SpOn 06.08.2026
11:48 Uhr

Attentäter von München zu lebenslanger Haft verurteilt


Er lenkte in München seinen Pkw in eine Ver.di-Demo, eine Frau und ihre Tochter starben. Nun ist Farhad N. zur Höchststrafe verurteilt worden. Das Oberlandesgericht hat eine besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Attentäter von München zu lebenslanger Haft verurteilt

Das Oberlandesgericht München hat Farhad N. wegen zweifachen und versuchten Mordes in 23 Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Afghane war im Februar 2025 in München mit seinem Auto in eine Ver.di-Demonstration gerast. Das Oberlandesgericht stellte eine besondere Schwere der Schuld fest, was eine Freilassung auf Bewährung nach 15 Jahren Gefängnis erheblich erschwert.

Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass N. absichtlich von hinten mit einem Auto in den Demonstrationszug fuhr. Der Vorsitzende Richter Michael Höhne sagte, der Tatort sei »ein einziges Trümmerfeld« auf einer Breite von zwölf Metern und einer Länge von 23 Metern gewesen.

N. habe als Reaktion auf die Situation in islamischen Ländern willkürlich ausgewählte Menschen in Deutschland angreifen und töten wollen, begründete der Vorsitzende Richter sein Urteil weiter. »Damit wollte der Angeklagte eine gottgefällige Tat begehen und sich gegenüber Allah, sich selbst und gegenüber seiner Familie als guter Muslim beweisen.«

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»Die Tathandlung war, man muss es so deutlich sagen, auf die Vernichtung von Menschenleben angelegt«, hatte einer der beiden Vertreter der Bundesanwaltschaft in seinem Plädoyer gesagt. In der Wahrnehmung des Angeklagten habe die Attacke dem Willen Allahs entsprochen und sei eine gebotene Reaktion auf das Handeln der USA und anderer westlicher Staaten in Gaza und Afghanistan gewesen. Außerdem hätten persönliche Gefühlsregungen wie Wut, Enttäuschung und Verbitterung eine Rolle gespielt.

Die Bundesanwaltschaft hatte deshalb eine Verurteilung zu einer lebenslangen Haftstrafe samt Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Die Verteidigung hingegen plädierte auf eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren und die Unterbringung in der Psychiatrie. Zur Begründung nannten die Anwälte, dass ihr Mandant deutliche Anzeichen einer hebephrenen Schizophrenie zeige – einer Unterform, bei der anstelle von Wahnvorstellungen vor allem ein wirres Gefühlsleben und unberechenbares Verhalten im Vordergrund stehen.

Von allen Prozessbeteiligten war unbestritten, dass der 25-Jährige im Februar 2025 von hinten in einen Demonstrationszug der Gewerkschaft Ver.di gefahren war und dabei eine Mutter und ihre zweijährige Tochter getötet und mehr als 40 weitere Personen verletzt hatte.

svs/dpa/AFP