Welt 21.07.2026
03:04 Uhr

Auch in Pausen – Tschechien bringt weitreichendes Handyverbot an Schulen auf den Weg


In Tschechien wird ein Gesetzentwurf beschlossen, der Handys aus den Schulen verbannen soll. Das Verbot soll weit über den Unterricht hinaus gelten. Die Opposition bemängelt, dass Lehrer zu „Rucksack-Kontrolleuren“ gemacht würden.

Auch in Pausen – Tschechien bringt weitreichendes Handyverbot an Schulen auf den Weg

In Tschechien sollen Handys und andere elektronische Kommunikationsgeräte wie zum Beispiel Smartwatches aus den Schulen verbannt werden. Das rechte Kabinett unter dem Ministerpräsidenten und Milliardär Andrej Babis hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Die Maßnahme soll zum 1. September 2027 wirksam werden. Die beiden Parlamentskammern, das Abgeordnetenhaus und der Senat, müssen noch zustimmen. Die Opposition (verlinkt auf https://www.welt.de/themen/opposition/) sprach von einem populistischen Vorstoß. Man solle den Kindern lieber den richtigen Umgang mit den digitalen Medien zeigen und landesweit Schultablets einführen. „Ein flächendeckendes Handyverbot macht die Lehrer (verlinkt auf https://www.welt.de/themen/lehrer/) zu Rucksack-Kontrolleuren“, bemängelte der Vorsitzende der Demokratischen Bürgerpartei (ODS), Martin Kupka. Gegen den Gesetzentwurf stellte sich auch Tschechiens Beauftragter für Kinderrechte, Martin Benes. Er warnte, das Verbot könne dazu führen, dass Kinder die Schule negativ wahrnehmen – als einen Ort, der ihre Freiheit einschränkt, ohne dass sie an der Gestaltung der Regeln beteiligt würden. Zudem sei eine gesetzliche Regelung überflüssig, da 93 Prozent der Schulen (verlinkt auf https://www.welt.de/themen/schulen/) den Umgang mit Smartphones bereits in ihrer Hausordnung geregelt hätten. Die Initiatoren des Gesetzentwurfs argumentieren, dass die Konzentration der Schüler im Unterricht verbessert und Schikane über Kanäle in den sozialen Medien verhindert werde. Das Verbot soll nicht nur im Unterricht, sondern auch in den Pausen, während des Mittagessens und in der Nachmittagsbetreuung gelten. Es bezieht sich auf alle Schülerinnen und Schüler bis zum Ende der gesetzlichen Schulpflicht nach neun Jahren.