Welt 01.10.2026
11:32 Uhr

Kanzleramt stoppt vorerst Klingbeils Gesetzentwurf zur Zuckersteuer


Die geplante Zuckersteuer ab 2027 steht infrage: Das Kanzleramt hält den Entwurf von Finanzminister Lars Klingbeil nicht für mehrheitsfähig.

Kanzleramt stoppt vorerst Klingbeils Gesetzentwurf zur Zuckersteuer

Die Debatte über höhere Abgaben auf zuckerhaltige Getränke sorgt offenbar für Streit in der schwarz-roten Koalition. Der Vorschlag aus dem Finanzministerium sei „in dieser Form in der Regierung nicht mehrheitsfähig“, verlautete am Donnerstag aus Regierungskreisen. Zuvor hatten die „ Bild (verlinkt auf https://www.bild.de/politik/bild-exklusiv-kanzleramt-stoppt-vorerst-klingbeils-zuckersteuer-6abe1ff109fefadd71a542ce) “-Zeitung und die Nachrichtenagentur dpa über den Stopp der Pläne berichtet. Aus Regierungskreisen heißt es gegenüber „Bild“: „Für die Einführung einer Zuckersteuer ist der Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit die vereinbarte Grundlage. Der Vorschlag aus dem Finanzministerium weicht davon ab und ist in dieser Form in der Regierung nicht mehrheitsfähig.“ Aus dem Bundesfinanzministerium verlautete am Donnerstag, die Bundesregierung habe die Einführung der Steuer auf zuckerhaltige Getränke beschlossen. „Derzeit laufen die Abstimmungen dazu, wie diese konkret umgesetzt wird.“ Die schwarz-rote Koalition hatte sich im Rahmen der Verhandlungen über das Sparpaket für die gesetzlichen Krankenversicherungen auf eine Zuckersteuer ab 2027 geeinigt. WELT hatte am Mittwoch über den Entwurf aus dem Bundesfinanzministerium berichtet. Demnach soll zum 1. Juli 2027 eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke eingeführt werden. Für den Bund sind dadurch Mehreinnahmen von mittelfristig mehr als einer Milliarde Euro jährlich vorgesehen. Klingbeil hatte einen neuen Gesetzesentwurf vorgelegt, der bei Verbrauchern statt geplanter 450 Millionen nun jährlich rund eine Milliarde Euro einnehmen sollte. Besteuert werden sollten Getränke ab einem Zuckergehalt von fünf Gramm pro 100 Milliliter. Anders als zwischendurch erwogen, soll auf Zero-Getränke, die mit Ersatzstoffen gesüßt sind, keine Zuckersteuer anfallen. Auch reine Frucht- und Gemüsesäfte, alkoholfreies Bier und alkoholfreier Wein sind ausgenommen. Die Höhe der Steuer soll vom Zuckergehalt abhängen und zwischen 26 und 38 Cent pro Liter betragen. Aktuell befinden sich die Pläne in der Abstimmung mit den Ministerien und Ländern, bevor sie ins Kabinett und den Bundestag kommen können. Auch in der Unionsfraktion gibt es Widerstand, mehrere Bundesländer lehnen die Zuckersteuer ab. Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) bezeichnete sie als „Belastung für mittelständische Getränkehersteller“. Auch aus der Wirtschaft gab es sofort kritische Stimmen.