Im Fall des tödlichen Angriffs auf einen Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz ist der Angeklagte zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht Zweibrücken sprach den 26-Jährigen nach der Tat vor fünf Monaten wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Täter hatte dem Schaffner Anfang Februar bei einer Ticketkontrolle nahe Landstuhl mit den Fäusten so heftig gegen den Kopf geschlagen, dass dieser zwei Tage später an einer Hirnblutung im Krankenhaus starb.
Der Fall hat deutschlandweit eine Debatte über mangelnde Sicherheit in Zügen ausgelöst. Die Tat im Regionalexpress ist gut belegt – auch weil das Geschehen von Überwachungskameras komplett aufgezeichnet wurde. Der angeklagte Grieche mit Wohnsitz in Luxemburg hatte demnach keinen Fahrschein und wollte sich nicht ausweisen. Nach der Aufforderung des Zugbegleiters, auszusteigen, kam es zu der Tat: Der Angeklagte rastete aus und schlug mit voller Wucht mehrfach zu, bis das Opfer Serkan Çalar, 36, bewusstlos wurde.
Die Plädoyers
»Der äußere Geschehensablauf ist zweifelsfrei dokumentiert«, sagte Staatsanwalt Christian Horras in seinem Plädoyer. Er forderte zwölf Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Einen Tötungsvorsatz sah er nicht – sonst wäre es womöglich Totschlag oder Mord gewesen.
Die Verteidigung sah einen minder schweren Fall der Körperverletzung mit Todesfolge und forderte ein Urteil »im Bereich des unteren Strafrahmens«. Die Anwälte der Opferfamilie bewerteten die Tat dagegen als Mord aus niedrigen Beweggründen und plädierten auf eine lebenslange Freiheitsstrafe. Sie kündigten bereits vor dem Urteil an, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen. Familienangehörige und Freunde blieben der Verkündung fern.
Der Angeklagte hatte die Tat eingeräumt, einen Tötungsvorsatz aber bestritten und die Angehörigen um Verzeihung gebeten. Die Vertreter der Nebenklage wiesen die Einlassung jedoch im Namen der Opferfamilie als unaufrichtig zurück.
Der Prozess sei für die Familienangehörigen sehr belastend, sagte der Opferbeauftragte der Landesregierung Rheinland-Pfalz, Detlef Placzek. Er verstehe, dass sie versuchten, ihre Position deutlich zu machen: »Dass es für sie mehr ist als eine Körperverletzung mit Todesfolge, sondern dass auch die Absicht dahinterstand«, sagte Placzek.
Der Tod von Serkan Çalar habe in seiner Familie »eine große Lücke gerissen, die sehr, sehr schwer, wenn überhaupt, dann noch einmal über die Zeit hinweg vernarben kann. Aber Narben werden bleiben.« Das Opfer hinterlasse zwei Kinder im Alter von zehn und zwölf Jahren, die nun von der Familie versorgt würden. Çalar war alleinerziehender Vater.
Für die Angehörigen des Opfers waren die Verhandlungstermine schwer zu ertragen. Mehr über den Verlauf des Prozesses lesen Sie hier .
