Ein KI-Agent, der die Unternehmensstrategie festlegt und Weisungen erteilt – was lange als Science-Fiction galt, könnte schon bald Realität werden. Vor wenigen Wochen kündigten der argentinische Präsident Javier Milei in der „Financial Times“ und Mileis Deregulierungsminister Federico Sturzenegger in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung eine neue Gesellschaftsform an, die durch Künstliche Intelligenz geleitet wird. Kurz darauf zog Delaware – der bedeutendste US-Bundesstaat für Gesellschaftsgründungen – nach und stellte Pläne für einen Gesetzesentwurf vor, der testweise die Artificial Intelligence Company (AIC) als Rechtsform zulassen soll. Gesetzesreformen können nur regulatorische Wegbereiter für neue Technologien sein, sie aber nicht selbst erschaffen. Der derzeitge Gesetzesstand ist eindeutig Mit Sam Altman (Open AI), Sundar Pichai (Google) und dem KI-Forscher Stuart Russell hält die KI-Prominenz es aber für möglich, dass KI-Systeme den Menschen in der Unternehmensleitung perspektivisch ablösen könnten. Drei Princeton-Forscher veröffentlichten im Juni die Testsimulation CEO-Bench, in der die bekanntesten Large Language Models die CEO-Position eines fiktiven Unternehmens für 500 Tage übernehmen – und daran bislang noch überwiegend scheiterten. Blickt man auf das deutsche Recht, ist der Befund – je nach Blickrichtung – ernüchternd oder beruhigend: Nach derzeitigem Gesetzesstand ist der Einsatz eines KI-Vorstands nicht möglich. Vielmehr ist die Position bislang dem Menschen vorbehalten. Schon die argentinischen Reformüberlegungen verdeutlichen aber, dass die Vorherrschaft des Menschen in der Vorstandsetage unter Druck gerät. Das gilt umso mehr angesichts des zunehmenden internationalen Wettbewerbs. Interessenkonflikte zwischen Aktionären und Vorstand Diese Entwicklungen provozieren die Frage, ob das Recht dem technologischen Wandel gewachsen ist. Eine zentrale Aufgabe des Gesellschaftsrechts ist es, Interessenkonflikte zwischen den zahlreichen Akteuren einzuhegen. Derartige Konflikte bestehen traditionell zwischen Aktionären und Vorstand, zwischen Mehrheits- und Minderheitsaktionären sowie zwischen der Gesellschaft und außenstehenden Stakeholdern. Welchen Einfluss hätte die Ankunft des KI-Vorstands auf diese Regelungsherausforderungen? Der tradierte Interessenkonflikt zwischen Aktionären und Vorstand erhält durch die weitgehende KI-Substitution ein neues Gesicht: Vergangen sind die Zeiten, in denen sich Aktionäre vor pflichtvergessenen Managern fürchten mussten. Ein KI-Vorstandsmitglied hat – jedenfalls nach derzeitigem Erkenntnisstand – kein Eigeninteresse, das es zulasten der AG priorisieren könnte. Das heißt aber nicht, dass der KI-Vorstand immer perfekt agiert. Im Mittelpunkt steht auch hier das vielbeschworene KI-Alignment. Die Schlüsselfrage der Zukunft ist also, auf wessen Interesse der KI-Vorstand ausgerichtet wird. Wie so häufig im Gesellschaftsrecht ist dieser Aspekt untrennbar mit der Frage verbunden, wer darüber entscheiden kann. Wettstreit unterschiedlicher Stakeholder um Einfluss Zu erwarten ist, dass zahlreiche Akteure versuchen werden, ihre Interessen in die Agentenarchitektur des KI-Vorstands einzubringen: Arbeitnehmer und ihre Interessenverbände wollen ihre Belange berücksichtigt wissen. Fremdkapitalgeber streben die Minimierung des Ausfallrisikos an. Diversifiziert investierende Aktionäre haben demgegenüber typischerweise mehr Appetit auf Risiko. Unbeteiligte Dritte wünschen sich wiederum, vor schädlichen Fehlfunktionen bewahrt zu werden. Dass es auch innerhalb einer einzigen Bezugsgruppe widerstreitende Interessen geben kann, wird nirgendwo deutlicher als in der mehrheitlich beherrschten Aktiengesellschaft, in der Minderheitsaktionäre die Selbstbedienung des Mehrheitsaktionärs fürchten müssen. Zwar stellt das Recht bereits Instrumente bereit, das zulässige Maß der Einflussnahme einzelner Interessengruppen zu kanalisieren, doch auf die Besonderheiten intelligenter Agenten sind diese nicht zugeschnitten. Der daraus resultierende Anpassungsbedarf mag zugleich Gelegenheit geben, die Beteiligung der Stakeholder in Umfang und Form neu auszuhandeln. Europa droht verstärkte technologische Abhängigkeit Eine Schlüsselrolle in der künftigen Corporate Governance kommt den Technologieunternehmen zu, die den KI-Vorstand für die Nutzergesellschaften – angepasst an die jeweiligen Nutzerbedürfnisse – entwickeln und trainieren. Die externe Entwicklung bringt Effizienzvorteile, aber birgt auch neue Konfliktfelder. Dazu gehört die Gefahr, dass der KI-Vorstand nicht nur im Sinne der Nutzergesellschaft entwickelt wird, sondern auch das Technologieunternehmen begünstigt. Wie real diese Gefahr ist, verdeutlicht der Vorwurf der Selbstbevorzugung, der derzeit gegen mehrere Tech-Plattformen im Raum steht. Der Einfluss der Technologieunternehmen hat zugleich eine geopolitische Komponente. Angesichts der Vormachtstellung der USA und Chinas in der KI-Entwicklung dürften künftige KI-Vorstandsmodelle vor allem außerhalb Europas „produziert“ werden. Die technologische Abhängigkeit Europas würde weiter steigen. Wenn die US-Regierung – ähnlich wie jüngst gegenüber Anthropic – die Ausfuhr der besten KI-Vorstandsmodelle untersagt, droht die europäische Wirtschaft ins Hintertreffen zu geraten. Der KI-Vorstand ist zudem ein Einfallstor für verdeckte Einflussnahmen auf unternehmerische Entscheidungen in Europa. Darauf Antworten zu finden, wird eine der Zukunftsaufgaben des deutschen und europäischen Gesellschaftsrechts in der Ära des KI-Vorstands sein. Der Autor ist wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg.
