Welt 02.10.2026
18:22 Uhr

Fast drei Jahre nach Angriff auf SPD-Politiker Ecke kommen drei Beschuldigte vor Gericht


Ein Jochbeinbruch, eine gebrochene Augenhöhle und drei Beschuldigte: Der Angriff auf SPD-Politiker Matthias Ecke sorgte 2024 bundesweit für Aufsehen. Nun steht der Prozess bevor – doch wann genau verhandelt wird und warum die Öffentlichkeit ausgeschlossen bleibt, verrät das Gericht nicht.

Fast drei Jahre nach Angriff auf SPD-Politiker Ecke kommen drei Beschuldigte vor Gericht

Das Amtsgericht Dresden hat Verhandlungstermine im Fall Matthias Ecke festgelegt. Die drei mutmaßlichen Angreifer des SPD-Politikers sollen sich im ersten und zweiten Quartal 2027 verantworten, teilte das Gericht mit. Weil die Beschuldigten zur Tatzeit 17 Jahre alt und damit Jugendliche waren, findet der Prozess nicht-öffentlich statt. Das Gericht gab daher auch die konkreten Verhandlungstermine nicht bekannt. Angriff beim Plakatieren Ecke war am Abend des 3. Mai 2024 mitten in Dresden beim Aufhängen von Wahlplakaten für die Europawahl attackiert worden. Er erlitt unter anderem einen Jochbeinbruch und einen Bruch der Augenhöhle. Kurz darauf sollen dieselben Täter einen Grünen-Politiker angegriffen haben, der in der Nähe plakatierte. Im Januar 2025 hatte die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die jungen Männer erhoben. Zwei von ihnen wirft sie gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen vor, dem dritten Beihilfe. Das Landeskriminalamt Sachsen rechnete damals zumindest einen Tatverdächtigen dem rechten Spektrum zu. Drei Jahre zwischen Tat und Prozess Dass vom Angriff bis zum Prozess rund drei Jahre vergangen sein werden, hängt mit verschiedenen Verzögerungen und Verfahrensabläufen an den Gerichten zusammen. Erst wechselte die Zuständigkeit für den Fall von einer Jugendrichterin am Amtsgericht zu einem Kollegen. Dann musste das Landgericht Dresden als nächsthöhere Instanz noch über eine Beschwerde entscheiden. Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Strafen sollten theoretisch nicht in zu großem zeitlichem Abstand zur Tat stehen.