Die Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag haben wegen des Verdachts auf Deportationen Ermittlungen gegen die belarussische Regierung eingeleitet. Nach einer umfassenden Untersuchung gebe es den begründeten Verdacht, dass Belarus Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen habe, teilt die Anklage mit .
Außenansicht des Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag
Foto: Peter Dejong / AP / dpaDer Verdacht richte sich gegen hochrangige Regierungsmitglieder. Sie sollen politische Gegner seit 2020 deportiert haben. »Die Anklage ist zu dem Schluss gekommen, dass die mutmaßlichen Verbrechen der Behörden von den höchsten Ebenen der Regierung ermutigt oder gebilligt wurden«, heißt es weiter.
Die politischen Gegner sollen nach Angaben der Anklage möglicherweise nach Litauen deportiert worden sein.
Litauen ist Vertragsstaat des Strafgerichtshofs, Belarus aber nicht. Das Gericht darf nur dann ermitteln, wenn mindestens ein Vertragsstaat betroffen ist oder wenn es vom Uno-Sicherheitsrat dazu beauftragt wurde. Litauen hatte die Ermittlungen auch beantragt.
Die Ankläger hatten die Vorwürfe seit September 2024 untersucht. Die Ankläger können bei einem begründeten Verdacht Haftbefehle beantragen. Diese müssen von Richtern bestätigt werden. Eine Anfrage der Nachrichtenagentur Reuters nach einer Stellungnahme beantwortete die belarussische Botschaft in den Niederlanden bislang nicht.
Die belarussische Oppositionsführerin Swetlana Tichanowskaja begrüßte die Aufnahme der Ermittlungen. »Hunderttausende Belarussen haben unter den Taten des Regimes gelitten und leiden weiterhin. Lukaschenkos Politik bedroht auch die Nachbarländer von Belarus«, erklärte sie in einer Stellungnahme. »Diese Entscheidung gibt Hoffnung. Hoffnung darauf, dass Gerechtigkeit siegen wird, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden und die Opfer endlich Wahrheit und Gerechtigkeit erfahren.«
