Er hat auf einen netten Abend und Sex gehofft, sie auf reiche Beute. In Erfüllung gegangen ist aber nur der Wunsch von Manuela M.: Nachdem sie ihrem Opfer Medikamente in seinen Likör gemischt und den Mann so außer Gefecht gesetzt hatte, durchsuchte sie sein Schlafzimmer, fand fünf Goldbarren, einmal ein Kilogramm, viermal einhundert Gramm, und machte sich aus seiner Wohnung in Bad Soden-Salmünster davon. Von diesem Hergang ist die 7. Große Strafkammer am Hanauer Landgericht überzeugt und hat deswegen Manuela M. zu vier Jahren und sechs Monaten Haft wegen schweren Raubs und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Verübt worden ist die Tat schon am 10. Dezember 2022 – hinter der Kammer unter Vorsitz von Richterin Renata Kohlheim liegt also ein langwieriges Verfahren, und die Vorgeschichte reicht noch einige Monate weiter zurück. Kennengelernt hatten sich Reiner W. und Manuela M. über ein Datingportal, auf dem M. eine Anzeige geschaltet hatte. Man blieb in Kontakt, und es kam zu ersten Treffen, immer in der Wohnung von W. in Bad Soden-Salmünster, einer Kurstadt im Main-Kinzig-Kreis. Bei einer dieser Gelegenheiten prahlte W. auch mit den Goldbarren, die er aus seinem Schlafzimmer holte: „Das kommt davon, wenn man angeben muss“, sagte der Mann später; offenbar hatte der Sexualtrieb bei dieser Gelegenheit den Verstand ausgehebelt. Likör mit Kondensmilch und Medikamenten Jedenfalls fasste nach Überzeugung des Gerichts Manuela M. den Plan, das Gold an sich zu bringen. „Der Plan ging auf“, sagte Staatsanwältin Louise Rettweiler und sprach von einem „hinterlistigen Vorgehen“. Jedenfalls verabredet man sich abermals in der Wohnung des Einundsechzigjährigen, es gibt ein gemeinsames Abendessen, ganz bodenständig mit Rippchen und Kraut, anschließend sieht man sich ein Fußball-Länderspiel im Fernsehen an. Dazu gibt es einen Rotwein und ein Gläschen Likör, Cuarenta y tres mit einem Schuss Kondensmilch. Schließlich bittet Manuela M. den Mann, er möge doch ein Bad einlassen, was er für eine sehr gute Idee hält. Sie auch, denn während Reiner W. das Wasser einlässt, mischt sie ihm Schlaf- und Schmerzmittel in den Drink. Zopiclon und Buprenorphin, das zeigen später die Analysen der Proben des Manns und Reste im Cognacschwenker. W. bricht der Schweiß aus, Schwindel erfasst ihn, bevor er in Ohnmacht fällt. M. durchsucht das Schlafzimmer und findet die Goldbarren in der Nachttischschublade. Sie stellt noch das Wasser ab, dann verlässt sie die Wohnung. Aussage mit Widersprüchen Nach der ersten Darstellung von M. hatte sich alles ganz anders zugetragen, nur kurz sei sie noch nach dem Essen geblieben und habe sich dann von W. verabschiedet, als er noch wohlauf gewesen sei. Die Beweisaufnahme hat ihre Version nicht gestützt: Die Daten der Verbindung ihres Mobiltelefons ins Funknetz belegen einen deutlich längeren Aufenthalt in Bad Soden-Salmünster. Den soll die Aussage der Schwester von M. erklären: Sie habe Manuela in der Nähe wegen einer Autopanne geholfen. Aber das Gericht schenkt der erst spät vorgetragenen Einlassung keinen Glauben. Ohnehin weisen die Aussagen der Angeklagten in dem Verfahren, das sich wegen Erkrankungen in die Länge zog, einige Flexibilität auf: So erhöht sich die Zahl der geschiedenen Ehen von drei auf fünf, dann tauchen angeblich vom Opfer verfasste Briefe auf, die er laut Gutachter aber nicht selbst geschrieben hat. Alles in allem tut sich Manuela W. mit genauen Daten schwer, was ihre Verteidigerin Patricia Stüwe-Mathijssen mit der unter anderem durch einen Schlaganfall angegriffenen Gesundheit von M. begründet. All diese Widersprüche referiert Richterin Kohlheim in der Urteilsbegründung, und sie verweist auf den „Modus Operandi“, den man aus einem anderen Verfahren kenne. Schon vor mehr als zehn Jahren hat sie einen älteren Mann mit dem Versprechen von Sex geködert, ihn in die Badewanne geschickt, 12.000 Euro aus einem Geldgürtel gestohlen und sich aus der Wohnung verabschiedet. Im Ergebnis lautet das Urteil auf vier Jahre und sechs Monate Haft, nur etwas weniger, als die Staatsanwaltschaft gefordert hat. Außerdem wird eine sogenannte Wertersatzeinziehung von 76.600 Euro angeordnet, dem Wert des Golds zur Tatzeit, denn die Barren sind nach wie vor verschwunden. Rechtskräftig ist der Schuldspruch noch nicht, gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.
