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19.03.2026
16:23 Uhr
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Vier Männer waren im Sommer 2024 aus einer geschlossenen Station des Bezirkskrankenhauses Straubing geflohen und hatten dabei eine Geisel genommen. Die zwischen 29 und 32 Jahre alten Täter hatten im Verfahren die Vorwürfe gegen sie eingeräumt.

Am Abend des 17. August 2024 bahnten sich vier verurteilte Straftäter, die sich im Bezirkskrankenhaus Straubing im Maßregelvollzug befanden, gewaltsam den Weg in die Freiheit. Foto: Armin Weigel/dpa
Unter dem Einfluss einer Suchterkrankung hatten sie Straftaten wie Drogenhandel, Diebstahl oder Körperverletzung begangen und befanden sich deshalb im Bezirkskrankenhaus (BKH) Straubing im Maßregelvollzug – bis sie es dort nach eigenen Angaben nicht mehr aushielten und aus der geschlossenen forensischen Psychiatrie ausbrachen. Im August 2024 gelang vier Männern, heute zwischen 29 und 32 Jahre alt, auf ebenso aufsehenerregende wie brutale Art inklusive einer Geiselnahme die Flucht. Nach wochenlanger Fahndung wurden sie in Österreich und der Türkei festgenommen.
Seit Anfang Dezember saßen sie am Landgericht Regensburg auf der Anklagebank und mussten sich wegen Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Einer zusätzlich wegen Handels mit Drogen in nicht geringer Menge sowie Widerstands und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte während einer früheren Flucht aus dem BKH. An diesem Donnerstag hat die Strafkammer unter Vorsitz von Richter Alexander Guth die vier Angeklagten zu Strafen von fünf Jahren und zehn Monaten, sieben Jahren und neun Monaten, acht Jahren sowie – im Fall des bereits früher Flüchtigen –neun Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Der Staatsanwalt hatte vergangene Woche in seinem Plädoyer Strafen zwischen neuneinhalb und 14 Jahren beantragt, die Anträge der Verteidigung blieben deutlich darunter. Für zwei der Männer beantragte die Staatsanwaltschaft zusätzlich die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach der Strafhaft. Die Anwälte der betroffenen Angeklagten sprachen sich gegen eine Verwahrung aus.
Das Gericht sieht die Voraussetzung für eine Sicherheitsverwahrung, „das schärfste Schwert des Strafgesetzbuches“, wie der Vorsitzende bei der Urteilsverkündung sagt, als nicht gegeben an. Auch ein Maßregelvollzug wird vom Gericht nicht mehr angeordnet. Im vorliegenden Fall gebe das die Gesetzeslage ohnehin nicht her. Und aufgrund der Flucht seien die Erfolgsaussichten nicht gegeben.
Zuvor, rund eine halbe Stunde vor Beginn des letzten Prozesstages, werden die vier Angeklagten am Donnerstag mit Fußfesseln und an einem Bauchgurt befestigten Handschellen nach und nach von den zahlreichen Polizeibeamten in den Sitzungssaal geführt. Teils blicken sie ernst drein, teils grinsen sie. Die Urteilsverkündung nehmen die Angeklagten mit Fassung zur Kenntnis, der Urteilsbegründung folgen sie aufmerksam.
Die Tatvorwürfe hatten die Angeklagten bereits zum Prozessauftakt im Dezember im Wesentlichen eingeräumt. Laut Anklage sollen sie auf einer geschlossenen Station der forensischen Psychiatrie in Straubing einen Pflegehelfer überwältigt und gedroht haben, ihn mit einer spitzen Spiegelscherbe zu töten, falls die Sicherheitsschleuse nicht von den Mitarbeitern an der Pforte geöffnet werde.
Der 55-Jährige erlitt laut Anklage bei der gewaltsamen Geiselnahme, bei der auch abgebrochene Stuhlbeine als Waffe dienten, zahlreiche Prellungen und Hämatome an Kopf, Rumpf, Schlüsselbein, Becken, Armen und Beinen sowie oberflächliche Stich- und Schnittverletzungen und weitere Prellungen im Halsbereich. Seit dem Vorfall leidet er an Schlafstörungen, Appetitlosigkeit, Herzrasen, Panikattacken und Albträumen. Zudem befindet er sich bis heute in psychotherapeutischer Behandlung.
Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass sich die Tat im Wesentlichen so zugetragen hat, wie es in der Anklageschrift stand. Alle vier Angeklagten hätten das auch „bis auf Nuancen“ so eingeräumt, sagt der Vorsitzende bei der Urteilsverkündung. Es habe sich um „ein geplantes und kein spontanes Vorgehen“ gehandelt, sagt der Vorsitzende. Das Motiv sei gewesen, dass sie sich auf der sogenannten Abbruchstation des BKH befanden und vermeiden wollten, ihre restliche Strafe in regulärer Haft absitzen zu müssen. Die Steuerungsfähigkeit sei bei drei der Angeklagten nicht eingeschränkt gewesen. Beim vierten sei das aufgrund einer möglicherweise vorliegenden psychotischen Schizophrenie nicht auszuschließen.
Angerechnet auf die Strafen werden auch die Zeiträume, die die Angeklagten in Österreich und der Türkei in Abschiebehaft verbracht haben. Bei einem der Angeklagten ist im Strafmaß berücksichtigt, dass er bei seiner früheren Haft in Augsburg-Gablingen möglicherweise Opfer einer Misshandlung durch Justizvollzugsbeamte wurde.
Die Angeklagten hatten während der Hauptverhandlung schwere Vorwürfe gegen den zuständigen Oberarzt des Straubinger Bezirkskrankenhauses erhoben. Sie seien schikaniert worden, man habe versucht, sie „kleinzukriegen“. Die Männer sprachen davon, frustriert und verzweifelt gewesen zu sein, sich hilflos gefühlt zu haben. Einer gab an, keine andere Möglichkeit gesehen zu haben, „aus der Anstalt zu kommen“. Keine andere als die Flucht.
Auch andere Zeugen hatten während der Hauptverhandlung davon berichtetet, es habe auf der Station ein Klima der Angst geherrscht. Kleinste Regelverstöße seien bestraft worden. Das Thema Ausbruch war dem Vernehmen nach nicht nur bei den vier Angeklagten ein Thema.
Während des Prozesses haben sich die Angeklagten beim Opfer entschuldigt, alle taten das zudem auch schriftlich. Zudem floss Geld an den geschädigten Pflegehelfer im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs. Auch das wurde im Strafmaß positiv angerechnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ein 28-Jähriger verabreicht seiner dreijährigen Tochter Gift, um sich die Unterhaltszahlungen zu sparen. Er wiederum wirft der Mutter vor, die Tat vorgetäuscht zu haben. Das Landgericht verurteilt ihn dennoch.
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