In einem fünfseitigen Schreiben an Hamburgs Ersten Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) reagiert Christoph Ploß auf dessen öffentliche Kritik, lädt den Bürgermeister ausdrücklich zu einem persönlichen Gespräch ein und legt auf mehreren Seiten seine verfassungsrechtliche Argumentation dar. In dem Schreiben des Maritimem Koordinators der Bundesregierung heißt es, Tschentschers jüngste Vorwürfe enthielten „Unschärfen“ und „Unwahrheiten“; zur Einordnung zitiere er Zuständigkeiten aus dem Grundgesetz und habe dazu „unter anderem mit dem Bundesfinanzministerium“ Fakten zusammengestellt. Ploß’ Brief sortiert den Streit entlang der Verfassung: Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes erstrecke sich auf Hochsee- und Küstenschifffahrt, Seezeichen, Binnenschifffahrt, Seewasserstraßen und dem allgemeinen Verkehr dienende Binnenwasserstraßen – nicht jedoch auf See- und Binnenhäfen und deren allgemeine Infrastruktur. Folglich liege die „Verwaltung und Finanzierung des Hamburger Hafens“ grundsätzlich bei der Freien und Hansestadt Hamburg. Diese Passagen bilden den juristischen Rahmen, mit dem Ploß die Erwartung einer deutlich höheren Bundesbeteiligung an der Hafen-Infrastruktur relativiert. Die Eskalation des Konflikts war in den vergangenen Wochen bundesweit aufgegriffen worden: Ploß hatte darauf verwiesen, dass Hamburg bereits Milliarden-Bundesmittel aus dem Investitionsfonds erhalten habe und diese nicht für „Prestigeobjekte wie den Elbtower“ verplant werden sollten. Parallel hatte er signalisiert, den sogenannten Hafenlastenausgleich grundsätzlich erhöhen zu wollen; die bislang 38,3 Millionen Euro für alle Seehäfen seien zu wenig. Warum der Ton so scharf ist Auslöser der jüngsten Runde war Tschentschers Vorwurf, der Maritime Koordinator setze sich in Berlin nicht mit der nötigen Entschlossenheit für die Interessen der norddeutschen Häfen ein. Zugleich pocht der Senat seit Langem auf einen deutlich größeren Bundesanteil an der Finanzierung – mit Verweis auf die nationale Bedeutung des Hamburger Hafens und auf hohe Eigenaufwände der Stadt. In der Sache dreht sich der Streit damit um zwei Ebenen: erstens die verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten, zweitens um politische Prioritäten bei Sondervermögen und Budgets. In der vergangenen Woche hatte sich die Debatte in Richtung gescheiterter Kontaktversuche entwickelt – Ploß konnte auf mehrere Gesprächsangebote nicht eingehen, da diese sehr kurzfristig kamen und mit Sitzungen des Bundestags kollidierten. Für Hamburgs Regierungschef bleibt die offene Flanke, dass die Länder – getragen von allen Küstenstaaten – seit Jahren eine strukturelle Aufstockung der Hafenmittel fordern. Für Ploß wiederum ist die Einladung ein Versuch, die Auseinandersetzung weg von öffentlich ausgetragenen Vorhaltungen zurück in ein Arbeitsgespräch zu holen – und dort, gestützt auf Verfassungslage und Fördertöpfe, verbindliche Vereinbarungen auszuloten. Welche Spielräume es praktisch gibt (Höhe und Zuschnitt des Hafenlastenausgleichs, Priorisierung einzelner Vorhaben im Verkehrs- und Energiebereich, Ausgestaltung einer möglichen Bundesbeteiligung an klar abgegrenzten Infrastrukturen), wären die Punkte einer solchen Unterredung. Die Linie der vergangenen Wochen Beobachtbar ist, dass beide Seiten – ungeachtet harter Worte – den Druck erkennen, bis zur Nationalen Maritimen Konferenz (NMK) Ende April mehr Geschlossenheit zu zeigen. Wer aus der Hamburger Landesregierung daran teilnehmen wird, ist öffentlich noch nicht bekannt; neben Tschentscher käme auch Wirtschaftssenatorin Melanie Leonhard (SPD) infrage. Mit ihr hatte Ploß in den vergangenen Monaten nach WELT-Informationen ohnehin einen Austausch zu den strittigen Fragen. Teilnehmen wird an der NMK jedenfalls NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU), der Nordrhein-Westfalen als Binnen- und Logistikland stärker in maritime Debatten einbringen will.