Ein Geburtshaus in Trier muss sein Angebot einschränken: Nach der Beschwerde eines Mannes darf ein zentraler Geburtsraum nicht mehr genutzt werden. Darüber berichten der »Trierische Volksfreund« und weitere Medien. Der Anwohner habe sich demnach durch die Schreie von Frauen während der Geburt gestört gefühlt.
Er zog deshalb vor das Verwaltungsgericht Trier. Mit seiner Klage hat er sich gegen die Genehmigung der Stadt für das Geburtshaus gewandt. Das Geburtshaus ist erst seit 2025 in Betrieb und soll eine Alternative zur Klinikgeburt bieten.
Nach Angaben des Klägers stellen die Geräusche aus dem Gebäude für ihn eine unzumutbare Lärmbelastung dar. Seine Wohnung liegt nur etwa zehn Meter von dem Raum entfernt, in dem bislang auch Geburten in einer Wanne möglich waren.
Vor Gericht einigten sich beide Seiten schließlich auf einen Vergleich: Der größere Geburtsraum mit Geburtswanne darf künftig nicht mehr für Entbindungen genutzt werden. Im Gegenzug verzichtet der Kläger auf weitere rechtliche Schritte.
Geburtshaus sucht nach Lösungen
In dem Geburtshaus sind bislang nur wenige Kinder pro Monat zur Welt gekommen. Nun bedeutet diese Entscheidung für die Betreiberinnen der Einrichtung und schwangere Frauen in Trier einen spürbaren Einschnitt.
»Wir konnten das überhaupt nicht glauben. Vor allem für die Familien ist das natürlich eine riesige Katastrophe«, sagte die fachliche Leitung des Geburtshauses, Sarah Wolff, der Tagesschau .
Durch den Wegfall des Raums verringern sich die Kapazitäten des Geburtshauses deutlich. In den sozialen Netzwerken teilte das Team mit, dass es jetzt nach Lösungen suche.
Die Entscheidung sorgt zugleich für Kritik und Diskussionen. Kritikerinnen und Kritiker verweisen darauf, dass rund um das Gebäude ohnehin alltägliche Geräusche entstünden – etwa aus einer Cafeteria oder durch Krankentransporte.
