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18.08.2026
21:36 Uhr
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Meta wird vorgeworfen, mit seinen Onlineplattformen absichtlich Suchtverhalten bei Kindern hervorzurufen. Der Prozess geht auf die sogenannten Facebook Files zurück.

Der US-Techkonzern Meta muss sich in einem Gerichtsverfahren wegen schwerer Vorwürfe um Social-Media-Sucht durch seine Plattformen Instagram und Facebook verantworten. Dem Konzern wird vorgeworfen, mit seinen Plattformen Minderjährige abhängig und damit psychisch krankzumachen. Die Klage richtet sich dabei gegen die Art, wie die Onlineplattformen konzipiert sind, und nicht gegen die Inhalte, die auf ihnen verbreitet werden. In ihrem Eröffnungsplädoyer sagte Kaliforniens stellvertretende Generalstaatsanwältin Megan O'Neill, Meta habe Kinder und Jugendliche abhängig gemacht, die Funktionsweise ihrer Gehirne »ausgenutzt« und die Öffentlichkeit in die Irre geführt. Das Geschäftsmodell des Konzerns lasse sich auf vier einfache Punkte reduzieren: »Nutzer an sich binden, sie so lange wie möglich halten, ihre Daten abschöpfen und dann die Wahrheit vor der Öffentlichkeit verbergen«. Vor dem Gerichtsgebäude demonstrierten auch Mütter gegen Meta, die angaben, dass ihre Kinder in Folge der Nutzung der Onlinedienste Suizid begangen hätten. Der Prozess geht auf die sogenannten Facebook Files zurück. Die ehemalige Facebook-Mitarbeiterin Frances Haugen veröffentlichte Ende 2021 die Ergebnisse einer konzerninternen Recherche zu den Auswirkungen der Plattformen auf die seelische Gesundheit minderjähriger Nutzerinnen. Demnach waren im Meta-Konzern die schädlichen Auswirkungen des Social-Media-Konsums bekannt. Doch in öffentlichen Stellungnahmen wies der Konzern Bedenken und Warnungen zurück. Bundesstaaten verlangen Strafzahlung in dreistelliger Milliardenhöhe Zahlreiche US-Bundesstaaten leiteten nach diesen Enthüllungen eine gemeinsame Untersuchung der Vorwürfe ein. 29 Bundesstaaten reichten zwei Jahre später Klage gegen Meta ein. Stellvertretend für sie führen nun Kalifornien , Colorado , Kentucky und New Jersey einen Pilotprozess. Sollte Meta vor Gericht unterliegen, muss der Konzern mit allen klagenden Bundesstaaten eine Vereinbarung schließen. Damit steht erstmals eine Gerichtsentscheidung auf Bundesebene an. Der Prozess könnte daher weitreichende Folgen für den Konzern haben. Die US-Bundesstaaten verlangen Beschränkungen bei Instagram- und Facebook-Funktionen und eine Strafzahlung von rund 200 Milliarden Dollar. Die Summe ergibt sich daraus, dass die Generalstaatsanwaltschaften für jeden betroffenen Heranwachsenden im Land mehrere tausend Dollar Strafe veranschlagen. Bei den geforderten Beschränkungen geht es konkret um Funktionen wie das Endlos-Scrollen, sehr häufige Benachrichtigungen und das Zählen von »Gefällt mir«-Reaktionen. Meta beteuert, dass das Unternehmen ausreichend Schutzmaßnahmen für minderjährige Nutzerinnen und Nutzer ergreife. Der Konzern argumentiert zudem, dass die psychische Gesundheit von Heranwachsenden nicht durch einen einzelnen Onlinedienst beeinträchtigt werden könne. Einige der beanstandeten Funktionen müssten außerdem wegen des Verfassungsrechts auf freie Meinungsäußerung unangetastet bleiben. Ende September will die Anklage auch Meta-Chef Mark Zuckerberg zu den Vorwürfen befragen. Vorgeladen ist auch Instagram-Chef Adam Mosseri. Mit einem Urteil der Richterin Yvonne Gonzalez Rogers wird Anfang Oktober gerechnet.