SpOn 08.10.2026
12:49 Uhr

Deutsche Bahn: Fernverkehrsbeschluss der Netzagentur rechtswidrig


Die Deutsche Bahn hat sich erfolgreich gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur gewehrt. Ein Gericht hat bestätigt, dass die Bahn nicht in der Pflicht steht, auch auf wichtigen Trassen mehr Platz für Wettbewerber zu lassen.

Deutsche Bahn: Fernverkehrsbeschluss der Netzagentur rechtswidrig

Die Deutsche Bahn hatte gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur geklagt und hat nun vom Verwaltungsgericht recht bekommen. Die Bahn muss Wettbewerbern im Fernverkehr auf hochbelasteten Strecken nach einer Entscheidung des Gerichts doch nicht mindestens ein Viertel der Kapazitäten freiräumen.

Das Gericht erklärte einen Beschluss der Bundesnetzagentur, der den Schienennetzbetreiber DB InfraGo zu einer Wettbewerbsklausel verpflichtet, in einem Eilbeschluss für rechtswidrig. Die Entscheidung kann nicht angefochten werden.

Die Bundesnetzagentur hatte am 17. Juli entschieden, dass die für die Infrastruktur zuständige Bahn-Tochter DB InfraGo auf stark belasteten Strecken mindestens ein Viertel der Kapazitäten an Wettbewerber vergeben muss. Das gilt demnach für stark ausgelastete Korridore mit ausgewiesenen Kapazitätsobergrenzen, wie es etwa für die Knoten München und Frankfurt geplant ist. Hintergrund der Regelung ist der geplante Markteintritt des italienischen Eisenbahnunternehmens Italo in den deutschen Fernverkehr ab 2028.

DB InfraGo hatte daraufhin ein Eilverfahren angestrebt. Das bundeseigene Unternehmen argumentierte, dass durch den Beschluss der Netzagentur (BNetzA) die Zahl der Konflikte über die Nutzung bestimmter Trassen zu bestimmten Zeiträumen deutlich zunehmen werde. Daraus entstünden rechtliche und praktische Probleme für die Bewirtschaftung der Trassenkapazitäten durch die InfraGo.

Das Gericht begründete seine Entscheidung nun damit, dass weder das europäische Recht noch das nationale Eisenbahnregulierungsrecht »eine Verpflichtung des Betreibers von Schienenwegen zur Aufnahme einer Wettbewerberklausel in seine Nutzungsbedingungen« vorsehen. Außerdem sei die Klausel ungeeignet, den mit ihr verfolgten Zweck zu erreichen.

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Mitte Juli hatte Italo mit der Nachricht Aufmerksamkeit erregt, erheblich in neue Züge investieren zu wollen. Der Konzern will vom Zugbauer Siemens Mobility für etwa drei Milliarden Euro 26 Hochgeschwindigkeitszüge kaufen. Der Vertrag enthält laut einer Mitteilung des Konzerns die Option auf 14 weitere Züge.

Insgesamt investiert Italo für den Markteinstieg rund 3,6 Milliarden Euro. Das umfasst neben der Beschaffung und Wartung der Züge auch Ausgaben für die Einstellung und Ausbildung von rund 2500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Investitionen in Bahnhöfe und IT-Infrastruktur. »Wir wollen den Fahrgästen in Deutschland eine größere Auswahl, häufigere Verbindungen, faire Preise und einen hochwertigen Service bieten«, sagte Italo-Chef Gianbattista La Rocca.

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czl/dpa