Heise 09.09.2026
15:02 Uhr

Immer mehr ärztliche Verbände fordern absoluten Schutz von Therapiegesprächen


Immer mehr Ärzte und Psychotherapeuten warnen vor möglichen Folgen der Nachrichtendienstreform. Therapiegespräche müssen vertraulich bleiben.

Immer mehr ärztliche Verbände fordern absoluten Schutz von Therapiegesprächen

Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) warnt vor Folgen der geplanten Nachrichtendienstreform für psychisch erkrankte Menschen. Therapiegespräche und Behandlungsdaten müssten im Nachrichtendienstrecht genauso absolut geschützt werden wie Informationen aus seelsorgerischen, anwaltlichen oder parlamentarischen Vertrauensverhältnissen, fordert die Fachgesellschaft. Die Kritik wird nun auch von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB), der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) und der Psychotherapeutenkammer Bayern getragen. Sie verlangen ebenfalls, Ärzte und Psychotherapeuten den absolut geschützten Berufsgruppen gleichzustellen.

Die DGPPN schließt sich dazu mit der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) sowie der Deutschen Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM) zusammen. Die drei Fachgesellschaften fordern gemeinsam Änderungen am Kabinettsentwurf. Und auch die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) wandte sich bereits gegen die geplante Abwägungslösung für Psychotherapeutinnen, Psychotherapeuten und Ärzte.

„Das Vertrauensverhältnis zwischen Behandelnden und Patientinnen und Patienten ist Voraussetzung einer jeden erfolgreichen psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung“, erklärte DGPPN-Präsidentin Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank auf Anfrage von heise online. Patientinnen und Patienten müssten sich darauf verlassen können, sich im Rahmen einer Behandlung frei und vertraulich äußern zu können.

Die DGPPN befürchtet, dass Menschen bei einem schwächeren Schutz von Therapieinhalten später oder gar nicht in Behandlung gingen – oder wichtige Informationen zurückhielten. Das könne gerade bei schweren psychischen Erkrankungen kontraproduktiv sein. „Anstatt durch mehr Überwachung mehr Sicherheit zu erreichen, wird die Aufweichung der ärztlichen Schweigepflicht zu einer Verschlechterung der Situation führen“, erklärte Gouzoulis-Mayfrank. Die Fachgesellschaften argumentieren nun zudem, dass Vertraulichkeit selbst ein Element wirksamer Suizid- und Gewaltprävention sei: Wer eine Behandlung aus Sorge vor staatlichen Zugriffen vermeide oder wichtige Informationen zurückhalte, könne später oder gar nicht die nötige Hilfe erhalten.

Auch die DPtV hob bereits hervor, dass in Therapien regelmäßig besonders intime Inhalte wie Ängste, Traumatisierungen, Krisen oder auch psychotische Symptome und Verfolgungsideen zur Sprache kommen. Gerade deshalb sei das Patientengeheimnis keine bloße Formalie, sondern eine Grundlage psychotherapeutischer Behandlung. Sie sieht für eine Schwächung des Patientengeheimnisses keinen Bedarf und verweist auf bereits bestehende, eng begrenzte Offenbarungs- und Handlungspflichten, etwa bei der unmittelbaren Androhung erheblicher Straftaten.

Die Fachgesellschaft fordern deshalb, Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie im Nachrichtendienstrecht mit Geistlichen, Abgeordneten sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten gleichzustellen. Es müsse ein „absoluter Schutz vor Überwachungs- und Auskunftsmaßnahmen“ gelten. DGPPN, DGKJP und DGPM verlangen, Ärztinnen, Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowohl in § 32 des geplanten Bundesverfassungsschutzgesetzes als auch in § 22 des BND-Gesetzes in den Kreis der absolut geschützten Berufsgeheimnisträger aufzunehmen. Auch digital gespeicherte Behandlungsinformationen müssten umfassend geschützt werden.

KVB, BLÄK und Psychotherapeutenkammer Bayern kritisieren die unterschiedliche Behandlung ebenfalls als nicht nachvollziehbar. Anwaltskanzleien, Geistliche und Abgeordnete seien von Überwachungs- und Auskunftsmaßnahmen ausgenommen, während der Geheimnisschutz von Ärzten und Psychotherapeuten bei bestimmten Bedrohungen zurücktreten könne. Die Verbände verweisen dabei auf den besonderen Schutz von Gesundheitsdaten nach Artikel 9 DSGVO sowie auf deren herausgehobene grundrechtliche Bedeutung. Die bayerischen Organisationen warnen zudem, erweiterte Zugriffsrechte könnten das Vertrauen in die ärztliche und psychotherapeutische Schweigepflicht schwächen. Wer befürchte, Nachrichtendienste könnten Behandlungsinformationen auswerten oder Praxen heimlich betreten, werde sich womöglich nicht mehr offen über psychische oder intime Beschwerden äußern.

