Das Landgericht Hamburg muss sich noch einmal mit dem Fall von beinahe tödlichen Schüssen auf einen Rockerboss auf St. Pauli beschäftigen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob den Strafausspruch von zwei Jahren Haft auf Bewährung gegen eine Frau auf, die den Tätern vor dem versuchten Mord geholfen hatte. Fehlerhafte Strafmilderung Der 5. Strafsenat des BGH bewertete vor allem die vom Landgericht angewendete Strafrahmenmilderung als fehlerhaft. Die Kammer hatte in ihrem Urteil gegen die damals 57-Jährige im Juli 2025 als strafmildernd berücksichtigt, dass die Angeklagte „nur wegen Vermögensdelikten vorbestraft“ war. Kritik hat der BGH auch an einer weiteren Beurteilung des Landgerichts: Zu der Annahme der Kammer, der Angeklagten „dürfte es“ innerhalb des patriarchalisch dominierten Familiengefüges „nur eingeschränkt möglich gewesen sein“, sich der Beteiligung an der Ausführung des Racheplanes ihres Sohnes zu widersetzen, findet sich nach dem BGH-Urteil keine Tatsachengrundlage in den Urteilsgründen. Worum ging es bei der Gewalttat, die bereits Jahre zurückliegt? In der Nacht zum 27. August 2018 hatte ein Auto an einer roten Ampel nahe der Hamburger Reeperbahn neben dem Wagen des Hells-Angel-Rockers Dariusch F. gestoppt. Der Beifahrer hatte mehrere Schüsse abgegeben, die den damals 38 Jahre alten Rocker lebensgefährlich verletzten. Er ist seitdem querschnittsgelähmt. Hintergrund des Angriffs war eine persönliche Fehde zwischen Mitgliedern der 2016 aufgelösten Rockergruppe Mongols und den Hells Angels. Zuvor hatte es bereits gegenseitige Angriffe gegeben. Der Auftraggeber des Anschlags, ein ehemaliger Mongols-Rocker, war 2020 rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Den Wagen des Schützen hatte dessen Freundin gefahren. Seine Mutter und die ältere Tochter hatten nach Auffassung des Gerichts bei der Suche nach dem Opfer geholfen. Auch der Schütze und weitere Angeklagte hatten lange Haftstrafen erhalten.