scheint zukünftig dasselbe zu gelten. War sie bei Bismarck noch die „Kunst des Möglichen“, wurde sie im vergangenen Jahrhundert zur „Kunst, das Notwendige möglich zu machen“ (Franz Josef Strauß). Letztere Tendenz bereitete die gegenwärtig zur Vollkommenheit ausgefaltete Neigung der Beschwörung einer alternativlosen Politik vor, die sich mit der Rede vom „Gesamtkunstwerk“ einen euphemistischen Mantel übergeworfen hat. Demokratische Politik kann aber niemals total sein, darf die Bürger niemals vor vollendete Tatsachen stellen. Weder ein Kommissionsbericht noch ein Koalitionsvertrag sind als unveränderbares Ganzes vom Himmel gefallen. Wer das annimmt, läuft Gefahr, sich nur noch um der Sache willen über Kontrakte zu definieren. Ein Vertrag kann gekündigt oder auch nachverhandelt werden, weil er ohne den Unterschied der Parteien nicht zu denken ist. Daran erinnert im „Rheingold“ der Riese Fasolt den Traumschlossbauherrn Wotan: „Was du bist, bist du nur durch Verträge.“