Hintergrund ist der Kabinettsentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts, den die Bundesregierung inzwischen als Gesetzentwurf dem Bundestag vorgelegt hat. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums gegenüber heise online sieht § 32 des geplanten Bundesverfassungsschutzgesetzes für Ärzte und Psychotherapeuten bei einer „qualifizierten Gefährlichkeit“ der aufzuklärenden Bedrohung keinen absoluten Schutz vor, sondern eine Abwägung. Unterhalb dieser Schwelle bestehe absoluter Schutz. Bei besonders eingriffsintensiven Maßnahmen soll der Unabhängige Kontrollrat die Voraussetzungen vorab prüfen.

Das BMI erklärte zudem, der Schutz erfasse nicht nur laufende Gespräche, sondern „alle Informationen, die dem Berufsgeheimnis unterliegen“. Damit können unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch Patientenakten, digitale Kommunikation und andere dokumentierte Behandlungsinformationen von nachrichtendienstlichen Maßnahmen betroffen sein. Ärzte und Psychotherapeuten seien allerdings keine „spezifischen Aufklärungsziele“ des Verfassungsschutzes, betonte das Ministerium. Gemeint ist: Maßnahmen sollen sich nicht wegen ihres Berufs gegen sie richten, können aber Informationen aus Behandlungsverhältnissen erfassen, wenn sie gegen andere Zielpersonen gerichtet sind.

Die Fachgesellschaften kritisieren besonders, dass psychiatrische oder psychotherapeutische Daten nicht pauschal als Sicherheitsmerkmale behandelt werden dürften. Aus einer psychischen Erkrankung lasse sich nicht auf eine individuelle Gefährlichkeit schließen. Würden solche Informationen als Indikatoren für Gewaltbereitschaft, Extremismus oder andere Gefahren genutzt, drohten zusätzliche Stigmatisierung, Diskriminierung und Ausgrenzung.

Die DGPPN schließt sich damit der Kritik an, die der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen sowie zuvor bereits Kassenärztliche Bundesvereinigung, Bundesärztekammer und Apothekerverbände geäußert hatten. Sie alle wenden sich gegen die Unterscheidung zwischen absolut und nur relativ geschützten Berufsgeheimnisträgern. Die drei Fachgesellschaften werfen dem Bundesinnenministerium vor, die bereits in der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf vorgebrachte Expertise aus der Ärzteschaft im Kabinettsentwurf nicht berücksichtigt zu haben.

Die KBV argumentiert, die Vertrauensverhältnisse zwischen Anwälten und Mandanten, Geistlichen und Gläubigen sowie Ärzten, Psychotherapeuten und Patienten dienten gleichermaßen dem Schutz der Intimsphäre vor staatlichen Eingriffen. Die DGPPN hebt nun besonders die möglichen Folgen für die psychiatrische Versorgung hervor: Statt zusätzlicher Überwachung brauche es niedrigschwellige, bedarfsorientierte und verlässliche Behandlungsangebote für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen.

Die DGKJP verweist außerdem auf Behandlungen von Kindern und Jugendlichen: Dort fielen regelmäßig auch Informationen über Eltern, Lehrkräfte, Freundinnen, Freunde und andere Bezugspersonen an. Deren informationelle Selbstbestimmung müsse ebenfalls geschützt werden.

Das BMI hält die Differenzierung für folgerichtig. Der Entwurf übernehme die „rechtsstaatlich bewährte Regelung des Strafverfahrens“ aus § 160a Strafprozessordnung. Nachrichtendienste schützten besonders hochrangige Rechtsgüter; bei qualifiziert gefährlichen Bedrohungen müsse daher eine Abwägung möglich sein.

Damit bleibt die Frage offen, warum Therapie- und Behandlungsdaten anders geschützt werden sollen als Mandats- oder Seelsorgegeheimnisse. Konkrete Fälle, in denen medizinische oder psychotherapeutische Geheimnisse für die Arbeit des Verfassungsschutzes unverzichtbar gewesen wären, nannte das BMI gegenüber heise online nicht. Zur operativen Aufgabenwahrnehmung des Bundesamts für Verfassungsschutz äußere sich das Ministerium nicht öffentlich.

Kritik weiterer Verbände und Vereinigungen ergänzt.

(mack)