Welt 01.06.2026
13:37 Uhr

„Juden haben hier Hausverbot“ – Gericht verurteilt Ladenbesitzer zu Bewährungsstrafe


Ein antisemitischer Aushang in einem Flensburger Geschäft hat für den Betreiber Konsequenzen: Das Amtsgericht verurteilte den 60‑Jährigen zu sechs Monaten auf Bewährung und einer Geldauflage. Die Richterin wertete den Zettel mit „Juden haben hier Hausverbot“ als Volksverhetzung.

„Juden haben hier Hausverbot“ – Gericht verurteilt Ladenbesitzer zu Bewährungsstrafe
In Hamburg sagt man „NOlympia“: Die Botschaft an der Fassade des autonomen Kulturzentrums Rote Flora verfing beim Referendum am Sonntag jedenfalls deutlich häufiger. Hanno Bode/Imago

Ein Mann ist wegen eines antisemitischen Aushangs in seinem Flensburger Geschäft vom dortigen Amtsgericht zu einer Strafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Als eine Bewährungsauflage muss er eine Geldbuße von 1200 Euro an die KZ-Gedenkstätte Ladelund zahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 60-Jährige am 17. September 2025 für etwa vier Stunden gut sichtbar in seinem Trödelladen einen Aushang angebracht hatte, auf dem es unter anderem hieß: „Juden haben hier Hausverbot!!!“. Durch diesen Aushang habe der Mann gegen die in Deutschland lebenden Juden zum Hass aufgestachelt und die Menschenwürde dieser Personen durch Verächtlichmachung angegriffen, sagte die Richterin. Er habe gewusst, was er geschrieben habe. Der Aushang habe bewusst an die Boykottaufrufe der Nazis gegen Juden erinnern sollen. Es sei kein spontaner Ausbruch gewesen und auch nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Es sei Stimmungsmache, keine erlaubte Meinungsäußerung, sagte die Richterin, und verurteilte den Mann wegen Volksverhetzung. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden. Der Angeklagte hatte gestanden, den Zettel aufgehängt zu haben und eine entsprechende Erklärung von seinem Anwalt verlesen lassen. Er bedauere die Tat und habe die Gefühle der jüdischen Gemeinde nicht verletzen wollen. Ähnliche Taten werde er unterlassen. Er hatte das Hausverbot in seiner polizeilichen Vernehmung während des Ermittlungsverfahrens mit der Begründung gerechtfertigt, dass sämtliche ihm bekannte Juden nicht gegen den Gaza-Krieg seien. Er sehe nachträglich ein, dass er zwischen den Juden hätte unterscheiden müssen, welche für und welche gegen den Krieg seien. Der Vorfall hatte über Deutschland hinaus Empörung ausgelöst. Zahlreiche Medien auch aus dem Ausland berichteten. Auch gingen nach Angaben der Richterin zahlreiche Anzeigen aus Deutschland und dem Ausland ein. Der Mann hatte den Zettel erst nach nachdrücklicher Ansprache durch die Polizei von der Schaufensterscheibe entfernt und im Anschluss zunächst in seinem Laden aufgehängt. Aktuellen Zahlen zufolge hat die Zahl der antisemitischen Fälle in Schleswig-Holstein 2025 abgenommen. Die landesweite Informations- und Dokumentationsstelle Antisemitismus hatte im vergangenen Jahr 411 antisemitische Vorfälle registriert. Das entsprach zwar einem Rückgang um etwa 30 Prozent im Vergleich zu 2024 (588 Fälle). „Sowohl auf Basis der erfassten Vorfälle als auch der Erkenntnisse, die wir im Rahmen der Vernetzung mit jüdischen Communities generieren, müssen wir weiterhin von einer extrem angespannten Lage sprechen“, sagte Projektleiter Joshua Vogel vergangene Woche.