Welt 02.10.2026
14:57 Uhr

18 Jahre alter Terrorverdächtiger steht von Montag an vor Gericht


Vor dem Hamburger Jugendschöffengericht steht ein 18-Jähriger wegen mutmaßlicher Anschlagspläne. Ein Gutachten sieht seine Schuldfähigkeit erheblich eingeschränkt.

18 Jahre alter Terrorverdächtiger steht von Montag an vor Gericht

Vor dem Hamburger Jugendschöffengericht beginnt am Montag (9.30 Uhr) der Prozess gegen einen 18-Jährigen wegen des Verdachts der Vorbereitung einer terroristischen Straftat. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm zudem Terrorismusfinanzierung und in drei Fällen Verstöße gegen das Vereinsgesetz vor, wie die Pressestelle der Staatsanwaltschaften am Freitag mitteilte. Der Angeklagte soll den Angaben zufolge zwischen Ende April und seiner vorläufigen Festnahme am 7. Mai Anschläge auf eine unbestimmte Anzahl „Ungläubiger“ in einem Einkaufszentrum, einer Bar oder einer Polizeiwache in Hamburg geplant haben. Er soll zu diesem Zweck eine Sprengstoffexplosion, den Einsatz von Molotowcocktails oder alternativ eine Messertat geplant haben, hieß es. „Islamischer Staat“ als mögliche Inspiration Für die mutmaßlichen Anschlagspläne soll sich der seinerzeit 17-jährige Jugendliche unter anderem Universaldünger, flüssigen Grillanzünder, eine Sturmhaube und ein Messer beschafft haben. Die Generalstaatsanwaltschaft sehe in der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) eine mögliche Inspiration für das Vorhaben. Darüber hinaus soll der Angeklagte auf seinem Instagram-Profil drei IS-bezogene Videos veröffentlicht haben. Darin seien unter anderem die IS-Fahne und tanzende, teils mit automatischen Gewehren bewaffnete „Gotteskrieger des IS“ zu sehen gewesen. Ein Video habe zudem Aufnahmen eines mutmaßlichen Selbstmordanschlags enthalten. Nach vorläufiger sachverständiger Einschätzung soll der Angeklagte zu den mutmaßlichen Tatzeitpunkten wegen einer psychischen Erkrankung erheblich vermindert schuldfähig gewesen sein, informierte die Gerichtspressestelle ebenfalls am Freitag. Die Verhandlung finde wegen des Jugendalters des Angeklagten zur mutmaßlichen Tatzeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.