Rund fünf Millionen Schusswaffen im Privatbesitz gibt es in Deutschland. All diese Waffen müssen sicher aufbewahrt werden. Ob das tatsächlich gewährleistet ist, dürfen Behörden ohne Anlass kontrollieren. In Bayern ist eine solche unangekündigte Waffenkontrolle am Donnerstag eskaliert, eine Behördenmitarbeiterin und ein Mitarbeiter wurden von dem 60 Jahre alten Waffenbesitzer erschossen. Noch ist das Motiv unklar.
Wer darf eine Waffe besitzen?
Wer in Deutschland eine Waffe besitzen will, muss im internationalen Vergleich strenge Voraussetzungen erfüllen. Die Person muss volljährig sein und nachweisen, dass sie zuverlässig ist und mit der Waffe umgehen kann. Zudem braucht sie ein »berechtigtes Bedürfnis«, eine Waffe zu besitzen. Das trifft auf Jäger, Sportschützen, aber auch Sammler zu. Der Schütze in Bayern soll Jäger und Sportschütze gewesen sein.
Ausschlusskriterien sind etwa eine Verurteilung wegen einer Straftat zu mindestens einem Jahr oder die Mitgliedschaft in einer extremistischen Vereinigung. Aber auch Trunkenheit am Steuer kann bereits ein Grund sein, die Waffenbesitzkarte verwehrt zu bekommen beziehungsweise sie zu verlieren. Aktuell gibt es bundesweit 927.627 Menschen mit Waffen im Privatbesitz.
Wer eine Waffe besitzt, darf sie aber noch lange nicht öffentlich schussbereit herumtragen. Dazu braucht man einen Waffenschein, der an Privatpersonen nur selten ausgegeben wird. Verbreitet ist hingegen der sogenannte Kleine Waffenschein, mit dem man öffentlich Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen führen darf. Bundesweit wurden aktuell 926.799 solcher Kleinen Waffenscheine ausgegeben.
Wie werden Waffenbesitzer überprüft?
Im Waffengesetz ist festgelegt, dass Waffenbesitzer spätestens alle drei Jahre auf ihre Zuverlässigkeit und persönliche Eignung überprüft werden müssen. Das passiert aber in der Regel nach Aktenlage und durch Abfragen, etwa bei Verfassungsschutz und Strafverfolgungsbehörden. Für Hausbesuche sind keine Frequenzen vorgegeben.
Warum werden Waffenbesitzer zu Hause kontrolliert?
Das Waffenrecht fordert von jedem Waffenbesitzer und jeder Waffenbesitzerin, Waffen und Munition sicher aufzubewahren – so, dass sie nicht von anderen entwendet oder missbraucht werden können. Ob das gewährleistet ist, darum geht es bei unangekündigten Kontrollen.
Dass die Besitzer auch ohne Anlass kontrolliert werden können, wurde nach dem Amoklauf von Winnenden ins Gesetz geschrieben. 2009 hatte ein 17-Jähriger in der baden-württembergischen Stadt insgesamt 15 Menschen und sich selbst erschossen. Die Waffe gehörte seinem Vater, der sie unverschlossen im Schlafzimmer aufbewahrt hatte.
Die Bundesregierung evaluiert das Waffenrecht derzeit. Dabei werden laut Innenministerium auch die Vorschriften zur Aufbewahrung von Waffen und Munition geprüft.
Wie oft wird kontrolliert
Das Waffengesetz regelt nur, dass Kontrollen stattfinden dürfen, nicht aber, wie oft das passieren soll. Die Bundesländer veröffentlichen in der Regel keine Statistiken zu den Kontrollen. Die Daten müssen für jedes Land einzeln abgefragt werden. Faktisch sind Kontrollen selten, das hat eine SPIEGEL-Recherche vor drei Jahren gezeigt. Allerdings waren die Unterschiede zwischen den Bundesländern groß.
In Sachsen kamen im Jahr 2022 auf 1000 Menschen, die legal eine Waffe besitzen, gerade mal 16 Aufbewahrungskontrollen ohne besonderen Anlass. In Sachsen-Anhalt waren es nur acht, was bedeutet: Ein Waffenbesitzer wird statistisch gesehen alle 125 Jahre kontrolliert. In Bremen dagegen schauten die Behörden häufiger hin. 2022 wurden laut der Auswertung Schränke bei jedem vierten Waffenbesitzer überprüft.
Einige Bundesländer haben sich mittlerweile selbst Zielquoten gesetzt: Das Innenministerium in Schleswig-Holstein hat Ende 2022 festgelegt, dass jährlich zehn Prozent der Waffenbesitzerinnen und -besitzer anlasslos überprüft werden sollen. Zahlen aus dem Jahr 2024 zeigen, dass das selbst gesetzte Ziel erreicht wurde – allerdings mit großen kommunalen Schwankungen. So wurden in Flensburg keine drei Prozent überprüft, Kiel hingegen hat über 20 Prozent der Waffenbesitzer kontrolliert.
Statistisch gesehen müssen Waffenbesitzer bei der Zielquote aber auch nur alle zehn Jahre mit einer Kontrolle rechnen.
Für Thüringen hat die Linksfraktion auf Basis der Kontrolldaten bis Anfang 2025 ausgerechnet, dass Waffenbesitzer »im Schnitt 24 Jahre auf eine Kontrolle in Thüringen warten« müssen. Schuld an den seltenen Hausbesuchen sei der Linken zufolge struktureller Personalmangel.
In Bayern fänden jährlich mindestens 60.000 solcher Waffenkontrollen statt, betonte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann nach der Bluttat von Berngau. In den vergangenen Jahren habe es keine derartigen Vorfälle bei solchen Anlässen gegeben. Laut Waffenregister gibt es in Bayern aktuell rund 200.000 private Waffenbesitzer. Bayern würde damit Jahr für Jahr fast jeden dritten Besitzer mit einem Hausbesuch kontrollieren, die Quote wäre damit im Bundesvergleich sehr hoch. 2019 lag sie der SPIEGEL-Recherche zufolge bei nur gut vier Prozent.
Wie werden Verstöße gegen die Aufbewahrungsvorgaben sanktioniert?
Wer seine Waffen nicht sicher aufbewahrt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, dabei können bis zu zehntausend Euro Geldbuße fällig werden. Wer vorsätzlich gegen die Aufbewahrungsvorschriften verstößt und riskiert, dass die Waffe abhandenkommt, begeht eine Straftat. Geldstrafen und eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren sind hier möglich.
Wer gegen die Vorschriften verstößt, gilt darüber hinaus voraussichtlich nicht mehr als zuverlässig. Ein Grund, die waffenrechtliche Erlaubnis wieder zu entziehen. Der Betroffene müsste sich dann von seinen Waffen trennen.
Zum Stichtag 2025 wurden über 27.000 Waffenbesitzkarten widerrufen. Das bedeutet: Die Erlaubnis war zunächst gültig, später erfüllte der Besitzer aber eine Voraussetzung nicht mehr – etwa weil er als nicht mehr zuverlässig oder persönlich geeignet galt. In mehr als 36.000 weiteren Fällen wurde die Erlaubnis zurückgenommen. In den Fällen hatte sich nachträglich herausgestellt, dass die Waffenbesitzkarte von Anfang an nicht hätte erteilt werden dürfen – zum Beispiel, weil eine Voraussetzung schon bei der Ausstellung fehlte. Beide Zahlen sind in den vergangenen zehn Jahren deutlich gestiegen. Warum die Erlaubnisse widerrufen oder zurückgenommen wurden, wird statistisch allerdings nicht erfasst.
