Zeit 03.10.2026
18:14 Uhr

(+) Auschwitz-Prozess: »Vielleicht ist es zu einfach, diese Menschen als Bestien abzutun«


Der eine ist der letzte lebende Ankläger des Frankfurter Auschwitz-Prozesses. Der andere revolutionierte die NS-Rechtsprechung: Zwei alte Nazi-Jäger blicken zurück.

(+) Auschwitz-Prozess: »Vielleicht ist es zu einfach, diese Menschen als Bestien abzutun«
Eine bescheidene Stadtvilla im Frankfurter Westen. Auf dem Klingelschild ist nur ein »W.« zu lesen. W wie Wiese, Vorname Gerhard. 98 Jahre alt und der letzte noch lebende Ankläger im Auschwitz-Prozess, der von 1963 bis 1965 am Frankfurter Schwurgericht stattfand. Wir sind zum Gespräch mit Wiese und einer weiteren Legende des deutschen Strafrechts verabredet: Thomas Walther, 83, war Ermittler für die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen. Sein größter Fall war die Verurteilung des ukrainischen KZ-Aufsehers John Demjanjuk, mit der die deutsche NS-Rechtsprechung revolutioniert wurde. Walther und Wiese sind einander nur ein einziges Mal flüchtig begegnet, das war vor 17 Jahren. Zwei Juristen im Dienste der Aufarbeitung deutscher Verbrechen, darum ist es unvermeidlich, dass wir ganz am Ende des Gesprächs noch kurz auf die AfD und ein mögliches Verbotsverfahren zu sprechen kommen.