SZ 24.07.2026
13:03 Uhr

(+) Bundesverfassungsgericht: Abkehr vom Afghanistan-Aufnahmeprogramm war „willkürlich“


Das Bundesverfassungsgericht rügt die Regierung wegen der pauschalen Rücknahme von Aufnahmezusagen. Individuelle Schicksale müssen geprüft werden.

(+) Bundesverfassungsgericht: Abkehr vom Afghanistan-Aufnahmeprogramm war „willkürlich“

Für einige Menschen weit entfernt von Deutschland hatte die Bundestagswahl im vergangenen Jahr existenzielle Konsequenzen. Mit dem Antritt der schwarz-roten Koalition hatten sich die Lebensperspektiven jener Menschen aus Afghanistan verdüstert, die vor den Taliban nach Pakistan geflohen waren und dort auf die ihnen in Aussicht gestellte Einreise nach Deutschland warteten. Denn Union und SPD sahen sich nicht mehr an die Zusagen der Ampelkoalition gebunden: Im Dezember erklärte das Bundesinnenministerium die Aufnahmeerklärungen an rund 640 Personen aus zwei Aufnahmeprogrammen für „ungültig und erloschen“.

Die Bundesregierung spricht mit den Taliban – weil sie mehr Afghanen abschieben will. Dürfen im Gegenzug noch mehr Vertreter des international geächteten Regimes als Diplomaten in Deutschland arbeiten?

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