Der Satiriker Jan Böhmermann und das ZDF haben einen Rechtsstreit mit dem Polizeigewerkschafter Manuel Ostermann gewonnen. Wie das Nachrichtenportal t-online (verlinkt auf https://www.t-online.de/unterhaltung/tv/id_101384544/manuel-ostermann-gegen-jan-boehmermann-moderator-gewinnt-prozess.html) berichtet, wies das Landgericht München I eine Klage Ostermanns wegen Äußerungen in der Sendung „ZDF Magazin Royale“ vom 28. März 2025 ab. Böhmermann hatte in der Sendung den Vorwurf erhoben, Teile der Bundespolizei hätten beim Umgang mit afghanischen Aufnahmefällen in Pakistan bewusst Fehler gemacht, um anschließend einen Skandal um das Bundesaufnahmeprogramm zu erzeugen. Führende Polizeigewerkschafter könnten dann öffentlich vor Sicherheitsrisiken warnen, so Böhmermann. Das Gericht hielt die angegriffenen Äußerungen für zulässig. Nach Auffassung des Gerichts hatte die Sendung ausreichend Kontext und Tatsachengrundlage geliefert, um die Aussagen als wertende und satirisch zugespitzte Schlussfolgerungen einzuordnen. Den Bundesvorsitzenden der DPolG Bundespolizeigewerkschaft hatte Böhmermann in seiner Sendung auch direkt attackiert. Ostermann sei ein „selbst radikalisierter Michel aus Lönneberga“ und ein zu „drei Vierteln gefüllter Boxsack“ mit einer „Blitzkrieg-Frisur und den gütigen Augen eines sterbenden Schneewolfs“. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Ostermann sagte gegenüber t-online, für ihn sei ein wesentlicher Punkt, dass das Gericht nicht festgestellt habe, dass Böhmermanns Vorwurf einer bewussten Sabotage durch Teile der Bundespolizei tatsächlich zutreffe. Vielmehr habe es dessen Aussagen als Meinungsäußerungen eingestuft. „Damit steht jedenfalls gerade nicht gerichtlich fest, dass der von Herrn Böhmermann vermittelte Vorwurf einer bewussten Sabotage durch Teile der Bundespolizei tatsächlich zutrifft“, erklärte der Polizeibeamte. „Wir werden die Urteilsgründe nun sorgfältig auswerten und prüfen die Einlegung der Berufung.“