|
03.08.2026
14:54 Uhr
|
Bei „unüblichem Verbrauchsverhalten“ wollte 1&1 Unlimited-Tarife drosseln oder kündigen. Das OLG Koblenz erklärt die Klausel für unzulässig.

Der Anbieter 1&1 darf seine Unlimited-Tarife nicht kündigen oder drosseln, wenn er bei Nutzern ein „unübliches Verbrauchsverhalten“ feststellt. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz nach einer Klage der Verbraucherzentrale NRW entschieden. Eine entsprechende Klausel sei intransparent und unzulässig, erklärte das Gericht laut den Verbraucherschützern. Laut 1&1 wurde die beanstandete Klausel bereits im Frühjahr 2025 angepasst, doch das Urteil könnte trotzdem Signalwirkung haben.
1&1 hatte sich zuvor in den Geschäftsbedingungen das Recht eingeräumt, die Datenübertragung in unlimitierten Mobilfunktarifen bei „unüblichem Verbrauchsverhalten“ zu drosseln. Nach einem Hinweis an den Kunden und einem erneuten Überschreiten sollte zudem eine außerordentliche Kündigung möglich sein. Wann genau ein derartiges Verhalten vorliegt, blieb in den Vertragsbedingungen allerdings offen. Das Oberlandesgericht Koblenz sah darin einen Verstoß gegen das Transparenzgebot und erklärte die Klauseln für unzulässig, teilt die Verbraucherzentrale NRW mit. Das Urteil ist am Donnerstag ergangen (Az. 2 UKl 4/25), eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen.
„Wer einen Tarif mit unbegrenztem Datenvolumen anbietet, muss klar und verständlich regeln, unter welchen Voraussetzungen Einschränkungen möglich sind“, sagt Erol Burak Tergek von der Verbraucherzentrale NRW. Unbestimmte Formulierungen wie „unübliches Verbrauchsverhalten“ genügten diesen Anforderungen nicht.
„Unser Anspruch ist es, unseren Kundinnen und Kunden leistungsstarke Unlimited-Tarife zu fairen und transparenten Bedingungen anzubieten“, teilte 1&1 heise online mit. „Die nun vom Oberlandesgericht Koblenz beanstandete Klausel haben wir bereits im Frühjahr 2025 angepasst. Sie ist seitdem nicht mehr Bestandteil unserer aktuellen Vertragsbedingungen und wird nicht mehr verwendet.“
Für 1&1 ist es die zweite Gerichtsniederlage in Koblenz in diesem Jahr. Bereits Ende Januar erklärte dasselbe Gericht nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands sieben AGB-Klauseln des Anbieters für unwirksam. Dazu gehörten die automatische Verlängerung von Mobilfunkverträgen um zwölf Monate und ein Verbot, die SIM-Karte in ein fremdes Modem zu stecken.
Auch andere Anbieter geraten mit ihren Mobilfunk-Flatrates unter Druck. Das Oberlandesgericht Bamberg untersagte Telefónica vor wenigen Wochen eine Klausel, die dem Unternehmen in zwei Unlimited-Tarifen eine einseitige Kündigung erlauben sollte.
1&1 teilte mit, dass die beanstandete Klausel bereits Anfang 2025 angepasst wurde. Die Meldung wurde angepasst.
1
(dahe)