Ein ehemaliger österreichischer Verfassungsschützer ist wegen Spionage für Russland verurteilt worden. Die Geschworenen am Landesgericht Wien sahen es als erwiesen an, dass der 63-jährige Egisto Ott als Komplize des geflüchteten ehemaligen Wirecard-Managers Jan Marsalek tätig war. Ott wurde auch wegen Amtsmissbrauchs schuldig gesprochen.
Die Staatsanwaltschaft warf Ott vor, unter anderem Informationen zu Russen gesammelt zu haben, die aus ihrer Heimat geflohen waren – darunter ein Ex-Geheimdienstmitarbeiter, der bei Russlands Präsident Wladimir Putin in Ungnade gefallen war. Außerdem soll er Handys von führenden Beamten des österreichischen Innenministeriums beschafft und über Mittelsmänner nach Moskau geliefert haben.
Zudem wurde er schuldig gesprochen, einen in Deutschland entworfenen Laptop verkauft zu haben, mit dessen Hardware auf verschlüsselten Wegen zwischen Mitgliedsstaaten der EU kommuniziert wurde. Das Gerät wurde den Angaben zufolge später an Iran weiterverkauft.
2019 soll Ott für Russland eine Analyse über den sogenannten »Tiergartenmord« angefertigt haben, bei dem ein ursprünglich aus Tschetschenien stammenden Georgier von einem aus Russland entsandten Agenten mitten in Berlin erschossen wurde. Die Anklage sah darin eine »Gebrauchsanweisung« für künftige Mordanschläge in der EU.
Verbindungen zu Marsalek und verurteilten Bulgaren
Otts Verbindung nach Moskau lief nach Darstellung der Anklage über ein Spionagenetzwerk. Darin soll nicht nur der mit internationalem Haftbefehl gesuchte Marsalek eine zentrale Rolle gespielt haben, sondern auch eine Gruppe von Bulgaren, die vergangenes Jahr in London als Teil eines russischen Spionagerings verurteilt wurden. Dazu legte die Staatsanwaltschaft zahlreiche Chatnachrichten zwischen den Bulgaren und einem Account vor, der Marsalek zugerechnet wird. Ohne Ott namentlich zu nennen, besprachen sie detailliert Spionage-Operationen, die dieser aus Sicht der Ermittler nachweislich durchgeführt hatte.
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Ott hat die Vorwürfe vor Gericht bestritten. Er habe nicht für Moskau gearbeitet, sondern in Zusammenarbeit mit einem westlichen Dienst eine geheime Operation durchgeführt, erklärte er. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
