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08.04.2026
17:23 Uhr
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Eine Stunde lang war der damalige Kanzlerkandidat der Partei auf der Fassade zu sehen – eine Genehmigung gab es dafür nicht. Wie hoch die Strafe nun ausfällt.

Die nicht genehmigte Projektion mit einem Porträt des damaligen Grünen-Kanzlerkandidaten Robert Habeck auf das Siegestor hat ein Nachspiel: Die Partei muss nun ein Bußgeld bezahlen. Konstantin Weddige/dpa
Das Siegestor, angestrahlt mit dem Konterfei von Robert Habeck: Diese Wahlwerbung hat Konsequenzen für die Grünen. Die Partei sowie ein von ihr beauftragtes Werbeunternehmen müssen Bußgelder in Höhe von insgesamt 6948 Euro bezahlen. Zuerst hatte am Mittwoch die tz darüber berichtet.
Am 3. Januar 2025 war ein Bild des damaligen Vizekanzlers und Kanzlerkandidaten der Grünen, Robert Habeck, eine Stunde lang auf das Siegestor in der Leopoldstraße projiziert worden. Darunter stand der Slogan „Bündniskanzler. Ein Mensch. Ein Wort.“ Eine Genehmigung gab es dafür nicht, wie Polizei und Kreisverwaltungsreferat (KVR) erklärten.
Die Polizei beendete die Aktion deshalb nach einer Stunde. Habecks Parteifreundin und KVR-Chefin Hanna Sammüller erklärte, die Polizei habe ein Bußgeldverfahren eingeleitet, das die Stadt weiterbetreibe. „Wahlwerbung auf Denkmälern ist grundsätzlich nicht genehmigungsfähig“, hieß es in einer Erklärung.
Die Aktion hatte deutschlandweit Kritik hervorgerufen. Das nun verhängte Bußgeld teilt sich auf in zwei Beträge: Die Bundesgeschäftsstelle der Grünen muss 4728,50 Euro bezahlen, wie eine KVR-Sprecherin mitteilt; auf das Werbeunternehmen und dessen Verantwortliche entfallen 2219,50 Euro. Die Bußgeldbescheide können noch angefochten werden, sie sind also nicht rechtskräftig.
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