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02.10.2026
18:39 Uhr
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Acht weitere Hochschulen in Deutschland rücken in die Riege der sogenannten Exzellenzuniversitäten auf. Sie kommen in den Genuss von Fördergeldern in Millionenhöhe.

Drei weitere deutsche Hochschulen und zwei Hochschulverbünde können sich künftig Exzellenzuniversitäten nennen und eine Förderung in Millionenhöhe erhalten. Dies gaben Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) und Niedersachsens Wissenschaftsminister Falko Mohrs (SPD) als stellvertretender Vorsitzender der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) in Bonn bekannt. Demnach dürfen die Universitäten in Freiburg , Jena und Köln den Titel tragen. Die Rhein-Main-Universitäten in Darmstadt, Mainz und Frankfurt am Main sowie die TU Dortmund und die Uni Bochum (Ruhr Innovation Lab) sind jeweils als Verbund bei der Förderung neu dabei. Für Einzeluniversitäten bedeutet der Titel bis zu 15 Millionen Euro Fördergeld jährlich, bei Verbünden bis zu 28 Millionen Euro. Exzellenztitel wird alle sieben Jahre überprüft Neun Hochschulen und ein Universitätsverbund werden von Bund und Ländern bereits als Exzellenzuniversitäten extra gefördert: Aachen, Bonn, Dresden, Hamburg, Heidelberg, Karlsruhe und Tübingen. München ist mit der TU und LMU gleich zweimal vertreten sowie ein Verbund der drei Berliner Universitäten FU, HU und TU. Ihre Förderung war im Frühjahr für weitere sieben Jahre verlängert worden. Exzellenzuniversitäten müssen sich alle sieben Jahre einer Überprüfung der Fördervoraussetzungen stellen. Neben der Förderung als Exzellenzuniversität gibt es im Rahmen der sogenannten Exzellenzstrategie noch die Förderung sogenannter Cluster. Dabei geht es um spezielle Forschungsprojekte an einzelnen oder mehreren Hochschulen. Im vergangenen Jahr waren Projekte an 43 Universitäten in 13 Bundesländern für diese Förderung ausgewählt worden. Nur wer eine bestimmte Anzahl an Clustern vorweisen kann, hat auch Chancen, Exzellenzuniversität zu werden. Jährlich stellen Bund und Länder für die Exzellenzstrategie 687 Millionen Euro zur Verfügung, von 2027 an sind es nach Angaben des Bundesforschungsministeriums 747 Millionen. 75 Prozent der Förderung kommen jeweils vom Bund, 25 Prozent vom Land, in dem die Einrichtung ihren Sitz hat.