SpOn 04.08.2026
14:56 Uhr

Hitze am Arbeitsplatz: Wann der Chef für Abkühlung sorgen muss


Deutschland ächzt unter einer kräftigen Hitzewelle. Sie müssen trotz Ferienzeit ins Büro? Dann haben Sie Anspruch auf so manche Erleichterung.

Hitze am Arbeitsplatz: Wann der Chef für Abkühlung sorgen muss

Zu Schulzeiten war die Sache einfach. Überschritt die Temperatur im Klassenzimmer eine bestimmte Schwelle, entschied die Schulleitung meist, den Unterricht einzustellen. Höchstens eine Mittagsbetreuung im Schatten fand noch statt.

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ist die Sache schwieriger. Hier gibt es meist nicht einfach Hitzefrei. Der Arbeitgeber ist aber auch hier für die Gesundheit seiner Beschäftigten verantwortlich, er trägt für sie eine Schutzpflicht – und muss deshalb auch für Abkühlung sorgen. Klettert die Lufttemperatur im Büro etwa über 30 Grad, müssen Beschäftigte das ohne Schutzmaßnahmen nicht ohne Weiteres hinnehmen.

Die von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlichte Arbeitsstättenregel ASR A3.5  unterscheidet konkret drei Temperaturstufen für Büroarbeitsplätze. Je heißer das Büro wird, desto strenger sind die Vorgaben für den Arbeitgeber:

  • Mehr als 26 bis 30 Grad: Liegt die Außenlufttemperatur über 26 Grad und wird es trotz genutzten Sonnenschutzes auch innen wärmer als 26 Grad, sollen zusätzliche Maßnahmen folgen. Das kann bedeuten, den Beschäftigten geeignete Getränke bereitzustellen.

  • Mehr als 30 bis 35 Grad: Bei solch einer Hitze im Innenraum muss der Arbeitgeber die Hitze wirksam abmildern. Geeignete Getränke sind dann Pflicht.

  • Bei mehr als 35 Grad darf das Büro ohne besondere Schutzmaßnahmen nicht mehr als Arbeitsraum genutzt werden. Der Arbeitgeber kann die Arbeit aber stattdessen in kühlere Räume verlegen.

Die BAuA gibt auch konkrete Tipps für Hitzeschutz: Der Arbeitgeber kann Jalousien auch nach Feierabend geschlossen halten, Räume nachts auskühlen lassen und morgens früh lüften. Drucker, Kopierer und andere Geräte sollten nur laufen, wenn sie gebraucht werden. Sie können zusätzlich Wärme abgeben.

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Auch Gleitzeit, lockerere Kleidung, zusätzliche Abkühlungspausen und Ventilatoren können die Belastung senken. In Einzelfällen kann bereits eine Lufttemperatur über 26 Grad die Gesundheit gefährden. Das betrifft laut Arbeitsstättenregel etwa Jugendliche, ältere Menschen, Schwangere, stillende Mütter und gesundheitlich Vorbelastete. Gleiches gilt bei schwerer körperlicher Arbeit oder Schutzkleidung, die die Wärmeabgabe stark behindert.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung teilt den Hitzeschutz in technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen ein. Technische und organisatorische Lösungen haben Vorrang vor persönlichen Maßnahmen. Dazu gehören etwa Sonnenschutz und Lüftung sowie flexible Arbeitszeiten, zusätzliche Pausen oder kühlere Räume. Mehr trinken und lockerere Kleidung können diese Maßnahmen ergänzen.

Sie wollen noch genauer wissen, was bei Hitze gilt? In diesem Überblick erfahren Sie mehr.

apr/KNA