Keine zwei Tage nach seiner Niederlage auf der großen Bühne sitzt MMA-Kämpfer Christian Eckerlin im Landgericht Frankfurt, Gebäude B, Saal 116. Fast 60.000 Zuschauer waren am Samstag live dabei, als er im Stadion von Eintracht Frankfurt gegen den Tschechen David Kozma in den Käfig stieg. Vor den Fernsehern waren es laut RTL noch einmal bis zu 922.000. Am Montagnachmittag im Gericht sind es nur zwei: die Ehefrau des Klägers und der F.A.Z.-Redakteur. Viel mehr hätten auf den beiden Zuschauerbänken auch nicht Platz, so klein ist Saal 116. Der Kläger, Anfang 50, schlohweiße Haare, verlangt von Christian Eckerlin 45.000 Euro Schmerzensgeld, weil der ihn vor gut zehn Jahren schwer verprügelt hat. In zwei Strafprozessen 2017 und 2019 wurde Eckerlin dafür verurteilt. Er bekam eine Haftstrafe von insgesamt zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Ein jahrelanger Prozess Anders als Eckerlins Kampf am Samstag, der noch in der ersten Runde vorbei war, zieht sich der Zivilprozess um das Schmerzensgeld in die Länge, seit Jahren schon. Er sei jetzt der vierte oder fünfte Richter, der mit der Sache befasst sei, sagt der Richter zu Beginn, und um sich ein eigenes Bild machen zu können, habe er angeordnet, dass noch einmal Zeugen vernommen würden. An diesem Montag ist Eckerlin selbst dran. Im Gesicht hat er noch leichte Rötungen, immer wieder reibt er seine Hand, sonst gibt es keine offensichtlichen Kampfspuren mehr. Er trägt kurze Sporthosen, am linken Handgelenk eine goldene Uhr, am rechten ist der Schriftzug zu sehen, den er sich tätowiert hat: Hells Angels. Als er selbst im „Roten Haus“ gearbeitet habe, einem Bordell im Frankfurter Bahnhofsviertel, erzählt Eckerlin und schaut in Richtung des Klägers, habe er „den Herren aus dem Haus verwiesen“, weil der „ein bisschen über die Stränge geschlagen“ habe mit den Mädchen. Später sei er dann angerufen worden, dass sein Auto zerkratzt werde. „Ein Audi, schwarz, das weiß ich noch.“ Mit einem Teppichmesser, das habe der Herr noch in der Hand gehabt, sagt Eckerlin. Er habe es ihm aus der Hand geschlagen. „Es gab eine kleine Rangelei, und dann war’s das schon.“ Der Kläger schildert den Vorfall anders: Er habe dienstlich in der Kaiserstraße zu tun gehabt und auch kein Auto zerkratzt. „Ich hab den Herrn Eckerlin vorher nie gesehen und habe auch keinen Groll gegen ihn“, sagt er. Die Richter hatten Zweifel Auch die Richter in den beiden Strafprozessen hatten Zweifel an der Geschichte, wie sie Eckerlin und Zeugen aus seinem Umfeld vor Gericht beschrieben. Sie verwiesen auf Widersprüche. Beweise für das Zerkratzen des Autos gab es nicht, noch nicht einmal Fotos. Mit der „Bordellgeschichte“ habe Eckerlin versucht, das Opfer in einem schlechten Licht darzustellen und herabzuwürdigen, heißt es in einem der Urteile. Die „kleine Rangelei“ wird in den Urteilen so beschrieben: Gemeinsam mit einem Unbekannten verfolgte Eckerlin den Mann über die Straße. Dort schlugen sie ihm gegen den Kopf, sodass er stürzte und kurz das Bewusstsein verlor. Am Boden traten sie weiter auf ihn ein. Als der Mann versuchte, sich in einen Laden zu retten, folgte ihm Eckerlin laut Urteil, griff sich einen Regenschirm, stach und prügelte damit auf den Mann ein. Anschließend zogen die beiden Angreifer ihr Opfer noch in eine Bar und schlugen ihm dort „ca. 15 Mal“ mit den Fäusten auf den Oberkörper und ins Gesicht. Die Liste der Verletzungen durch den Vorfall ist lang Die Liste der Verletzungen, die der spätere Kläger laut den Urteilen davontrug, ist lang: Schädelhirntrauma, Distorsion der Halswirbelsäule, Prellungen, stark blutende Platzwunden, Hämatome. „Es ist schon zehn Jahre her, aber noch so, dass ich Folgeschäden habe: Tinnitus, zwei Vorderzähne, die mir abgebrochen sind, und ich habe eine posttraumatische Belastungsstörung“, sagt er jetzt in Saal 116. Der vierte oder fünfte Richter versucht mit großer Geduld, den Kläger und den Beklagten zu einer Einigung zu überreden. Er macht deutlich, dass er Eckerlin auf jeden Fall verurteilen werde, so viel sei nach dem bisherigen Prozessverlauf klar. Und er versucht, ihm eine Art Entschuldigung zu entlocken: Ob ihm inzwischen denn klar sei, dass es nicht okay gewesen sei, wie er damals reagiert habe, selbst falls die Geschichte mit dem Auto stimmen sollte. „Jetzt im Nachhinein seh ich es so, ganz klar“, sagt Eckerlin. Über die Höhe aber werden sich die Parteien nicht einig. Der Richter unterbricht die Verhandlung. Im Flur vor dem Saal sprechen dann beide direkt miteinander, „unter Männern“, wie der Kläger anschließend sagt. Sie einigen sich auf 25.000 Euro. Doch als dann klar wird, dass die Gerichtskosten noch hinzukommen, für jede Partei etwa 6000 Euro, droht der Deal wieder zu platzen. Eckerlins Anwältin bietet 20.000 Euro an, plus Gerichtskosten, der Kläger aber beharrt auf 25.000, sonst werde er den Prozess bis zum Ende durchziehen, über alle Instanzen, sagt er. „Irgendwann ist es auch mal gut“, sagt Eckerlin. Der Richter redet auf beide Parteien ein. Eckerlins Anwältin klappt schon ihre Akten zu, da sagt ihr Mandant: 22.500 Euro, das sei sein letztes Angebot. Der Kläger stimmt zu. Doch als der Richter die Einigung schon in sein Diktiergerät sprechen will, schiebt der Mann noch eine Forderung hinterher, mitten in die angespannte Stimmung in Saal 116 hinein: ein Ticket für Eckerlins nächsten Kampf. „Das musst du mir versprechen.“ Dann diktiert der Richter weiter und beendet das Verfahren. Eckerlins Anwälte teilen anschließend noch mit, dass Schmerzensgeldprozesse für deutsche Gerichte alltägliche Vorgänge seien, die sich nicht zur Skandalisierung eigneten. Ihr Mandant habe sich bereits zuvor um eine einvernehmliche Lösung bemüht und begrüße, dass das Verfahren nach mehr als sieben Jahren nun zum Abschluss gebracht werde.
