FAZ 28.09.2026
15:48 Uhr

Urteil zu Managerhaftung: Mehr Rücksprache halten


Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln rüttelt am vertrauten Haftungsmodell für Manager. Firmen sollten ihre D&O-Policen nachschärfen, Führungskräfte sollten in Verdachtsfällen intern besser kommunizieren.

Urteil zu Managerhaftung: Mehr Rücksprache halten

Früher war nicht alles besser, aber man war an einer geräuschlosen Beilegung von Streitigkeiten interessiert. Fragt man ältere Haftungs- und Versicherungsexperten, wie Unternehmen und Assekuranz einst die Folgen gravierender Fehler von Vorständen und Geschäftsführern regelten, fällt oft die Antwort: „Auf dem Tennisplatz oder bei einer Partie Golf.“ Diese Art der Problemlösung ist angesichts zahlreicher Compliance-Vorschriften, überbordender Bürokratie, geopolitischer Herausforderungen und rasant wachsender Cyberrisiken heute undenkbar. Die digitale, häufig grenzüberschreitende Kommunikation von Unternehmen und Künstliche Intelligenz als Einfallstor für Kriminelle machen nahezu jede operative Entscheidung von Führungskräften und leitenden Angestellten zu einem Minenfeld. Bisher konnten sich Manager in Haftungsfällen vor allem auf zwei Schutzmechanismen verlassen: den speziellen Versicherungsschutz, bekannt als D&O-Versicherung, und die Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung. Ohne D&O-Schutz schließen Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte heutzutage kaum noch einen Vertrag ab. Die Police bietet Versicherungsschutz bei Haftungsansprüchen, insbesondere bei Regressforderungen des eigenen Arbeitgebers. Grundsatz mit beschränkter Haftung – aber mit Ausnahmen Daneben gilt eine Quotelung: Arbeitnehmer haften nicht automatisch für Schäden, die sie am Arbeitsplatz verursachen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit können sie jedoch voll haften – wie nun das LAG Köln in einer bemerkenswerten Entscheidung bei einem Finanzmanager befand, der im Rahmen eines „Cheftricks“ 50 Millionen Euro an Betrüger überwiesen hatte. Bemerkenswert ist das, weil das Gericht Parallelen zu einer gesetzlichen Haftpflichtversicherung zieht. D&O-Policen beruhen hingegen auf privatrechtlichen Verträgen und den Risikoberechnungen der Versicherer. Solange keine höchstrichterliche arbeitsrechtliche Entscheidung für solche Fälle vorliegt, dürfte das bei Führungskräften für Unsicherheit sorgen. Unternehmen sollten Vorgänge intern sorgfältig dokumentieren und den Leistungsumfang ihrer D&O-Policen prüfen. Im Alltag könnte die Prävention bei vermeintlichen Betrugsfällen einfacher sein: nachfragen – oder besser gleich persönlich mit dem eigenen Chef sprechen.